Beschreibung der Leistung
Der Schulärztliche Dienst führt Schuleingangsuntersuchungen durch die für alle Kinder verpflichtend sind, unabhängig von der letzten altersgemäßen kinderärztlichen Früherkennungsuntersuchung U9. Dies gilt auch für Kinder, die vorzeitig eingeschult oder von der Einschulung zurückgestellt werden sollen.
Im Jahr vor der Einschulung werden Schulanfänger mit ihren Eltern zu einer Schuleingangsuntersuchung eingeladen.
Es werden Gesundheit und Entwicklungsstand des Kindes mit Blick auf die bevorstehende Einschulung beurteilt. Ziel ist es, Eltern zu beraten und ggf. notwendige Behandlungen und Fördermaßnahmen einzuleiten.