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Persönliches Budget für Menschen mit Behinderung beantragen

Als Mensch mit Behinderung können Sie ein Persönliches Budget beantragen.

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Beschreibung der Leistung

Bei einem Persönlichen Budget wird eine Sachleistung der Eingliederungshilfe in eine Geldleistung oder einen Gutschein umgewandelt. Das Persönliche Budget ist keine neue Leistung, sondern lediglich eine andere Form der Leistungsgewährung und Leistungserbringung. Mit diesem Persönlichen Budget können Sie selbst Aufwendungen für Ihren Hilfebedarf „einkaufen“. Somit müssen Sie nicht mehr für jede Sach- oder Dienstleistung einen Antrag stellen. Das Persönliche Budget ist auf Ihren Bedarf abgestimmt und kann für verschiedene Leistungen eingesetzt werden. Damit die Einhaltung der Leistungsziele gewährleistet ist, schließt die zuständige Stelle eine Zielvereinbarung mit Ihnen.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie haben Ihren Wohnsitz in Hamburg oder Sie haben in Hamburg gewohnt und Hamburg hat die Hilfe außerhalb Hamburgs veranlasst.
  • Sie haben Anspruch auf Eingliederungshilfe oder ergänzende Hilfe zur Pflege.
  • Sie find dazu fähig, Ihr Persönliches Budget selbständig oder mit Unterstützung zu verwalten.

Benötigte Unterlagen

  • schriftlicher Antrag auf die Gewährung von Leistungen der Eingliederungshilfe
  • ausgefüllte Checkliste (siehe unter "Links")
  • ausgefülltes Formular "Erklärung SGB IX" (siehe unter "Links")
  • Entbindung von der Schweigepflicht (siehe unter "Links")
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Gegebenenfalls: Medizinische Unterlagen (zum Beispiel Atteste, Klinikberichte, Gutachten, Feststellungsbescheid, Schwerbehindertenausweis)
  • Gegebenenfalls: Betreuerausweis – sofern vorhanden
  • Gegebenenfalls: Nachweis zum aktuellen Aufenthaltstitel

Zu Beachten

Wenn Sie eine befristete Aufenthaltsgenehmigung haben, können Sie die Leistung nur während der Gültigkeit in Anspruch nehmen.

Fristen

Keine

Verfahrensablauf

  • Sie reichen Ihren Antrag zusammen mit den notwendigen Unterlagen ein.
  • Ihr Antrag wird geprüft und gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nachgefordert.
  • Ihr Antrag wird an den Ärztlichen Fachdienst weitergeleitet, welcher prüft, ob Sie zum anspruchsberechtigten Personenkreis gehören. Ist dies der Fall, leitet er Ihren Antrag an den Sozialpädagogischen Fachdienst weiter.
  • Der Sozialpädagogischen Fachdienst lädt Sie zu einer Budgetkonferenz ein, in der eine Zielvereinbarung mit Ihnen geschlossen wird.
  • Der Leistungsrechtliche Fachdienst bewilligt Ihren Antrag und informiert Sie hierüber mit einem schriftlichen Bescheid.

Dauer

einzelfallabhängig

Gebühren

Keine

Rechtsbehelf

Keine

Rechtsgrundlage

§ 99 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX)

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__99.html

§ 2 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX)

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__2.html

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit
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Suchwörter: Trägerübergreifendes Persönliches Budget, Beratung und Information beim Fachdienst EH3

Letzte Aktualisierung: 10.07.2025