Beschreibung der Leistung
Grundsätzlich sind die gewährten Darlehen zurückzuzahlen. Nähere Vereinbarungen werden mit dem zuständigen Sachbearbeiter/in getroffen.
Grundsätzlich sind die gewährten Darlehen zurückzuzahlen. Nähere Vereinbarungen werden mit dem zuständigen Sachbearbeiter/in getroffen.
Personalausweis, Unterlagen über Einkommen, Belastungen und Vermögen.
Suchwörter: Kostenersatz Sozialhilfe Erstattung zurückgeforderter Sozialhilfe Rückforderung Aufwendungsersatz (Sozialhilfe) Darlehensrückforderung
Letzte Aktualisierung: 11.12.2024