Voraussetzungen
Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft, sind staatenlos oder eine anerkanntermaßen geflüchtete Person, deren gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland liegt.
Sie beantragen die Beurkundung für
- sich selbst,
- Ihr Kind,
- ein Elternteil oder
- Ihre Ehe- oder Lebenspartnerin beziehungsweise Ehe- oder Lebenspartner.
Benötigte Unterlagen
- Formular Antrag auf Beurkundung einer Auslandsgeburt im Geburtenregister
- ausländische Geburtsurkunde mit Übersetzung; gegebenenfalls Legalisation beziehungsweise Apostille
- gültiger Personalausweis, Reisepass oder Reiseausweis
- Ehe und Geburtsurkunden der Eltern der Person, auf die sich der Eintrag bezieht
- gegebenenfalls Einbürgerungsurkunde oder Staatsangehörigkeitsausweis
- gegebenenfalls weitere Urkunden mit Echtheitsnachweis und gegebenenfalls Übersetzung, je nach Einzelfall
Reichen Sie alle Dokumente im Original ein.
Zu Beachten
Erfragen Sie Details zu den Modalitäten und den Unterlagen, die das Standesamt im Einzelnen von Ihnen benötigt, vorab telefonisch oder per Email.
Fristen
keine