Hamburg.deHamburg ServiceSielanschluss- und BenutzungszwangHamburg Wasser (Hamburger Stadtentwässerung)

Hamburg Wasser (Hamburger Stadtentwässerung)

Sielanschluss- und Benutzungszwang

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Ein neuer oder zusätzlicher Sielanschluss bedarf einer Genehmigung nach § 7 HmbAbwG.
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Beschreibung der Leistung

Sielanschluss an die öffentliche Abwasseranlage: Soll eine Grundstücksentwässerungsanlage an eine öffentliche Abwasseranlage (Schmutz-, Misch-, oder Regenwassersiel) angeschlossen werden, bedarf der Anschluss und die Herstellung eines neuen oder zusätzlichen Sielanschlusses einer Genehmigung nach § 7 HmbAbwG. Für alle Grundstücke erteilt diese Genehmigung die Hamburger Stadtentwässerung Billhorner Deich 2, 20539 Hamburg Bernd Neuring / Evelyn Salzmann, Telefon: 040 / 7888 82 -114 / -116, sielanschluss@hamburgwasser.de Sielkataster, Leitungspläne: 040 / 7888 82 112, anlageninfo@hamburgwasser.de

 

Informationen

Benötigte Unterlagen

Antrag und Bauvorlagen.

Zu Beachten

Die Zuständigkeit für die Genehmigung der Sielanschlüsse nach § 7 HmbAbwG liegt jetzt bei der Hamburger Stadtentwässerung (HSE)

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Letzte Aktualisierung: 08.10.2024