Onlinewache der Polizei Allgemeine Informationen

Die Onlinewache ist ein digitaler Service der Polizei, über den Sie online Strafanzeigen erstatten oder bestimmte Anliegen melden können, ohne eine Dienststelle persönlich aufzusuchen.

Online-Service nutzen

Beschreibung der Leistung

Die Onlinewache – auch Internetwache genannt – ist ein Serviceangebot der deutschen Polizei. Über die Onlinewache können Sie zum Beispiel eine Strafanzeige erstatten oder der Polizei Hinweise und Mitteilungen zusenden.


Bei Straftaten, die unter Androhung oder Anwendung von Gewalt erfolgt sind, wenden Sie sich bitte sofort persönlich an die Polizei oder wählen den Notruf 110.


Über die Onlinewache können Sie einfache Straftaten melden:

  • Betrug: zum Beispiel Missbrauch von Daten oder Kundenkonten
  • Diebstahl: zum Beispiel von Fahrrädern, anderen Fahrzeugen oder Sonstigem
  • Sachbeschädigung: Beschädigung oder Zerstörung von Eigentum
  • Hass im Netz: Hasspostings im Internet
  • Sonstige Strafanzeigen, die in keine der anderen Kategorien passen
  • Ungewöhnliche Beobachtungen und Hinweise
  • Lob & Beschwerde: Ihre Rückmeldungen an die Polizei

Bitte beachten Sie, dass die Auswahl der Delikte und Formulare für die Onlinewache je nach Bundesland unterschiedlich sein kann.

 

Informationen

Voraussetzungen

Keine

Benötigte Unterlagen

Unterlagen wie Fotos, Kaufbelege oder Screenshots können wichtige Beweismittel sein und die Aufklärungsarbeit der Polizei unterstützen. Sie sind aber nicht zwingend nötig.

Zu Beachten

Verkehrsunfälle und Delikte mit komplexen Sachverhalten melden Sie bitte direkt bei der nächstgelegenen Polizeidienststelle.



Die Ihrem PC / Endgerät zugewiesene IP-Adresse wird bei der Nutzung der Onlinewache gespeichert, damit im Falle einer missbräuchlichen Verwendung die absendende Person ermittelt werden kann. Ihre Angaben werden verschlüsselt übertragen.

Fristen

Keine

Verfahrensablauf

  • Sie rufen die Onlinewache auf und füllen die Abfragemaske vollständig aus.
  • Sie senden Ihre Mitteilung ab und erhalten eine Übermittlungsbestätigung.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihre Meldung und leitet gegebenenfalls notwendige Maßnahme ein.
  • Zu gegebener Zeit werden Sie über das weitere Vorgehen informiert.

Dauer

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Einzelfall.

Gebühren

Keine

Rechtsbehelf

Entfällt

Rechtsgrundlage

Die Handlungsgrundlage ist abhängig vom Einzelfall.

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Suchwörter: Onlinewache der Polizei Hamburg Mitteilungen an die Polizei (Onlinewache der Polizei Hamburg)

Letzte Aktualisierung: 13.01.2026