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Wichtige Hinweise
Zu Beachten
Aus Datenschutzgründen werden telefonisch keine Auskünfte zu Ermittlungsverfahren erteilt. Anfragen zu Verfahren sind grundsätzlich schriftlich unter Angabe des staatsanwaltschaftlichen Aktenzeichens einzureichen. Anrufern, denen nur ein polizeiliches Az. bekannt ist, sind darauf hinzuweisen, dass nur die Polizei Auskunft über das staatsanwaltschaftliche Az. geben kann. Wenn bei der Polizei ein entsprechendes StA-Az. nicht vorliegt, ist der Vorgang bei der StA auch noch nicht eingegangen.
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Letzte Aktualisierung: 05.10.2024