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Einfache Melderegisterauskunft für Rechtsanwälte oder Firmen

Rechtsanwälte und Firmen können eine einfache Melderegisterauskunft beantragen. Sie können diese schnell und unkompliziert online oder vor Ort bei der Meldebehörde beantragen, um aktuelle Anschriften und relevante Daten zu erhalten.

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Beschreibung der Leistung

Beantwortung von Anfragen zu Namen und Anschriften eindeutig bezeichneter Personen.

Eine einfache Melderegisterauskunft enthält:

  • Vor- und Familiennamen,
  • Doktorgrad,
  • die aktuelle oder die letzte Hamburger Anschrift.
  • ob verstorben

Onlineauskunft ist ebenfalls möglich, allerdings nur nach vorheriger Ausweisvorlage in einem Hamburger Standort für Einwohnerangelegenheiten und Registrierung.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Die von Ihnen gesuchte Person muss anhand Ihrer Angaben eindeutig identifiziert werden können. Das heißt, dass Sie bereits über Daten zur betroffenen Person verfügen müssen. Dies sind in der Regel der Vor- und Familienname, das Geburtsdatum, das Geschlecht oder die zuletzt bekannte Anschrift.
  • Sofern Sie die Daten für gewerbliche Zwecke verwenden, müssen Sie diese angeben.
  • Sie müssen bei der Anfrage erklären, dass Sie die Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwenden oder dass eine Einwilligung der betroffenen Person hierzu vorliegt.
  • Soweit sie die Anfrage für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels an die Meldebehörde richten und bei der Meldebehörde eine Einwilligung nicht vorliegen sollte, haben Sie gegenüber der Meldebehörde zu erklären, dass Ihnen die Einwilligung vorliegt.
  • Die Meldebehörde kann von Ihnen verlangen, dass Sie die Einwilligung der betroffenen Person vorlegen.
  • Es darf keine Auskunftssperre im Melderegister bestehen.

Benötigte Unterlagen

Vor- und Zuname der gesuchten Person. Bisherige Anschrift oder das Geburtsdatum, evtl. Vollstreckungstitel in Kopie (bei erweiterter Auskunft).

Zu Beachten

Für Rechtsanwälte oder Firmen ist auch eine Auskunft online möglich. Diese müssen sich nach der Online-Registrierung im Gateway-Portal (s. Links) beim Bezirksamt Harburg - Zentrale Meldeangelegenheiten - freischalten lassen.

Jede anfragende Person/Stelle hat anzugeben, ob die Anfrage für private oder gewerbliche Zwecke genutzt wird.

Zudem ist eine Auskunft immer nur möglich, wenn die anfragende Person/Stelle erklärt, die Daten nicht zu verwenden für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels.

Sollte die anfragende Person oder Stelle die Daten für gewerbliche Nutzung erfragen, so ist der genaue Zweck der Anfrage anzugeben und die Melderegisterauskunft anschließend auch nur für diesen Zweck zu verwenden.

Fristen

Keine

Verfahrensablauf

Die Beantragung einer einfachen Melderegisterauskunft (z.B. neue Anschrift) kann vor Ort im Hamburg Service, per E-Mail, Fax oder postalisch erfolgen. Die Antwort erhält die anfragende Person/Stelle in jedem Fall postalisch

Dauer

Die schriftliche Beantwortung der Anfrage kann bis zu zwei Wochen in Anspruch nehmen.

Gebühren

Die Gebühr beträgt


  • 6,00 EUR für online erteilte Auskünfte

  • 14,00 EUR für schriftliche Auskünfte

  • 17,00 EUR für Auskünfte im Falle besonderer Feststellungen oder eines sonstigen erhöhten Arbeitsaufwandes


Zur Zahlung können Sie gegebenenfalls, falls noch vorhanden, Wertgutscheine in entsprechender Höhe verwenden.

Rechtsgrundlage

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Letzte Aktualisierung: 11.02.2025