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Schuleingangsuntersuchung

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Beschreibung der Leistung

Der Schulärztliche Dienst hat die Aufgabe, die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen zu fördern. Das Team von Ärztinnen, Krankenschwestern und Arzthelferinnen ist Ansprechpartner für Kinder, Eltern und Lehrkräfte zu allen Gesundheitsfragen rund um die Schule.

Der Schulärztliche Dienst führt Schuleingangsuntersuchungen durch die für alle Kinder verpflichtend sind, unabhängig von der letzten altersgemäßen kinderärztlichen Früherkennungsuntersuchung U9. Dies gilt auch für Kinder, die vorzeitig eingeschult oder von der Einschulung zurückgestellt werden sollen.

Im Jahr vor der Einschulung werden Schulanfänger mit ihren Eltern zu einer Schuleingangsuntersuchung eingeladen.

Es werden Gesundheit und Entwicklungsstand des Kindes mit Blick auf die bevorstehende Einschulung beurteilt. Ziel ist es, Eltern zu beraten und ggf. notwendige Behandlungen und Fördermaßnahmen einzuleiten.

 

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Das Mindestalter für die Einschulung beträgt 5 Jahre.
  • Vorgesehene Einschulung in eine Grundschule
  • Meldeadresse in Hamburg

Benötigte Unterlagen

  • Vorsorgeheft der Kinderuntersuchungen
  • Impfausweis
  • Facharztbefunde

Zu Beachten

Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort des Kindes. Die Untersuchung findet in der Regel im Schulärztlichen Dienst statt.

Fristen

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Bei Verhinderung zum Untersuchungstermin ist die zuständige Stelle umgehend zu benachrichtigen.

Verfahrensablauf

Die Schuleingangsuntersuchung wird nach vorheriger Einladung durchgeführt.

Dauer

Die Untersuchungsdauer beträgt ca. eine Stunde.

Gebühren

Keine.

Rechtsgrundlage

§ 34 Abs. 4 und 5 - Hamburgischen Schulgesetz (HmbSG)

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit

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Letzte Aktualisierung: 05.12.2024