Beschreibung der Leistung
Sozialhilfe erhält, wer seinen notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln beschaffen kann, das heißt weder Einkommen noch Vermögen reichen hierfür aus. Voraussetzung ist eine vorübergehende, mindestens 6-monatige, aber nicht dauerhafte Erwerbsunfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, das heißt dass der Antragsteller weniger als 3 Stunden am Tag arbeiten kann. Ein Anspruch könnte auch bestehen, wenn eine vorgezogene Altersrente bezogen wird.