Sportangelegenheiten

Sie möchten eine öffentliche Sporthalle oder einen Sportplatz für Training, Wettkämpfe oder eine Veranstaltung nutzen? Hier finden Sie Informationen zur Vergabe und Beantragung von Nutzungszeiten.

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Beschreibung der Leistung

Bevor Sie eine Sportstätte nutzen können, schließen Sie mit dem zuständigen Bezirksamt einen Nutzungsvertrag ab.

 

Informationen

Voraussetzungen

Anträge sind möglich für eingetragenen Vereinen und für Privatpersonen.

Benötigte Unterlagen

Den unterschriebenen Überlassungs- und Nutzungsvertrag.

Zu Beachten

Die Belegung der einzelnen Sportanlagen können Sie teilweise über den Onlinedienst Belegungsplan Sportstätten online einsehen.

Fristen

keine

Verfahrensablauf

1. Informieren Sie sich im Online-Belegungsplan über die vorhandenen Sportstätten und Nutzungszeiten. Die Anzeige dient nur zur Orientierung und ist keine verbindliche Auskunft über freie Zeiten.


2. Senden Sie Ihre Nutzungsanfrage per E-Mail oder schriftlich an die Abteilung Sport des Bezirksamts, in dessen Gebiet die Sportstätte liegt. Geben Sie dabei die gewünschte Sportstätte, den Zeitraum, die Nutzungsart sowie Ihre Kontaktdaten an.


3. Reichen Sie gegebenenfalls weitere angeforderte Unterlagen oder Nachweise ein.


4. Das Bezirksamt prüft die Verfügbarkeit, den Nutzungszweck und die Voraussetzungen für eine Überlassung. Sie werden außerdem darüber informiert, ob ein Nutzungsentgelt anfällt.


5. Wenn die Nutzung möglich ist, erhalten Sie einen Nutzungsvertrag. Nach Abschluss des Vertrags bekommen Sie die erforderlichen Informationen zur Nutzung und gegebenenfalls zum Zugang zur Sportstätte.



Eine Buchung oder Reservierung ist über den Online-Belegungsplan nicht möglich.

Dauer

Die Bearbeitung dauert in der Regel 3 bis 8 Werktage.

Gebühren

Abhängig vom Nutzer, Nutzungsart u. -dauer, zwischen 7,50 und 245 EUR pro Stunde

Rechtsbehelf

Widerspruch

Rechtsgrundlage

Rahmenvereinbarung über die Überlassung und Benutzung von Schulsportstätten (Rahmenvereinbarung Schulsportstätten), insbesondere Nummern 1.1 bis 1.3, 4.1 bis 4.3 sowie 5.1 bis 5.6. Sie regelt die Voraussetzungen, die Antragstellung, die Zuständigkeit und die Vergabe von Schulsportstätten zur außerschulischen Nutzung.  



Dienstanweisung über die Nutzungsentgelte der Bezirksämter (DA Nutzungsentgelte), Fassung vom 13. Dezember 2024, in Kraft seit dem 1. Januar 2025, insbesondere Nummern 1 bis 5 sowie Anlage 1. Sie regelt unter anderem Nutzungsentgelte, Entgeltbefreiungen, zusätzliche Kosten und den Abschluss des Überlassungs- und Nutzungsvertrags.

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Letzte Aktualisierung: 09.10.2026