Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung (LGV)

Photogrammetrie

Dies ist ein Auswerteverfahren. Aus Fotografien eines Objektes wird durch Bildmessung seine Lage und Form indirekt bestimmt sowie durch Bildinterpretation dessen Inhalt beschrieben.

Beschreibung der Leistung

Die Photogrammetrie (Bildmessung) ist ein Mess- und Auswerteverfahren, um aus Fotografien und genauen Messbildern eines Objektes seine räumliche Lage oder dreidimensionale Form zu bestimmen.


Derzeitige Anwendung im LGV liegt vorrangig in der Luftbildphotogrammetrie.


Luftbilder sind längst zum unentbehrlichen Hilfsmittel für die Kartographie und andere Anwendungsbereiche geworden.


Das gesamte Stadtgebiet wird jedes Jahr durch Senkrechtaufnahmen im RGBI-Farbraum dokumentiert.


Inhaltlich lässt sich alles erfassen, was im Luftbild sichtbar ist.


Beispielhaft seien hier:

  • Veränderungen der Topographie in Form von Bruchkanten (Kaimauern, Böschungen),
  • die Geometrie der Dachlandschaften für das 3D-Stadtmodell,
  • Inhalte von Bestandsplänen nach Normierungskatalog,
  • die geometrische Abtrennung von versiegelten Flächen oder
  • auch die Standortbestimmungen für Bäume genannt.

Die Auswertungen erfolgen dabei georeferenziert nach Lage und Höhe in laubfreiem Bildmaterial aus Frühjahrsbildflügen.


Die Senkrechtaufnahmen der Befliegungen liegen für die stereoskopische Luftbildauswertung in digitaler Form im TIFF-Format vor.


Standardmäßig werden aus diesen Befliegungen Digitale Orthophotos abgeleitet (siehe Link).

 

Informationen

Voraussetzungen

keine

Benötigte Unterlagen

keine

Zu Beachten

Es gibt keine Besonderheiten zu beachten.

Fristen

keine

Verfahrensablauf

  • Bestellungen werden nur per Post oder E-Mail entgegengenommen
  • Die Dokumente werden entsprechend dem Kundenwunsch versendet

Dauer

keine

Gebühren

Informationen zu den Preisen erfolgen auf telefonische Anfrage.

Die Grundlage bildet


  • das Preisverzeichnis des Landesbetriebs Geoinformation und Vermessung (Preisverzeichnis LGV) in der jeweils geltenden Fassung.

Rechtsbehelf

Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.

Adresse und Kontakt

Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung (LGV)

Abteilung V 3 Fernerkundung und Raumbezug

Ein persönliches Erscheinen vor Ort ist nicht möglich.

Telefonische Erreichbarkeit:
Di-Do 9-12 Uhr

Wir haben eine begrenzte Anzahl von Kundenparkplätzen. Für eine Parkplatzreservierung melden Sie sich bitte bei unserem Empfang per E-Mail empfang@bsw.hamburg.de oder telefonisch + 49 40 428 40 - 50 50. Unsere Funktionszeiten sind: Mo. bis Do. von 08:00 bis 15:15 Uhr, Fr. von 08:00 bis 13:30 Uhr.

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Suchwörter: Digitale Orthofotos Bildmessverfahren Luftbildauswertung Befliegung Fernerkundung Bildflug

Letzte Aktualisierung: 07.02.2026