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Leistungen des Persönlichen Budgets nach § 17 Abs. 2-4 SGB IX für gesetzlich Pflegeversicherte bewilligen

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Sie erhalten eine Leistung der Eingliederungshilfe und sind in der Lage mit Geld umzugehen?
Sie können ihre Pauschalleistung in eine Geldleistung umwandeln und selbst Ihre Unterstützungsleistung einkaufen.

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Beschreibung der Leistung

Bei einem Persönlichen Budget wird eine Sachleistung (der Eingliederungshilfe) in eine Geldleistung umgewandelt. Die Einhaltung der Leistungsziele wird über eine Zielvereinbarung mit den Budgetnehmern gewährleistet. Diese Zielvereinbarung und die spätere Überprüfung in Budgetkonferenzen wird von dem Bereich Persönliches Budget durchgeführt.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Wohnsitz in Hamburg oder
  • Sie haben in Hamburg gewohnt und Hamburg hat die Hilfe außerhalb Hamburgs veranlasst,
  • Anspruch auf Eingliederungshilfe oder ergänzende Hilfe zur Pflege,
  • Fähigkeit, Budget selbständig oder mit Unterstützung zu verwalten.

Benötigte Unterlagen

  • Ein schriftlicher Antrag auf die Gewährung von Leistungen der Eingliederungshilfe.
  • Die ausgefüllte Checkliste SGB IX. Sie können die Checkliste blanko ausdrucken, handschriftlich ausfüllen und unterschreiben.
  • Die ausgefüllte Erklärung SGB IX.
  • Ein Nachweis zum aktuellen Aufenthaltstitel/Personalausweis
  • Medizinische Unterlagen (z.B. Atteste, Klinikberichte, Gutachten, Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung, Feststellungsbescheid, Schwerbehindertenausweis) – sofern vorhanden
  • Betreuerausweis – sofern vorhanden
  • Eine Schweigepflichtentbindung.

Zu Beachten

Keine

Fristen

Keine

Bei befristeter Aufenthaltsgenehmigung, kann die Leistung nur während der Gültigkeit in Anspruch genommen werden.

Verfahrensablauf

  • Eingang des Antrags.
  • Prüfung und Bearbeitung des Antrags.
  •  Weiterleitung an den Ärztlichen Fachdienst. Hier erfolgt die Feststellung der Zugehörigkeit zum Personenkreis nach § 99 Sozialgesetzbuch (SGB) IX in Verbindung mit § 53 SGB XII in der Fassung vom 31. Dezember 2019.
  • Nach erfolgter Personenkreisfeststellung, Weiterleitung an den Sozialpädagogischen Fachdienst -  Abteilung Persönliches Budget. Hier findet eine Budgetkonferenz mit dem Antragstellenden statt, in der die Zielvereinbarungen festgehalten werden. Anschließend wird eine Befürwortung vorgenommen.
  • Die Bewilligung der Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX und gegebenenfalls Bewilligung von existenzsichernden Leistungen nach dem SGB XII erfolgt dann durch den Leistungsrechtlichen Fachdienst.

Dauer

einzelfallabhängig

Gebühren

Keine

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit

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Suchwörter: Trägerübergreifendes Persönliches Budget, Beratung und Information beim Fachdienst EH3

Letzte Aktualisierung: 14.10.2024