Beschreibung der Leistung
Im Verlauf der Online-Antragstellung benötigen Sie:
Lärmintensive Bauarbeiten sind an Werktagen zw. 20:00 Uhr bis 07:00 Uhr untersagt und nur mit Ausnahmegenehmigung möglich.
Beantragung: 2 Wochen vor Maßnahmenbeginn
Die Erteilung der Ausnahmegenehmigung richtet sich nach der Komplexität des Einzelfalles.
Die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 7 (2) der 32. BImSchV ist gebührenpflichtig nach § 1 Absatz 1 der Umweltgebührenordnung (UmwGebO) vom 05.12.1995 (HmbGVBL 1995, S. 365) in der derzeit geltenden Fassung in Verbindung mit Nr. 1.3.24 der Anlage 1 zu der gen. Gebührenordnung.
Bestätigungen (Duldung, Zustimmung, Ablehnung von Nachtarbeit) sind gemäß § 2 Gebührengesetz (GebG) vom 05. März 1986 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt 1986 S. 37) in der derzeit geltenden Fassung i.V.m. Ziffer 5b der Anlage 1 zum GebG
gebührenpflichtig.
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Letzte Aktualisierung: 12.07.2025