Voraussetzungen
- Sie haben im Rahmen der Hilfe zum Lebensunterhalt oder zur Überbrückung einer Rentenlücke ein Darlehen erhalten.
Benötigte Unterlagen
Die notwendigen Unterlagen haben Sie bereits vorgelegt, als Sie das Darlehen beantragt haben.
Zu Beachten
Die Rückzahlung für ergänzende Darlehen bei laufendem Leistungsbezug können mit Ihrem monatlichen Leistungsanspruch verrechnet werden.
Darlehen zur Überbrückung einer Rentenlücke zahlen Sie in der Regel gemäß Tilgungsplan ab dem Folgemonat durch Verrechnung mit Ihrem Leistungsanspruch zurück.
Darlehen bei vorübergehender Notlage, wenn der Leistungsbedarf nur für kurze Dauer besteht, können Sie durch Einmalzahlung oder Raten zurückzahlen.
Der konkrete Ablauf ist einzelfallbezogen. Einzelheiten klären Sie mit Ihrer Sachbearbeitung.
Fristen
Sie beginnen mit der Tilgung, wenn die Forderung ganz oder teilweise fällig ist.