Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Entsorgung von gefährlichen Abfällen Allgemeine Informationen zum elektronischen Nachweisverfahren

Sie möchten gefährliche Abfälle entsorgen? Was Sie über das erforderliche Nachweisverfahren wissen müssen, erfahren Sie hier.

Beschreibung der Leistung

Für alle gefährlichen Abfälle, die in der Liste der Abfallarten mit einem Sternchen gekennzeichnet sind, gilt das sogenannte Nachweisverfahren. Das bedeutet: Die Entsorgung dieser Abfälle muss genau dokumentiert werden. Private Haushalte sind davon ausgenommen.

 

Informationen

Voraussetzungen

Sie möchten gewerblich gefährliche Abfälle entsorgen.



Damit die Entsorgung nachverfolgbar ist, müssen Sie zwei Nachweise mich sich führen: den Entsorgungsnachweis und den Begleitschein.

Benötigte Unterlagen

  • Vorgeschriebene Formulare der Nachweisverordnung
  • inklusive geeigneter Deklarationsanalyse

Zu Beachten

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit hat einen Leitfaden für die Einführung des elektronischen Abfallnachweisverfahrens erstellt. Er richtet sich besonders an kleine und mittelständische Unternehmen. Sie finden diesen Leitfaden – sowohl als kurze Orientierungshilfe als auch als ausführliche Version – auf der Internetseite des Bundesministeriums.

Fristen

Sie benötigen das elektronische Nachweisverfahren, um gefährliche Abfälle gewerblich entsorgen zu dürfen.

Sie müssen die Nachweise immer mit sich führen, wenn Sie gefährliche Abfälle gewerblich entsorgen möchten.

Verfahrensablauf

  • Sie registrieren sich bei der Zentralen Koordinierungsstelle um das elektronische Verfahren zu nutzen.
  • Sie erwerben eine elektronische Signaturkarte und ein Lesegerät für Ihren Computer. Diese können Sie bei verschiedenen Anbietern erwerben.
  • Die Nachweise (Entsorgungsnachweis und Begleitschein).werden elektronisch erstellt. Die Daten werden über ein zentrales Kommunikationssystem übermittelt. Dieses Verfahren nennt sich elektronisches Abfallnachweisverfahren.
  • Alle Beteiligten unterschreiben die Nachweise mit einer qualifizierten elektronischen Signatur.
  • Sie führen die Nachweise bei der Abfallentsorgung mit sich.

Dauer

Die Bearbeitungsdauer ist vom Einzelfall abhängig.

Gebühren

Es können Kosten oder Gebühren anfallen.

Rechtsbehelf

Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.

Rechtsgrundlage

§ 5 Nachweisverordnung (NachwV)

https://www.gesetze-im-internet.de/nachwv_2007/__5.html



Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)

https://www.gesetze-im-internet.de/krwg/



POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung (POP-Abfall-ÜberwV)

https://www.gesetze-im-internet.de/pop-abfall-_berwv/BJNR264410017.html

Adresse und Kontakt

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Abfallwirtschaft

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Letzte Aktualisierung: 21.01.2026