Informationen
Wichtige Hinweise
Zu Beachten
Jeder Einzelne hat das Recht, von der Bundesbeauftragten Auskunft darüber zu verlangen, ob in den erschlossenen Unterlagen Informationen zu seiner Person enthalten sind. Ist das der Fall, kann er Auskunft, Einsicht in Unterlagen und Herausgabe von Unterlagen erhalten.
Formulare, Services & Links
Noch nicht das passende gefunden?
Zur Hamburg Service StartseiteSuchwörter: Einsicht in Stasi-Akten Akteneinsicht in Stasi-Akten Birthler Behörde Gauck Behörde Stasi-Akten, DDR
Letzte Aktualisierung: 10.10.2024