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Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen

Nachtarbeitsgenehmigungen (Bau)

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Mit diesem Online-Dienst können Sie einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung beim Betrieb von lärmintensiven Maschinen und Geräten auf Baustellen zur Nachtzeit, sowie an Sonn- und Feiertagen stellen.
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Beschreibung der Leistung

Mit diesem Online-Dienst können Sie einen Antrag auf Durchführung gewerblicher Bauarbeiten zur Nachtzeit sowie an Sonn- und Feiertagen stellen. Die Behörde prüft, ob der Einsatz lärmintensiver Geräte und Maschinen mit Blick auf § 7 Abs. 1 der 32. Bundesimmissionsschutzverordnung (32. BImSchV) genehmigungsfähig ist.

 

 

Informationen

Benötigte Unterlagen

Im Verlauf der Online-Antragstellung benötigen Sie:

  • Ansprechpartner, Telefon fest und mobil sowie die E-Mail-Adresse der ausführenden Firma/Person
  • Die Schalldruckpegel dB(A) nach ISO 6394 der einzusetzenden Maschinen und Geräte
  • Welche Lärmschutzmaßnahmen vorgesehen sind
  • Eine Immissionsprognose (Eine Berechnungshilfe finden Sie hier: Excel-Sheet)
  • Eine Begründung des überwiegenden öffentlichen Interesses für die Durchführung der Arbeiten

Zu Beachten

Lärmintensive Bauarbeiten sind an Werktagen zw. 20:00 Uhr bis 07:00 Uhr untersagt und nur mit Ausnahmegenehmigung möglich.

Fristen

Beantragung: 2 Wochen vor Maßnahmenbeginn

Dauer

Die Erteilung der Ausnahmegenehmigung richtet sich nach der Komplexität des Einzelfalles.

Gebühren

Die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 7 (2) der 32. BImSchV ist gebührenpflichtig nach § 1 Absatz 1 der Umweltgebührenordnung (UmwGebO) vom 05.12.1995 (HmbGVBL 1995, S. 365) in der derzeit geltenden Fassung in Verbindung mit Nr. 1.3.24 der Anlage 1 zu der gen. Gebührenordnung.

Bestätigungen (Duldung, Zustimmung, Ablehnung von Nachtarbeit) sind gemäß § 2 Gebührengesetz (GebG) vom 05. März 1986 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt 1986 S. 37) in der derzeit geltenden Fassung i.V.m. Ziffer 5b der Anlage 1 zum GebG

gebührenpflichtig.

Adresse und Kontakt

Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen

Amt für Bauordnung
Bautechnik, Baustatik und Gebäudetechnik

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Letzte Aktualisierung: 09.10.2024