Hamburg Wasser (Hamburger Stadtentwässerung)

Sielanschluss- und Benutzungszwang Allgemeine Informationen

Wenn Sie Ihr Grundstück an die öffentlichen Abwasseranlagen anschließen lassen möchten, benötigen Sie eine Genehmigung.

Beschreibung der Leistung

Wenn Sie Ihre Grundstücksentwässerungsanlage an eine öffentliche Abwasseranlage anschließen lassen möchten, benötigen Sie für den Anschluss und die Herstellung eines neuen oder zusätzlichen Sielanschlusses eine Genehmigung.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie sind für das Grundstück dinglich nutzungsberechtigt.
  • Das öffentliche Siel ist betriebsfertig.

Benötigte Unterlagen

  • Antrag
  • Bauvorlagen

Zu Beachten

keine

Fristen



Sie benötigen die Genehmigung, bevor Sie Ihr Grundstück an die öffentlichen Abwasseranlagen anschließen dürfen.

Verfahrensablauf

  • Sie beantragen die Genehmigung mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und Ihre Unterlagen. Bei Bedarf fordert sie weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen an.
  • Die zuständige Stelle prüft die Voraussetzungen und entscheidet über Ihren Antrag.
  • Sie erhalten einen Bescheid.
  • Sie erhalten einen Gebührenbescheid.
  • Sie begleichen die Gebühren.

Dauer



keine

Gebühren



keine

Rechtsbehelf

Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.

Rechtsgrundlage

§ 58 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)

https://www.gesetze-im-internet.de/whg_2009/__58.html



§ 7 Hamburgisches Abwassergesetz (HmbAbwG)

https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-AbwGHAV6P7

Adresse und Kontakt

Hamburg Wasser (Hamburger Stadtentwässerung)

Mo-Fr 8-15 Uhr

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Letzte Aktualisierung: 07.02.2026