Voraussetzungen
Konkrete Angaben über die gesuchte Person sind erforderlich, die Person muss eindeutig zu identifizieren sein.
Benötigte Unterlagen
Vor- und Zuname der gesuchten Person. Bisherige Anschrift oder das Geburtsdatum, evtl. Vollstreckungstitel in Kopie (bei erweiterter Auskunft).
Zu Beachten
Für Rechtsanwälte oder Firmen ist auch eine Auskunft online möglich. Diese müssen sich nach der Online-Registrierung im Gateway-Portal (s. Links) beim Bezirksamt Harburg - Zentrale Meldeangelegenheiten - freischalten lassen.
Jede anfragende Person/Stelle hat anzugeben, ob die Anfrage für private oder gewerbliche Zwecke genutzt wird.
Zudem ist eine Auskunft immer nur möglich, wenn die anfragende Person/Stelle erklärt, die Daten nicht zu verwenden für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels.
Sollte die anfragende Person oder Stelle die Daten für gewerbliche Nutzung erfragen, so ist der genaue Zweck der Anfrage anzugeben und die Melderegisterauskunft anschließend auch nur für diesen Zweck zu verwenden.
Fristen
Keine