Schulbudgets, Einrichtungs- und Lehrmittelausstattung (V 241-1)

Schulbudgets

Beschreibung der Leistung

Jede staatliche allgemeinbildende Schule erhält ein umfassendes Schulbudget für die selbstverantwortete Bewirtschaftung unter Beachtung haushalts- und beschaffungsrechtlicher Bestimmungen.
Das sächliche Schulbudget gewährleistet den Unterrichtsbetrieb innerhalb eines Kalenderjahres. Die Mittel sind daher zweckentsprechend zu verwenden. Die selbstverantwortete Bewirtschaftung erfolgt im Rahmen der Fach und Ressourcenzuständigkeit der Schule Der Zugriff auf und das Vorhandensein von Budgetmitteln bedeutet nicht, dass Aufgaben oder Anschaffungen anderer Zuständigkeitsbereiche mit dem Schulbudget durchgeführt werden dürfen (z.B. Baumaßnahmen, Schulbegleitungen).  

Informationen

Zu Beachten

Gilt nur für staatliche allgemeinbildende Schulen.

Verfahrensablauf

Für die schulgenaue Zuordnung von Teilbudgets, Kosten und Erlösen ist für jede Schule in der Haushaltsstruktur ein sogenanntes PSP-Element eingerichtet worden. Das gesamte Schulbudget einer Schule ergibt sich aus unterschiedlichen Teilbudgets, die differenziert nach Zwecken den Sekundären Plankostenarten zugewiesen werden.

Adresse und Kontakt

Schulbudgets, Einrichtungs- und Lehrmittelausstattung (V 241-1)

Zuständigkeit bei V 241 für alle staatlichen allgemeinbildenden Schulen.

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Letzte Aktualisierung: 10.12.2025