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Sondernutzung beantragen

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Sie können öffentliche Straßen auch anders nutzen, als nur für den Verkehr. Dafür wird in der Regel eine Sondernutzungserlaubnis benötigt.
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Beschreibung der Leistung

Jeder kann die öffentlichen Straßen im Rahmen ihrer Widmung und der verkehrsbehördlichen Vorschriften zum Verkehr nutzen. Wenn Sie öffentliche Straßen darüber hinaus, das heißt für etwas anderes als den Verkehr nutzen wollen, so ist in der Regel eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich. Zu den öffentlichen Straßen gehören auch Gehwege und Parkplätze. Beispiele für ein Erfordernis einer Sondernutzungserlaubnis können sein: Verkauf von Waren aller Art, Aufstellen von Tischen und Stühlen für eine Außengastronomie, Aufstellen von Baugerüsten und Containern, Veranstaltungen und Straßenfeste sowie das Drehen von Filmen.

 

Informationen

Voraussetzungen

Sie möchten eine öffentliche Straße für etwas anderes als den üblichen Verkehr nutzen.

Benötigte Unterlagen

  • Hauptantrag: Formlos oder per Formblatt
  • Nachweise (Optional, je nach Art der Sondernutzung): Maßstabsgerechter Lageplan, Fotos / Zeichnungen der Örtlichkeit, Baustelleneinrichtungsplan, Verkehrszeichenplan, Umleitungsplan
  • Hinweis: Grundsätzlich sind keine allgemeingültigen Unterlagen erforderlich.

Zu Beachten

Es gibt folgende Hinweise:                

  • Soweit für eine Veranstaltung eine straßenverkehrsrechtliche Erlaubnis erforderlich ist, schließt diese die Sondernutzungserlaubnis mit ein.
  • Auch für die Nutzung des Luftraums über der Straße müssen Sie eine Genehmigung beantragen (beispielsweise für Werbeanlagen oder Warenautomaten).
  • Bei Arbeiten an der Straße ist zusätzlich eine Zustimmung der zuständigen Straßenbauhörde erforderlich.

Fristen


  • Fristtyp: Antragsfrist

    Bemerkung: Es gibt keine Frist. Ein zeitlicher Vorlauf ist einzuplanen.

  • Fristtyp: Geltungsdauer

    Bemerkung: Zeitlich beschränkt, bzw. auf Widerruf.

  • Fristtyp: Widerspruchsfrist

    Bemerkung: Es gilt die gesetzliche Widerspruchsfrist.

Verfahrensablauf

Den Antrag können Sie schriftlich per Formular oder formlos bei der zuständigen Behörde stellen. Das Antragsformular erhalten Sie bei der zuständigen Stelle oder es steht, je nach Angebot, im Internet zum Download zur Verfügung: 

  • Sie stellen einen Antrag und beschreiben so präzise wie möglich die Art, den Standort, das Ausmaß sowie die Dauer der geplanten Sondernutzung. Weiterhin nennen Sie die Auswirkungen auf die Straße.
  • Bei geplanten Arbeiten an der Straße müssen Sie sich eine Zustimmung der zuständigen Straßenbauhörde einzuholen.
  • Die zuständige Stelle prüft die Auswirkungen der Sondernutzung auf die sonst übliche Nutzung der Straße.
  • Nach der Prüfung erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.
  • Die zuständige Stelle begrenzt die Genehmigung zeitlich   oder erteilt sie widerruflich.
  • Sie kann die Genehmigung mit Bedingungen und Auflagen versehen, die geprüft werden.

Dauer

Eine konkrete Bearbeitungsdauer kann nicht genannt werden und variiert je nach Art der Sondernutzung

Gebühren


  • Kostentyp: variabel 

  • Abhängigkeit Höhe der Kosten: Die Kostenhöhe variiert je nach Art und Umfang der Sondernutzung. Die Kostenhöhe ist abhängig der jeweiligen Gebührenordnung.

Rechtsbehelf

Es gelten die üblichen Rechtsbehelfe. Unter anderem kann gegen den Bescheid Widerspruch eingelegt werden. Besteht im Anschluss weiterhin Uneinigkeit, so kann auch Klage vor dem Verwaltungsgericht eingelegt werden.

Rechtsgrundlage

§8 Bundesfernstraßengesetz (FstrG)

https://www.gesetze-im-internet.de/fstrg/__8.html

§46 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__46.html

§19 Hamburgisches Wegegesetz (HWG)

https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-WegeGHAV5P19

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit

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Letzte Aktualisierung: 13.11.2024