Beschreibung der Leistung
Die Schuleingangsuntersuchung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtuntersuchung für alle Kinder vor dem Schulbeginn. Im Jahr vor der Einschulung werden die Kinder gemeinsam mit ihren Sorgeberechtigten zur Schuleingangsuntersuchung eingeladen.
Eine Ärztin oder ein Arzt des zuständigen Gesundheitsamtes stellt den Gesundheits- und Entwicklungsstand des Kindes im Hinblick auf die bevorstehende Einschulung fest, um einen guten Start in der Schule zu fördern. Ziel ist es, Sorgeberechtigte zu beraten und gegebenenfalls notwendige Behandlungen oder Fördermaßnahmen zu empfehlen.
Die schulärztlichen Untersuchungen finden in der Regel in einer Dienststelle des Schulärztlichen Dienstes statt. Mindestens eine sorgeberechtigte Person soll anwesend sein, um informiert und beraten zu werden sowie die erforderlichen Auskünfte zu geben.
Die Schuleingangsuntersuchung ist für alle Kinder verpflichtend – unabhängig davon, ob und wann die letzte altersgemäße kinderärztliche Vorsorgeuntersuchung (in der Regel die U9) stattgefunden hat. Sie ersetzt nicht die kinderärztliche Vorsorgeuntersuchung und umgekehrt. Dies gilt auch für Kinder, die vorzeitig eingeschult oder von der Einschulung zurückgestellt werden sollen.
Der Schulärztliche Dienst hat die Aufgabe, die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen zu fördern. Das Team aus Ärztinnen und Ärzten, medizinischem Fachpersonal sowie Arzthelferinnen und -helfern steht Kindern, Sorgeberechtigten und Lehrkräften als Ansprechpartner für alle Gesundheitsfragen rund um die Schule zur Verfügung.