Sozialhilfe für Deutsche im Ausland beantragen

Wenn Sie sich im Ausland in einer finanziellen Notlage befinden, können im Einzelfall Leistungen der Sozialhilfe gewährt werden.

Beschreibung der Leistung

Wenn Sie sich im Ausland in einer außergewöhnlichen Notlage befinden, können Sie auf Antrag Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) beantragen.

 

Informationen

Voraussetzungen

Gewöhnlicher aktueller Aufenthaltsort in Hamburg.

Benötigte Unterlagen

Nachweis der Notsituation Nachweise der Einkommens- und Vermögenssituation.

Zu Beachten

Keine

Fristen

Keine

Verfahrensablauf

Die Anträge sind bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung zu stellen.

Dauer

Die Bearbeitungsdauer hängt vom Einzelfall ab.

Gebühren

Keine

Rechtsbehelf

Widerspruch

Rechtsgrundlage

§ 24 SGBXII

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/__24.html

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

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Letzte Aktualisierung: 04.03.2026