Beschreibung der Leistung
In Hamburg gibt es keinen Berechtigungsschein für Beratungshilfe, wie er in anderen Bundesländern üblich ist. Wenn Sie zum berechtigten Personenkreis gehören, können Sie sich stattdessen direkt an die Öffentliche Rechtsauskunft (ÖRA) wenden, wenn Sie eine außergerichtliche Rechtsberatung benötigen.
Die ÖRA bietet Rechtsberatung und Streitvermittlung durch erfahrene Fachleute in nahezu allen Rechtsgebieten an.
Bei Streitigkeiten über Mietverhältnisse, Verträge oder Forderungen kann die ÖRA zum Beispiel eine außergerichtliche Streitschlichtung durchführen. In strafrechtlichen Verfahren vermittelt die ÖRA ebenfalls. Darüber hinaus bietet die ÖRA Mediation an, insbesondere bei Konflikten in Familien- und Erbsachen oder im Arbeits- und Wirtschaftsleben.
Bitte beachten Sie, dass die ÖRA Sie nicht vor Gericht vertreten kann. Sollte ein Gerichtsverfahren notwendig werden, berät die ÖRA Sie auch zur Möglichkeit, Prozesskostenhilfe oder Verfahrenskostenhilfe zu beantragen. Außerdem unterstützt sie Sie dabei, eine geeignete Anwältin oder einen passenden Anwalt für Ihren konkreten Fall zu finden.