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Melderegister, Einfache Melderegisterauskunft für Rechtsanwälte oder Firmen

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Beschreibung der Leistung

Beantwortung von Anfragen zu Namen und Anschriften eindeutig bezeichneter Personen.

Eine einfache Melderegisterauskunft enthält:

  • Vor- und Familiennamen,
  • Doktorgrad,
  • die aktuelle oder die letzte Hamburger Anschrift.
  • ob verstorben

Onlineauskunft ist ebenfalls möglich, allerdings nur nach vorheriger Ausweisvorlage in einem Hamburger Standort für Einwohnerangelegenheiten und Registrierung.

 

Informationen

Voraussetzungen

Konkrete Angaben über die gesuchte Person sind erforderlich, die Person muss eindeutig zu identifizieren sein.

Benötigte Unterlagen

Vor- und Zuname der gesuchten Person. Bisherige Anschrift oder das Geburtsdatum, evtl. Vollstreckungstitel in Kopie (bei erweiterter Auskunft).

Zu Beachten

Für Rechtsanwälte oder Firmen ist auch eine Auskunft online möglich. Diese müssen sich nach der Online-Registrierung im Gateway-Portal (s. Links) beim Bezirksamt Harburg - Zentrale Meldeangelegenheiten - freischalten lassen.

Jede anfragende Person/Stelle hat anzugeben, ob die Anfrage für private oder gewerbliche Zwecke genutzt wird.

Zudem ist eine Auskunft immer nur möglich, wenn die anfragende Person/Stelle erklärt, die Daten nicht zu verwenden für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels.

Sollte die anfragende Person oder Stelle die Daten für gewerbliche Nutzung erfragen, so ist der genaue Zweck der Anfrage anzugeben und die Melderegisterauskunft anschließend auch nur für diesen Zweck zu verwenden.

Fristen

Keine

Verfahrensablauf

Die Beantragung einer einfachen Melderegisterauskunft (z.B. neue Anschrift) kann vor Ort im Hamburg Service, per E-Mail, Fax oder postalisch erfolgen. Die Antwort erhält die anfragende Person/Stelle in jedem Fall postalisch

Dauer

Die schriftliche Beantwortung der Anfrage kann bis zu zwei Wochen in Anspruch nehmen.

Gebühren

13 EUR, online nur 6 EUR sowie - falls noch vorhanden - Wertscheine in entsprechender Höhe.

Rechtsgrundlage

§44 Bundesmeldegesetz (BMG) Nummer 44 Allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes (BMGVwV)

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Letzte Aktualisierung: 10.10.2024