Beschreibung der Leistung
Wenn Sie sich im Ausland in einer außergewöhnlichen Notlage befinden, können Sie auf Antrag Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) beantragen.
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Wenn Sie sich im Ausland in einer außergewöhnlichen Notlage befinden, können Sie auf Antrag Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) beantragen.
Gewöhnlicher aktueller Aufenthaltsort in Hamburg.
Nachweis der Notsituation Nachweise der Einkommens- und Vermögenssituation.
Keine
Keine
Die Anträge sind bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung zu stellen.
Die Bearbeitungsdauer hängt vom Einzelfall ab.
Keine
Widerspruch
§ 24 SGBXII
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/__24.html
Suchwörter: Sozialhilfe bei Verzug ins Ausland Sozialhilfe für Auswanderer Auslandssozialhilfe
Letzte Aktualisierung: 04.03.2026