Beschreibung der Leistung
Bevor Sie eine Sportstätte nutzen können, schließen Sie mit dem zuständigen Bezirksamt einen Nutzungsvertrag ab.
Bevor Sie eine Sportstätte nutzen können, schließen Sie mit dem zuständigen Bezirksamt einen Nutzungsvertrag ab.
Anträge sind möglich für eingetragenen Vereinen und für Privatpersonen.
Den unterschriebenen Überlassungs- und Nutzungsvertrag.
Die Belegung der einzelnen Sportanlagen können Sie teilweise über den Onlinedienst Belegungsplan Sportstätten online einsehen.
keine
1. Informieren Sie sich im Online-Belegungsplan über die vorhandenen Sportstätten und Nutzungszeiten. Die Anzeige dient nur zur Orientierung und ist keine verbindliche Auskunft über freie Zeiten.
2. Senden Sie Ihre Nutzungsanfrage per E-Mail oder schriftlich an die Abteilung Sport des Bezirksamts, in dessen Gebiet die Sportstätte liegt. Geben Sie dabei die gewünschte Sportstätte, den Zeitraum, die Nutzungsart sowie Ihre Kontaktdaten an.
3. Reichen Sie gegebenenfalls weitere angeforderte Unterlagen oder Nachweise ein.
4. Das Bezirksamt prüft die Verfügbarkeit, den Nutzungszweck und die Voraussetzungen für eine Überlassung. Sie werden außerdem darüber informiert, ob ein Nutzungsentgelt anfällt.
5. Wenn die Nutzung möglich ist, erhalten Sie einen Nutzungsvertrag. Nach Abschluss des Vertrags bekommen Sie die erforderlichen Informationen zur Nutzung und gegebenenfalls zum Zugang zur Sportstätte.
Eine Buchung oder Reservierung ist über den Online-Belegungsplan nicht möglich.
Die Bearbeitung dauert in der Regel 3 bis 8 Werktage.
Abhängig vom Nutzer, Nutzungsart u. -dauer, zwischen 7,50 und 245 EUR pro Stunde
Widerspruch
Rahmenvereinbarung über die Überlassung und Benutzung von Schulsportstätten (Rahmenvereinbarung Schulsportstätten), insbesondere Nummern 1.1 bis 1.3, 4.1 bis 4.3 sowie 5.1 bis 5.6. Sie regelt die Voraussetzungen, die Antragstellung, die Zuständigkeit und die Vergabe von Schulsportstätten zur außerschulischen Nutzung.
Dienstanweisung über die Nutzungsentgelte der Bezirksämter (DA Nutzungsentgelte), Fassung vom 13. Dezember 2024, in Kraft seit dem 1. Januar 2025, insbesondere Nummern 1 bis 5 sowie Anlage 1. Sie regelt unter anderem Nutzungsentgelte, Entgeltbefreiungen, zusätzliche Kosten und den Abschluss des Überlassungs- und Nutzungsvertrags.
Fachamt Sozialraummanagement
Sportangelegenheiten
Fachamt Sozialraummanagement
Sport
Fachamt Sozialraummanagement
Sport
Fachamt Sozialraummanagement
Sport
Fachamt Sozialraummanagement
Sportangelegenheiten
Suchwörter: Vergabe von Platz- und Hallenzeiten Sportanlagen, Mitbenutzung Turnhallen, Mitbenutzung Sportplätze, Mitbenutzung Sporthallen Turnhallenvergabe Mitbenutzung Sportanlagen Mitbenutzung Turnhallen Sportstätten, Belegung Sportplatz, Mitbenutzung Hallenzeiten Platzzeiten Sportanlage Turnhalle
Letzte Aktualisierung: 09.10.2026