Beschreibung der Leistung
Schöffinnen und Schöffen sind ehrenamtliche Richterinnen und Richter in Strafsachen und wirken bei der Verhandlung und der Urteilsfindung am Amts- bzw. Landgericht mit.
Jugendschöffinnen und Jugendschöffen sind ehrenamtliche Richterinnen und Richter beim Jugendgericht.
Als gewählte Schöffin oder gewählter Schöffe sind Sie zu der Teilnahme an den Sitzungen, zu denen Sie geladen wurden, verpflichtet. Der Arbeitgeber hat Sie für die Zeit Ihres Einsatzes freizustellen.
Für Ihren Einsatz erhalten Sie eine Entschädigung (unter anderem für Verdienstausfall, Zeitversäumnis und Fahrtkosten). Eine weitere Vergütung gibt es nicht.
Schöffenwahlen finden alle fünf Jahre statt. Wahljahr ist immer das Jahr vor Beginn der neuen fünfjährigen Amtszeit.
Die kommende Amtszeit beginnt am 01.01.2024 und endet am 31.12.2028.