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Öffentliche Rechtsauskunft- und Vergleichsstelle

Öffentliche Rechtsauskunft, ÖRA

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Beschreibung der Leistung

Die Öffentliche Rechtsauskunft, ÖRA, bietet Rechtsberatung in allen Rechtsfragen durch erfahrene Spezialisten für Menschen, die in Hamburg leben und nur über ein geringes Einkommen verfügen. 
Die Beratungen finden in der ÖRA-Hauptstelle (Dammtorstraße 14) sowie in den Bezirksstellen nach vorheriger Terminvereinbarung statt.
Die ÖRA bietet auch außergerichtliche Streitschlichtung
   - in zivilrechtlichen Angelegenheiten für alle natürlichen und juristischen Personen inner- und außerhalb Hamburgs. Vergleichsverhandlungen bei komplizierter Rechtslage und hohen Streitwerten werden von besonderen Vorsitzenden geleitet. Der Antrag hemmt die Verjährung. Die ausgehandelten Vergleiche sind vollstreckbare Titel.
   - in strafrechtlichen Verfahren vermittelt die ÖRA, wenn die beschuldigte Person in Hamburg wohnt.
   - mit Mediation hilft die ÖRA besonders in eskalierten familien- und erbrechtlichen Konflikten sowie bei Streit im Arbeits- und Wirtschaftsleben. Alle Mediatoren sind zertifiziert (BAFM/BM). Das Angebot ist offen für jedermann und jede Frau.


Berechtigungsschein für Beratungshilfe: Den evtl. aus anderen Bundesländern bekannten Berechtigungsschein für Beratungshilfe durch einen Rechtsanwalt im Vorwege eines gerichtlichen Verfahrens gibt es in Hamburg nicht. Unter den o.a. Voraussetzungen ist in Hamburg eine Beratung durch die ÖRA möglich.
Prozesskostenhilfe / Verfahrenskostenhilfe: Wird eine gerichtliche Auseinandersetzung unvermeidlich, berät die ÖRA über die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe / Verfahrenskostenhilfe in Anspruch zu nehmen. Die Berater erklären Ihnen auch, wie Sie eine kompetente Anwältin bzw. einen Fachanwalt für Ihren speziellen Fall finden können, da die ÖRA Sie nicht vor Gericht vertreten kann.

 

Informationen

Voraussetzungen

  •    - geringes Einkommen und nur geringes Vermögen
    (Die Einkommensgrenzen richten sich nach dem Sozialgesetzbuch, zwölftes Buch (SGB XII).
    Die Berechnung erfolgt individuell anhand der persönlichen Situation.)
       - in Hamburg wohnend
       - Arbeit in Hamburg und zu diesem Arbeitsverhältnis wird Rechtsrat benötigt
       - es ist kein Rechtsanwalt in dieser Sache beauftragt
       - keine Mitgliedschaft in Gewerkschaften oder Interessenverbänden (zum Beispiel Mieterverein) über die man Rechtsrat erhalten kann
       - es besteht keine Rechtsschutzversicherung

Benötigte Unterlagen

Für die Rechtsberatung sind alle den Rechtsfall betreffenden Unterlagen, sowie aktuelle Einkommensnachweise und Nachweise über Ausgaben (z.B. für Miet- und Unterhaltszahlungen, notwendige Versicherungen) mitzubringen.

Zu Beachten

Die Beratung der ÖRA findet in der ÖRA-Hauptstelle (Dammtorstraße 14) sowie den Bezirksstellen nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung statt – Telefonnummer (040) 42843-3072. Erstberatungstermine in den Rechtsgebieten Arbeitsrecht, Mietrecht, Migrationsrecht und Strafrecht in der ÖRA-Hauptstelle können Sie auch online buchen. Infos finden Sie unter dem Link "Beratung nur mit Terminvergabe"
Informationen zu außergerichtlichen Güteverfahren erhalten Sie unter der Telefonnummer +49 40 42843-4152 oder auf der Homepage der ÖRA (siehe Links).

Beschwerden über eine Beratung in der ÖRA
Bei Beschwerden über eine Beratung in der ÖRA kann man sich schriftlich an die ÖRA wenden: Kurze Schilderung, was nicht gefallen hat, sowie Datum, Ort und ggf. Berater oder andere Person, die beteiligt war. Die ÖRA wird dann darauf antworten.

Gehörlose Menschen erhalten eine Information über die Mailadresse Rechtsberatung.oera@soziales.hamburg.de

Gebühren



Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für die ÖRA, die auf der Homepage einsehbar ist (siehe Links). Die konkreten Gebühren können ausschließlich vor Ort, nach Sichtung der Unterlagen, festgestellt werden. Telefonisch ist dies nicht möglich.

Adresse und Kontakt

Öffentliche Rechtsauskunft- und Vergleichsstelle

Die Beratung der ÖRA findet derzeit in der Hauptstelle (Dammtorstr. 14, Tel.: (040) 42843-3072) und in den Bezirksstellen nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung statt, siehe auch Link "Bezirksstellen der ÖRA"

Hinweis zum Briefkasten:

Die ÖRA hat keinen eigenen Briefkasten. Ein persönlicher Einwurf ist daher nicht möglich.

Ausschließlich für Güteanträge kann der Briefkasten der „Gemeinsamen Antragsstelle des Ziviljustizgebäudes“ genutzt werden: Sievekingplatz 1, 20354 Hamburg Während des Aufenthaltes in der ÖRA wird zum eigenen ebenso wie zum Schutz anderer gebeten eine FFP2-Maske zu tragen. Die weiterhin geltenden Hygieneregeln sind ebenfalls zu beachten.

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Letzte Aktualisierung: 10.10.2024