Einschulungsuntersuchung durchführen

Wenn Sie Ihr Kind in der Grundschule Ihres Schulbezirks anmelden, beginnt die Schuleingangsphase. Im Jahr vor der Einschulung werden Schulanfänger mit ihren Sorgeberechtigte zu einer Schuleingangsuntersuchung eingeladen.

Beschreibung der Leistung

Die Schuleingangsuntersuchung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtuntersuchung für alle Kinder vor dem Schulbeginn. Im Jahr vor der Einschulung werden die Kinder gemeinsam mit ihren Sorgeberechtigten zur Schuleingangsuntersuchung eingeladen.



Eine Ärztin oder ein Arzt des zuständigen Gesundheitsamtes stellt den Gesundheits- und Entwicklungsstand des Kindes im Hinblick auf die bevorstehende Einschulung fest, um einen guten Start in der Schule zu fördern. Ziel ist es, Sorgeberechtigte zu beraten und gegebenenfalls notwendige Behandlungen oder Fördermaßnahmen zu empfehlen.



Die schulärztlichen Untersuchungen finden in der Regel in einer Dienststelle des Schulärztlichen Dienstes statt. Mindestens eine sorgeberechtigte Person soll anwesend sein, um informiert und beraten zu werden sowie die erforderlichen Auskünfte zu geben.



Die Schuleingangsuntersuchung ist für alle Kinder verpflichtend – unabhängig davon, ob und wann die letzte altersgemäße kinderärztliche Vorsorgeuntersuchung (in der Regel die U9) stattgefunden hat. Sie ersetzt nicht die kinderärztliche Vorsorgeuntersuchung und umgekehrt. Dies gilt auch für Kinder, die vorzeitig eingeschult oder von der Einschulung zurückgestellt werden sollen.



Der Schulärztliche Dienst hat die Aufgabe, die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen zu fördern. Das Team aus Ärztinnen und Ärzten, medizinischem Fachpersonal sowie Arzthelferinnen und -helfern steht Kindern, Sorgeberechtigten und Lehrkräften als Ansprechpartner für alle Gesundheitsfragen rund um die Schule zur Verfügung.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Das Mindestalter für die Einschulung beträgt 5 Jahre.
  • Vorgesehene Einschulung in eine Grundschule
  • Meldeadresse in Hamburg

Benötigte Unterlagen

  • Vorsorgeheft der Kinderuntersuchungen (gelbes Heft)
  • Impfausweis
  • Falls vorhanden: Facharztbefunde, Gutachten, Therapie- und Entwicklungsberichte

Zu Beachten

Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort des Kindes. Die Untersuchung findet in der Regel im Schulärztlichen Dienst statt.

Fristen

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Bei Verhinderung zum Untersuchungstermin ist die zuständige Stelle umgehend zu benachrichtigen.

Verfahrensablauf

  • Die Schuleingangsuntersuchung wird nach vorheriger Einladung durchgeführt.
  • Die Einschulungsuntersuchung findet im Jahr vor Schulbeginn statt.

Dauer

Die Untersuchungsdauer beträgt ca. eine Stunde.

Gebühren

Es fallen keine Gebühren an.

Rechtsbehelf

Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.

Rechtsgrundlage

§ 34 Abs. 5 - Hamburgischen Schulgesetz (HmbSG)

§ 34 Hamburgischen Schulgesetz (HmbSG)

 

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit
Bitte geben Sie die Meldeadresse des Kindes ein

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Letzte Aktualisierung: 17.07.2026