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Sterbefallbeurkundungen

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In Ihrer Familie gab es einen Todesfall und Sie benötigen nun eine Sterbeurkunde.
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Beschreibung der Leistung

Die Sterbefallanzeige zur Sterbefallbeurkundung beim Standesamt wird in der Regel durch den Bestatter vorgenommen.

Zuständig für die Beurkundung eines Sterbefalls ist immer das Standesamt, in dessen Bezirk die Person verstorben ist (nur aktuelle Sterbefälle).

Jeder Sterbefall, der in einer Einrichtung geschieht, wird von dieser Einrichtung (Altenheim, Pflegeheim, Krankenhaus, Hospiz) an das zuständige Standesamt gemeldet. Die Einrichtung übersendet in der Regel auch die Todesbescheinigung (Totenschein) des Arztes an das Standesamt. Eine weitere Sterbefallanzeige, die auch Daten enthält, die die Einrichtung ggf. nicht hat, wird in der Regel durch den Bestatter an das zuständige Standesamt gesandt. Der Bestatter sendet dem Standesamt auch die für die Beurkundung notwendigen Unterlagen wie z.B. Ausweis oder Pass des Verstorbenen, Geburtsurkunde des Verstorbenen, Heiratsurkunde des Verstorbenen ggf. Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde des Ehepartners  etc. zu. Welche weiteren Unterlagen notwendig sein könnten hängt vom Einzelfall ab.

Zuständig für die Beurkundung eines Sterbefalls ist immer das Standesamt, in dessen Bezirk die Person verstorben ist.

 

Informationen

Voraussetzungen

Der Sterbefall hat sich in diesem Bezirk ereignet. Der Sterbefall wurde dem Standesamt angezeigt und alle notwendigen Dokumente wurden dem Standesamt vorgelegt.

Benötigte Unterlagen

  • Wenn Sie als Privatperson einen Todesfall direkt anzeigen, sind folgende Unterlagen erforderlich:
    • Personalausweis oder Reisepass mit letzter Meldebescheinigung.
  • Von der verstorbenen Person wird benötigt:
    • Personalausweis oder Reisepass mit letzter Meldebescheinigung,
    • ärztliche Todesbescheinigung (Totenschein) und
    • Nachweis über den Familienstand z.B. Heiratsurkunde, Scheidungsurteil, ggf. Sterbeurkunde des Ehepartners etc.
    • Geburtsurkunde
  • Es kann die Vorlage weiterer Nachweise nötig sein. Dies hängt vom Einzelfall ab.

Zu Beachten

  • Bei der Sterbefallbeurkundung wird lediglich die erforderliche Bescheinigung für die Beerdigung ausgestellt. Sterbeurkunden werden gesondert gegen Gebühr ausgestellt.
  • Es können telefonisch keine Auskünfte zum Bearbeitungsstand gegeben werden. Bitte wenden Sie sich an das Bestattungsunternehmen.

Fristen

Spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag.

Verfahrensablauf

Wenn sich der Sterbefall nicht in einer Einrichtung ereignet hat und Sie keinen Bestatter beauftragen dann senden Sie dem Standesamt folgende Unterlagen:

  • die Todesbescheinigung,
  • den Ausweis/Pass des Verstorbenen sowie seine Geburtsurkunde
  • gegeben falls  seine Heiratsurkunde
  • gegeben falls  auch den Scheidungsbeschluss
  • gegeben falls auch die Sterbeurkunde des vorverstorbenen Ehepartners
  • Kopie Ihres Ausweises oder Ihres Passes sowie Ihrer Meldebescheinigung zu.

Sollte das Standesamt weitere Unterlagen oder Angaben benötigen werden wir uns bei Ihnen melden.

Dauer

Ab der Vollständigkeit der Unterlagen ca. 5 – 10 Tage.

Gebühren

Gebührenfrei

Rechtsbehelf

Keine

Rechtsgrundlage

§ 28 Personenstandsgesetz (PStG) ff.  

https://www.gesetze-im-internet.de/pstg/__28.html



§ 38 Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (PStV)

https://www.gesetze-im-internet.de/pstv/__38.html

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit

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Letzte Aktualisierung: 15.10.2024