Voraussetzungen
Der Sterbefall hat sich im Ausland oder auf einem ausländischen Seeschiff ereignet. Die verstorbene Person war zum Zeitpunkt des Todes
- deutsche Staatsangehörige oder Staatsangehöriger,
- eine staatenlose, heimatlose Person oder ausländischer Flüchtling mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland.
Antragsberechtigte sind Sie als:
- Kind der verstorbenen Person,
- Eltern der verstorbenen Person,
- der oder die Ehe- oder Lebenspartnerin der verstorbenen Person
Benötigte Unterlagen
- Ausländische Sterbeurkunde mit Übersetzung, gegebenenfalls mit einer Echtheitsbestätigung (Legalisation oder Apostille)
- Nachweis der Meldeanschrift des Verstorbenen
- Ihr Personalausweis oder Reisepass (oder ein anerkanntes Ersatz-Personaldokument)
- Nachweis des Familienstandes der verstorbenen Person durch Eheurkunde, gegebenenfalls mit Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde eines vorverstorbenen Ehegatten
- Geburtsurkunde der verstorbenen Person
- ausländische Urkunden gegebenenfalls mit Übersetzung und Echtheitsbestätigung
War der oder die Verstorbene eingebürgert, asylberechtigt, staatenlos, heimatloser Ausländer oder Flüchtling zusätzlich:
- Einbürgerungsurkunde oder Nachweis des Sonderstatus
- gegebenenfalls weitere erforderliche Unterlagen erfahren Sie vom zuständigen Standesamt
Zu Beachten
Zuständig ist das Standesamt des letzten deutschen Wohnsitzes oder des gewöhnlichen Aufenthaltsortes der verstorbenen Person. Ergibt sich danach keine Zuständigkeit, ist das Standesamt des Wohnsitzes des Antragstellers für die Nachbeurkundung zuständig oder das Standesamt I in Berlin.
Für Sterbefälle auf Seereisen gelten besondere Regelungen, die Sie gern beim Standesamt erfragen können.
Fristen
Es gibt keine Fristen.