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Temporäre Halteverbotszone beantragen

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Wenn Sie sicherstellen möchten, dass für einen bestimmten Zeitraum niemand in einem bestimmten Bereich parken oder halten darf, können Sie eine temporäre Halteverbotszone beantragen.

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Beschreibung der Leistung

Die Einrichtung einer temporären Halteverbotszone kann nützlich sein, wenn Sie zum Beispiel einen Umzug planen, eine Lieferung erwarten oder Bauarbeiten durchführen lassen. Wenn Sie eine temporäre Halteverbotszone einrichten wollen, müssen Sie vorab eine Genehmigung bei der zuständigen Stelle beantragen. Nach Genehmigung durch die zuständige Stelle erhalten Sie gegebenenfalls Straßenschilder, die Sie rechtzeitig aufstellen müssen, damit andere Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer informiert sind. Entsprechend der Gegebenheiten vor Ort und Ihrem Bedarf kann Ihnen eine einseitige oder zweiseitige Straßensperrung genehmigt werden.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie haben ein berechtigtes Interesse an der Einrichtung einer Halteverbotszone, das den Bedarf nach einer temporären Verkehrsbeschränkung begründet.

Benötigte Unterlagen

  • schriftlicher Hauptantrag mit Informationen zu 
    • Ort
    • Zeitraum
    • erforderlichen Länge in Metern
  • Gegebenenfalls Vollmacht, sofern Sie den Antrag in Vertretung stellen

Zu Beachten

  • Sie dürfen nur Verkehrszeichen nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) aufstellen.
  • Im Schadensfall können Sie als antragsstellende Person haften.
  • Fremde Fahrzeuge in der eingerichteten Halteverbotszone können entfernt werden lassen.
  • Sperren Sie keine Parkplätze durch Leinen, Bänder, Kartons oder Stühle ab. Andere Parkplatzsuchende können und dürfen diese Hindernisse beiseite räumen und einparken. Auch die Polizei schreitet beim Erkennen solcher Absperrungen ein. Dann wird häufig ein Verwarn- oder Bußgeld erhoben.

Fristen

Reichen Sie den Antrag mindestens 14 Tage vor der beabsichtigten Einrichtung der temporären Halteverbotszone ein.

Die Dauer der Halteverbotszone wird in der Genehmigung angegeben.

Sie müssen die erforderlichen Verkehrsschilder mindestens 3 Tage vor Nutzung der Halteverbotszone aufgestellt werden.

Verfahrensablauf

  • Sie reichen Ihren Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Informationen oder Unterlagen bei Ihnen nach.
  • Die zuständige Stelle teil Ihnen ihre Entscheidung über den Antrag mit einem schriftlichen Bescheid mit. Wenn die zuständige Stelle Ihren Antrag genehmigt, erhalten Sie eine straßenverkehrsrechtliche Anordnung zur Aufstellung der erforderlichen Verkehrsschilder. 
  • Sie stellen die Verkehrszeichen auf und halten den Zeitpunkt sowie den genauen Ort der Aufstellung in einem schriftlichen Protokoll fest. Alternativ beauftragen Sie einen Aufstellservice.
  • Wenn Sie die Halteverbotszone nicht mehr benötigen oder der Genehmigungszeitraum abgelaufen ist, machen Sie die Schilder unwirksam. Bei Bedarf geben Sie die Schilder an die ausleihende Stelle zurück.

Dauer

Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort beziehungsweise zeitnah.

Gebühren

30,00 EUR - 200,00 EUR

Die Höhe Gebühr richtet sich nach der Dauer und dem Umfang der Erlaubnis.

Rechtsbehelf


  • Widerspruch

  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Rechtsgrundlage

§ 45 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__45.html

§ 46 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__46.html

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit

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Suchwörter: Halteverbotszone für Umzug Umzug Parkplatzsperrung für Umzug Transport

Letzte Aktualisierung: 06.12.2024