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Express-Reisepass beantragen

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Die Lieferzeit für einen Reisepass beträgt in der Regel mindestens 2 Wochen. Sofern Sie kurzfristig einen Reisepass benötigen, können Sie den Reisepass in einem Expressverfahren beantragen.
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Beschreibung der Leistung

Mit einem Reisepass können Sie sich ausweisen, wenn Sie in andere Länder reisen. Falls Sie den Reisepass dringend benötigen, können Sie ihn in einem Expressverfahren im Hamburg Service beantragen. Dann ist Ihr neuer Reisepass schneller fertig. Dafür müssen Sie mehr bezahlen.
Der normale Reisepass hat 32 Seiten. Wenn Sie viel reisen, können Sie einen Reisepass mit 48 Seiten beantragen. Beide Varianten können im Expressverfahren beantragt werden.
Sie können Ihren Reisepass im Expressverfahren im Hamburg Service am Hauptwohnsitz beantragen. Wenn Sie in Hamburg mit Zweitwohnsitz gemeldet sind, ist für die Ausstellung des Ausweisdokuments die Zustimmung der Ausweisbehörde am Ort des Hauptwohnsitzes erforderlich; diese wird vom Hamburg Service eingeholt. Es fällt eine erhöhte Gebühr an.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit.
  • Für die Antragsstellung kommen Sie persönlich vorbei (dies gilt auch für Minderjährige).
  • Minderjährige erscheinen bitte mit mindestens einem Sorgeberechtigten. Erscheint ein Sorgeberechtigter nicht persönlich, wird sein schriftliches Einverständnis mit Unterschrift sowie der Original-Personalausweis/-Reisepass benötigt.
  • Bei geteiltem Sorgerecht muss die sorgeberechtigte Person anwesend sein, bei der sich die minderjährige Person vorwiegend aufhält (Hauptwohnsitz).
  • Sie sind in Hamburg mit einer Wohnung angemeldet. Wenn Sie in Hamburg mit Zweitwohnsitz gemeldet sind, ist für die Ausstellung des Ausweisdokuments die Zustimmung der Ausweisbehörde am Ort Ihres Hauptwohnsitzes erforderlich. Diese wird vom Hamburg Service eingeholt.

Benötigte Unterlagen

  • aktuelles biometrisches Passfoto, welches die Anforderungen an Fotos für elektronische Personalausweise erfüllen muss.
    Die Anforderungen an das Passfoto können Sie der Fotomustertafel entnehmen (siehe Link „Bundesministerium des Innern und Heimat - Fotomustertafel“, unten auf dieser Seite unter „Formulare, Service & Links“).
    Ein Fotoautomat (Speed Capture Terminal) ist vorhanden. Die Gebühr für ein Foto vor Ort beträgt 6,00 EUR. Sie erhalten keinen Ausdruck. Bitte beachten Sie, dass der vorhandene Fotoautomat nicht geeignet ist, Passfotos von Säuglingen und Kleinstkindern zu erstellen.
     
  • falls vorhanden: gültiges Ausweis-Dokument, zum Beispiel Personalausweis oder alter Reisepass
  • Bei Minderjährigen: Geburtsurkunde, Kinderreisepass, Einverständniserklärung und Personalausweise oder Reisepässe der Sorgeberechtigten. Nachweise bei alleinigem Sorgerecht, Anwesenheit des minderjährigen Kindes und Sorgeberechtigter.

Zu Beachten

Der Reisepass kann durch eine von Ihnen bevollmächtigte Person abgeholt werden.

Fristen

Gültigkeitsdauer:


  • 6 Jahre für Antragsteller unter 24 Jahren

  • 10 Jahre für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahren

Verfahrensablauf

Den Antrag für einen Express-Reisepass können Sie nur vor Ort im Hamburg Service stellen. Das können nur Sie persönlich machen. Sie können online oder telefonisch einen Termin vereinbaren. Der Antrag wird vom Behördenpersonal ausgefüllt. Sie müssen lediglich unterschreiben. Bei der Antragstellung werden Ihnen Fingerabdrücke zur Speicherung im Chip des Passes abgenommen (in der Regel flacher Abdruck des linken und des rechten Zeigefingers).
Der Reisepass wird durch die Bundesdruckerei GmbH hergestellt und an den Hamburg Service verschickt. Sie können den Reisepass dann im Hamburg Service abholen.

Dauer


  • in der Regel innerhalb von 3-4 Werktagen

Gebühren


  • Personen ab 24 Jahren 102 EUR (inklusive der Gebühr für die Expressbestellung in Höhe von 32 EUR)

  • Personen unter 24 Jahren 69,50 (inklusive der Gebühr für die Expressbestellung in Höhe von 32 EUR)

  • Bitte beachten Sie, dass bei Unzuständigkeit und Pässen mit mehr als 32 Seiten zusätzliche Gebühren anfallen.

Rechtsbehelf

keine

Rechtsgrundlage

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Letzte Aktualisierung: 08.09.2024