Beschreibung der Leistung
Sterbeurkunden, die im Ausland ordnungsgemäß ausgestellt wurden, werden in Deutschland grundsätzlich anerkannt. Sterbefälle, die sich im Ausland ereignet haben, müssen nicht in Deutschland beurkundet werden.
Eine nachträgliche Beurkundung im deutschen Sterberegister ist sinnvoll, wenn Sie eine deutsche Sterbeurkunde benötigen. Von der deutschen Sterbeurkunde benötigen Sie keine Übersetzungen oder Beglaubigungen beispielweise für deutsche Versicherungen, Krankenkassen, das Nachlassgericht oder das Finanzamt.
Sie können die Beurkundung in das deutsche Sterberegister einer im Ausland oder auf einem ausländischen Seeschiff verstorbenen deutschen Person beantragen. Das ist auch möglich für im Ausland verstorbene Deutsche, die keinen Wohnsitz in Deutschland haben.