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Rechtsamtsangelegenheiten (Bezirke)

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Beschreibung der Leistung

Das Rechtsamt ist keine Publikumsdienststelle und bietet daher keine Rechtsberatung für Bürger. Es berät die Dienststellen des Bezirksamtes in allen juristischen Fragen und vertritt das Bezirksamt vor Gericht. Hamburgerinnen und Hamburger können sich an die Öffentliche Rechtsauskunft wenden (s. Links).

 

Informationen

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

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Letzte Aktualisierung: 11.09.2024