Voraussetzungen
- Sie haben die deutsche Staatsbürgerschaft.
- Sie sind persönlich bei der Antragstellung anwesend.
- Die Ausstellung eines Expresspasses ist nicht mehr rechtzeitig möglich.
Wenn der vorläufige Reisepass für eine minderjährige Person (unter 18 Jahre) beantragt werden soll:
- Die minderjährige Person ist persönlich anwesend.
- Die minderjährige Person hat die deutsche Staatsbürgerschaft.
- Alle sorgeberechtigten Personen sind persönlich anwesend.
- Wenn eine sorgeberechtigte Person nicht anwesend sein kann, muss deren Einverständnis schriftlich nachgewiesen werden.
- Bei geteiltem Sorgerecht muss die sorgeberechtigte Person anwesend sein, bei der sich die minderjährige Person vorwiegend aufhält (Hauptwohnsitz).
Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes, wenn Hamburg Ihr Nebenwohnsitz ist:
- Sie legen einen wichtigen Grund dar, warum Sie den Reisepass nicht bei der an Ihrem Hauptwohnsitz zuständigen Stelle beantragen.
- Die an Ihrem Hauptwohnsitz zuständige Stelle stimmt zu. Die Zustimmung wird von der Stelle eingeholt, bei der Sie den Antrag stellen wollen.
Benötigte Unterlagen
- aktuelles biometrisches Passfoto in elektronischer Form
- Sie dürfen seit dem 01.05.2025 keine papierbasierten Fotos mehr einreichen.
- Das Foto muss digital bereitgestellt und über einen gesicherten Cloud-Dienst an die zuständige Stelle übermittelt werden. Dazu können Sie den von einem Fotografen oder einer Fotografin ausgehändigten QR Code mitbringen. Alternativ können Sie das Foto vor Ort erstellen.
- Identitätsnachweis, zum Beispiel
- Personalausweis
- alter Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass
- Reiseunterlagen, falls vorhanden.
Falls der vorläufige Reisepass für eine Person unter 18 Jahren ausgestellt werden soll gegebenenfalls zusätzlich:
- Nachweis über alleiniges Sorgerecht
- Einverständniserklärung des/der abwesenden Sorgeberechtigten und Kopie eines Identitätsnachweises des/der abwesenden Sorgeberechtigten
- Geburtsurkunde (bei Erstbeantragung immer)
Falls Ihr Reisepass gestohlen worden ist und Sie bereits eine Anzeige bei der Polizei aufgegeben haben zusätzlich: Diebstahlsanzeige
Falls sich Ihr Name geändert hat zusätzlich: Geburts-, Heirats-, Eheurkunde oder Erklärung über die Namensführung
Falls Sie erstmals einen Reisepass beantragen möchten und die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten haben zusätzlich: Einbürgerungsurkunde
Falls Sie erstmalig einen Ordens- oder Künstlernamen eintragen lassen wollen zusätzlich: Nachweis der zuständigen Stelle über die Berechtigung zur Führung eines Ordens- oder Künstlernamens (in Hamburg handelt es sich bei der zuständigen Stelle um die Behörde für Inneres und Sport)
Falls Sie erstmalig einen Doktortitel eintragen lassen möchten zusätzlich: Nachweis über den Doktortitel
Zu Beachten
- Sie können mit dem vorläufigen Reisepass nicht visumsfrei in die USA einreisen.
- Ihr im vorläufigen Reisepass vermerkter Name kann nachträglich nicht geändert werden.
- Wenn Sie Ihren vorläufigen Reisepass verlieren, müssen Sie das melden.
Fristen
Geltungsdauer: 1 Jahr
Sie können keine Verlängerung der Gültigkeit Ihres vorläufigen Reisepasses beantragen.