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Öffentliche Rechtsauskunft- und Vergleichsstelle

Öffentliche Rechtsauskunft Allgemeine Information

Die Öffentliche Rechtsauskunft (ÖRA) bietet Ihnen Rechtsberatung zu allen rechtlichen Fragen. Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Beschreibung der Leistung

In Hamburg gibt es keinen Berechtigungsschein für Beratungshilfe, wie er in anderen Bundesländern üblich ist. Wenn Sie zum berechtigten Personenkreis gehören, können Sie sich stattdessen direkt an die Öffentliche Rechtsauskunft (ÖRA) wenden, wenn Sie eine außergerichtliche Rechtsberatung benötigen.


Die ÖRA bietet Rechtsberatung und Streitvermittlung durch erfahrene Fachleute in nahezu allen Rechtsgebieten an.


Bei Streitigkeiten über Mietverhältnisse, Verträge oder Forderungen kann die ÖRA zum Beispiel eine außergerichtliche Streitschlichtung durchführen. In strafrechtlichen Verfahren vermittelt die ÖRA ebenfalls. Darüber hinaus bietet die ÖRA Mediation an, insbesondere bei Konflikten in Familien- und Erbsachen oder im Arbeits- und Wirtschaftsleben.


Bitte beachten Sie, dass die ÖRA Sie nicht vor Gericht vertreten kann. Sollte ein Gerichtsverfahren notwendig werden, berät die ÖRA Sie auch zur Möglichkeit, Prozesskostenhilfe oder Verfahrenskostenhilfe zu beantragen. Außerdem unterstützt sie Sie dabei, eine geeignete Anwältin oder einen passenden Anwalt für Ihren konkreten Fall zu finden.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Ihr Einkommen und Ihr Vermögen sind gering und liegen unter den gesetzlich festgelegten Grenzen. Ob dies genau auf Ihre persönliche Situation zutrifft, wird individuell geprüft.
  • Sie wohnen in Hamburg oder Sie arbeiten in Hamburg und benötigen zu diesem Arbeitsverhältnis rechtlichen Rat.
  • Sie haben noch keine Rechtsanwältin oder keinen Rechtsanwalt beauftragt.
  • Sie sind nicht Mitglied einer Gewerkschaft oder eines Interessenverbandes (zum Beispiel Mieterverein) über die Sie einen Rechtsrat erhalten könnten.
  • Sie haben keine Rechtsschutzversicherung

Benötigte Unterlagen

  • alle den Rechtsfall betreffenden Unterlagen (zum Beispiel Verträge, Urkunden, Briefe, Rechnungen, Belege)
  • Nachweise über Ihre aktuelle Einkommens- und Vermögenssituation mit (zum Beispiel Gehaltsabrechnungen, Leistungsbescheide, Kontoauszüge)

Zu Beachten

Wenn Sie mit einer Beratung bei der ÖRA nicht zufrieden sind, können Sie eine schriftliche Beschwerde einreichen. Bitte schildern Sie kurz, was Ihnen nicht gefallen hat, und geben Sie dabei das Datum, den Ort sowie gegebenenfalls den Namen der Beraterin oder des Beraters an. Die ÖRA wird Ihre Beschwerde prüfen und auf Ihre Zuschrift antworten.

Fristen

Sie können die Beratung grundsätzlich jederzeit in Anspruch nehmen, wenn Sie rechtliche Fragen oder Probleme haben. Allerdings ist es sinnvoll, sich frühzeitig zu informieren, damit rechtliche Schritte oder fallspezifische Fristen nicht versäumt werden.

Verfahrensablauf

  • Sie vereinbaren telefonisch unter der Rufnummer (040) 42843-3072 einen Termin. Wenn Sie gehörlos sind, können Sie sich über die Mailadresse Rechtsberatung.oera@soziales.hamburg.de melden.
  • Die Beratung der ÖRA findet in der ÖRA-Hauptstelle (Dammtorstraße 14) sowie den Bezirksstellen statt.
  • Erstberatungstermine in den Rechtsgebieten Arbeitsrecht, Mietrecht, Migrationsrecht und Strafrecht in der ÖRA-Hauptstelle können Sie auch online buchen. Informationen finden Sie in der Rubrik "Links".
  • Sie bereiten alle wichtigen Unterlagen und Informationen zu Ihrem Rechtsproblem für das Beratungsgespräch vor und bringen diese zum Termin mit.
  • Die ÖRA prüft, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen, um die Beratung in Anspruch zu nehmen, insbesondere hinsichtlich Ihres Einkommens und Vermögens.
  • In dem Termin besprechen Sie Ihr Anliegen mit einem erfahrenen Berater oder einer Beraterin.
  • Falls Ihr Anliegen eine Streitschlichtung erfordert, vermittelt die ÖRA zwischen den Beteiligten oder organisiert eine Mediation.
  • Wenn ein Gerichtsverfahren notwendig wird, informiert Sie die ÖRA über die Möglichkeiten der Prozesskostenhilfe und unterstützt Sie bei der Suche nach einer passenden Anwältin oder einem Anwalt.
  • Nach dem Beratungsgespräch können Sie bei Bedarf weitere Termine vereinbaren oder eigenständig die nächsten Schritte unternehmen.

Dauer

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Art Ihres Anliegens

Gebühren

Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für die ÖRA, die auf der Homepage einsehbar ist (siehe Links). Die konkreten Gebühren können ausschließlich vor Ort, nach Sichtung der Unterlagen, festgestellt werden. Telefonisch ist dies nicht möglich.

Rechtsbehelf

Entfällt

Rechtsgrundlage

Entfällt

Adresse und Kontakt

Öffentliche Rechtsauskunft- und Vergleichsstelle

Die Beratung der ÖRA findet derzeit in der Hauptstelle (Dammtorstr. 14, Tel.: (040) 42843-3072) und in den Bezirksstellen nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung statt, siehe auch Link "Bezirksstellen der ÖRA"

Hinweis zum Briefkasten:

Die ÖRA hat keinen eigenen Briefkasten. Ein persönlicher Einwurf ist daher nicht möglich.

Ausschließlich für Güteanträge kann der Briefkasten der „Gemeinsamen Antragsstelle des Ziviljustizgebäudes“ genutzt werden: Sievekingplatz 1, 20354 Hamburg Während des Aufenthaltes in der ÖRA wird zum eigenen ebenso wie zum Schutz anderer gebeten eine FFP2-Maske zu tragen. Die weiterhin geltenden Hygieneregeln sind ebenfalls zu beachten.

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Letzte Aktualisierung: 15.11.2025