Sozialhilfe, Hilfe zum Lebensunterhalt bei vorübergehender Erwerbsminderung beantragen

Wenn Sie vorübergehend nicht arbeiten können, können Sie unter bestimmten Bedingungen finanzielle Unterstützung für Ihren Lebensunterhalt bekommen.

Beschreibung der Leistung

Hilfe zum Lebensunterhalt ist eine Sozialleistung in Deutschland. Sie unterstützt Sie finanziell, wenn Sie ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können und keinen Anspruch auf andere Leistungen wie Bürgergeld haben. Sie ist Teil der Sozialhilfe und soll Ihr Existenzminimum sichern.


Sie können Hilfe zum Lebensunterhalt bekommen, wenn Sie vorübergehend, zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen, nicht arbeiten können. Die Unterstützung hilft Ihnen, wenn Sie Ihren Lebensunterhalt nicht selbst bezahlen können, weil Ihr Einkommen oder Vermögen dafür nicht ausreicht.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie leben und wohnen in Deutschland.
  • Sie sind hilfebedürftig und entweder
    • befristet voll erwerbsgemindert oder
    • beziehen eine Altersrente, haben die Altersgrenze für die Regelaltersrente aber noch nicht erreicht oder
    • haben Kinder unter 15 Jahren, die nicht durch eine Bedarfsgemeinschaft Anspruch auf SGB II Leistungen haben oder
    • befinden sich in stationäre Unterbringung für länger als 6 Monate.
  • Sie erhalten keine:
    • Grundsicherung für Arbeitsuchende,
    • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder
    • Grundleistungen für Asylsuchende.

Benötigte Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls Meldebestätigung
  • Nachweise einer befristeten vollen Erwerbsminderung oder Nachweis längere stationäre Unterbringung, Nachweis Erhalt Altersrente vor erreichen der Regelaltersgrenze, Nachweis Kind unter 15 Jahren ohne vorrangige Leistungen
  • Einkommensnachweise, beispielsweise zur Rente, Krankengeld, Kindergeld, Unterhaltszahlungen oder Unterhaltsvorschuss
  • Vermögensnachweise, Kontoauszüge der letzten 3 Monate vor Antragstellung aller Konten; beispielsweise Sparguthaben, Zulassungsbescheinigung Teil I, Lebensversicherungen
  • Mietvertrag und nachfolgende Änderungen, insbesondere hinsichtlich der Miethöhe sowie Betriebs- und Heizkosten
  • Nachweise über Kranken- und Pflegeversicherung,
  • Nachweis über bestehende Versicherungen wie Hausrat- und Haftpflichtversicherung
  • ggf. Schwerbehindertenausweis
  • ausgefüllte Checkliste und Sozialhilfeerklärung
    • Die Checkliste und Sozialhilfeerklärung erhalten Sie auf Nachfrage, siehe Adresse und Kontakt

Zu Beachten

Leistungen der Sozialhilfe zur Sicherung des Lebensunterhaltes erhalten Sie von einer anderen Dienststelle als die Leistungen der ambulanten Eingliederungshilfe (EGH). Der Leistungsbescheid der EGH wird zentral vom Fachamt Eingliederungshilfe im Bezirk Wandsbek (W/EH) und der Bescheid über Sozialhilfleistungen vom zuständigen Sozialamt im Bezirk erlassen.



Die befristete volle Erwerbsminderung wird auf Ersuchen des Jobcenters oder eines Fachamtes Grundsicherung und Soziales durch die Deutsche Rentenversicherung geprüft.

Fristen


  • Sie erhalten die Leistung ab dem Tag des Bekanntwerdens des Anspruchs und der Hilfebedürftigkeit.

  • Sie erhalten keine rückwirkenden Auszahlungen für Zeiträume vor der Antragstellung.

  • Der Antrag wird in der Regel für 12 Monate bewilligt.

Verfahrensablauf

  • Sie beantragen die Hilfe zum Lebensunterhalt bei vorübergehender Erwerbsminderung mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und Ihre Unterlagen. Bei Bedarf fordert sie weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen an.
  • Die zuständige Stelle prüft die Voraussetzungen und entscheidet über Ihren Antrag.
  • Sie erhalten einen Bescheid.

Dauer

Die Bearbeitungsdauer hängt vom Einzelfall ab.

Gebühren

Keine

Rechtsbehelf

Widerspruch

Rechtsgrundlage

§§ 27 - 40 Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch (SGB XII)

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/BJNR302300003.html#BJNR302300003BJNG000501308

 

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit
Bitte geben Sie hier die Wohnanschrift mit Straße und Hausnummer an

Noch nicht das passende gefunden?

Zur Hamburg Service Startseite

Suchwörter: Sicherung des Lebensunterhaltes Eingliederungshilfe teilstationär innerhalb Hamburg Hilfe zum Lebensunterhalt Angehörigen Entlastungsgesetz Sozialhilfe: Hilfe zum Lebensunterhalt bei ambulanter Eingliederungshilfe innerhalb Hamburgs Sozialhilfe: Hilfe zum Lebensunterhalt bei nicht dauerhafter Erwerbsminderung für Menschen in Tagesförderstätten innerhalb Hamburgs Eingliederungshilfe ambulant innerhalb Hamburg THS-GS

Letzte Aktualisierung: 09.02.2026