Beschreibung der Leistung
Alle Deutschen, die in Hamburg ihren Hauptwohnsitz haben, können einen Reisepass beantragen. Deutsche Staatsbürger, die nicht in Hamburg gemeldet sind, können ihren Reisepass im Amt für Migration der Behörde für Inneres und Sport beantragen. Nähere Informationen erhalten Sie telefonisch oder im Internet. Voraussetzung ist die deutsche Staatsangehörigkeit. Bis zum 18. Lebensjahr muss das Einverständnis aller Sorgeberechtigten (Eltern oder Betreuer) vorliegen (entweder durch persönliche Vorsprache oder Einverständniserklärung mit beglaubigter Unterschrift). Persönliches Erscheinen des Antragstellers ist erforderlich. Ihren alten Reisepass oder einen vorläufigen Reisepass müssen wir nach Ablauf der Gültigkeit einziehen. Gültigkeit: Für Personen über 24 Jahren ist der Reisepass 10 Jahre gültig. Für Personen unter 24 Jahren ist er 6 Jahre gültig.