Voraussetzungen
Sie möchten gewerblich gefährliche Abfälle entsorgen.
Damit die Entsorgung nachverfolgbar ist, müssen Sie zwei Nachweise mich sich führen: den Entsorgungsnachweis und den Begleitschein.
Benötigte Unterlagen
- Vorgeschriebene Formulare der Nachweisverordnung
- inklusive geeigneter Deklarationsanalyse
Zu Beachten
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit hat einen Leitfaden für die Einführung des elektronischen Abfallnachweisverfahrens erstellt. Er richtet sich besonders an kleine und mittelständische Unternehmen. Sie finden diesen Leitfaden – sowohl als kurze Orientierungshilfe als auch als ausführliche Version – auf der Internetseite des Bundesministeriums.
Fristen
Sie benötigen das elektronische Nachweisverfahren, um gefährliche Abfälle gewerblich entsorgen zu dürfen.
Sie müssen die Nachweise immer mit sich führen, wenn Sie gefährliche Abfälle gewerblich entsorgen möchten.