Beschreibung der Leistung
Die Sterbefallanzeige zur Sterbefallbeurkundung beim Standesamt wird in der Regel durch den Bestatter vorgenommen.
Zuständig für die Beurkundung eines Sterbefalls ist immer das Standesamt, in dessen Bezirk die Person verstorben ist (nur aktuelle Sterbefälle).
Jeder Sterbefall, der in einer Einrichtung geschieht, wird von dieser Einrichtung (Altenheim, Pflegeheim, Krankenhaus, Hospiz) an das zuständige Standesamt gemeldet. Die Einrichtung übersendet in der Regel auch die Todesbescheinigung (Totenschein) des Arztes an das Standesamt. Eine weitere Sterbefallanzeige, die auch Daten enthält, die die Einrichtung ggf. nicht hat, wird in der Regel durch den Bestatter an das zuständige Standesamt gesandt. Der Bestatter sendet dem Standesamt auch die für die Beurkundung notwendigen Unterlagen wie z.B. Ausweis oder Pass des Verstorbenen, Geburtsurkunde des Verstorbenen, Heiratsurkunde des Verstorbenen ggf. Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde des Ehepartners etc. zu. Welche weiteren Unterlagen notwendig sein könnten hängt vom Einzelfall ab.
Zuständig für die Beurkundung eines Sterbefalls ist immer das Standesamt, in dessen Bezirk die Person verstorben ist.