Mütterberatung allgemeine Informationen

Sie sind Mutter eines Babys oder Kleinkindes in Hamburg? Die Mütterberatungsstellen können Sie fachlich begleiten, Ihre Fragen beantworten und Sie dabei unterstützen, den Alltag mit Ihrem Kind zu meistern.

Beschreibung der Leistung

In Hamburg sind die Mütterberatungsstellen Anlaufstellen für Eltern mit Babys und Kleinkindern – in der Regel von der Geburt bis zum dritten Lebensjahr.


Wenn Sie Mutter sind und Fragen oder Unsicherheiten rund um Ihr Kind haben, können Sie sich dort ohne bürokratischen Aufwand beraten lassen.


Die Hauptaufgabe der Mütterberatungsstellen ist es, Sie in der gesunden Entwicklung Ihres Kindes zu unterstützen. Sie können daher Beratung zu Themen wie Stillen und Ernährung, Schlafverhalten, Schreiphasen, Beikost, Pflege oder Impfungen erhalten. Die Beratung ist immer vertraulich.


Ein weiterer wichtiger Auftrag der Mütterberatungsstellen ist die frühe Unterstützung von Familien. Wenn Sie merken, dass Sie überlastet sind oder besondere Herausforderungen haben, helfen die Mütterberatungsstellen Ihnen dabei, passende Hilfsangebote in Hamburg zu finden.

 

Informationen

Voraussetzungen

Sie sind (werdende) Mutter eines Babys oder Kleinkindes bis circa 3 Jahren.

Benötigte Unterlagen

Ob Sie Unterlagen benötigen, hängt von der Art Ihres Anliegens ab. Gegeben falls Vorsorgeheft, Impfbuch des Kindes (wenn vorhanden).

Zu Beachten

Sie müssen keine Besonderheiten beachten.

Fristen

Sie müssen keine Fristen beachten.

Verfahrensablauf

  • Sie informieren sich online über das Angebot Ihrer nächstgelegenen Mütterberatungsstelle.
  • Sie nehmen Kontakt zur Mütterberatungsstelle auf.

Manche Stellen bieten dafür offene Sprechstunden an.


Alternativ schildern Sie Ihr Anliegen telefonisch oder per E-Mail oder vereinbaren gegebenenfalls einen persönlichen Termin.

Dauer

Die Bearbeitung erfolgt schnellstmöglich.

Gebühren

Das Angebot der Mütterberatungsstellen ist kostenlos.

Rechtsbehelf

Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.

Rechtsgrundlage

§ 8 Abs. 2 HmbGDG (Hamburgisches Gesundheitsdienstgesetz).

Hamburg - § 8 HmbGDG | Landesnorm Hamburg | Frauen- und Männergesundheit | § 8 - Frauen- und Männergesundheit 



Für die Anschreiben durch die Mütterberatung zusätzlich HmbMDÜV § 4

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit
Bitte geben Sie hier die Wohnanschrift mit Straße und Hausnummer an

Noch nicht das passende gefunden?

Zur Hamburg Service Startseite

Suchwörter: Säuglingsberatung Kleinkinderberatung Väterberatungsstelle Beratungen für Mütter und Väter

Letzte Aktualisierung: 22.04.2026