Hamburg.deHamburg ServiceSozialhilfe für Deutsche im Ausland

Sozialhilfe für Deutsche im Ausland

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Beschreibung der Leistung

Deutsche mit gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland erhalten keine Leistungen. Im Einzelfall kann davon abgewichen werden, soweit dies wegen einer außergewöhnlichen Notlage unabweisbar ist. Die Anträge sind bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung zu stellen.

 

Informationen

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit

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Suchwörter: Sozialhilfe bei Verzug ins Ausland Sozialhilfe für Auswanderer Auslandssozialhilfe

Letzte Aktualisierung: 06.09.2024