Sterbeurkunde für einen Angehörigen beantragen

Sie benötigen eine amtliche Bescheinigung über den Tod eines Menschen? Wie Sie eine Sterbeurkunde für einen Angehörigen beantragen können, erfahren Sie hier.

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Beschreibung der Leistung

Die Sterbeurkunde ist ein Dokument, das den Tod eines Menschen bescheinigt.



Sie können eine Sterbeurkunde erhalten, sobald der Sterbefall im Sterberegister beurkundet wurde.


Auch Sterbefälle von deutschen Staatsbürgern, die im Ausland oder auf einem deutschen Seeschiff verstorben sind, können unter bestimmten Voraussetzungen im deutschen Sterberegister beurkundet werden. So können Sie eine deutsche Sterbeurkunde erhalten.



Sie benötigen die Sterbeurkunde beispielsweise für:

  • die Bestattung und ihre Vorbereitung, etwa für die Einsargung und Überführung,
  • die Nachlassabwicklung sowie
  • die Inanspruchnahme von gesetzlichen oder privaten Versicherungsleistungen.

Wenn Sie eine Sterbeurkunde im Ausland benötigen, können Sie ein mehrsprachiges Formular beantragen. Dieses Formular kann die grundsätzlich erforderliche Übersetzung der deutschen Sterbeurkunde ersetzen.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Der Sterbefall wurde im deutschen Sterberegister beurkundet.
  • Sie sind die letzte Ehepartnerin oder der letzte Ehepartner oder
  • Sie sind die letzte Lebenspartnerin oder der letzte Lebenspartner im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft oder
  • Sie sind Vorfahrin oder Vorfahr beziehungsweise Abkömmling der verstorbenen Person oder
  • Sie sind Schwester oder Bruder mit berechtigtem Interesse oder
  • Sie sind Teil der näheren Verwandtschaft, beispielsweise Tante und Onkel, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen kann, beispielsweise durch ein Schreiben des Nachlassgerichts.
  • Sie sind mindesten 16 Jahre alt.

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Verwandtschaftsnachweis, wie beispielsweise
    • Geburtsurkunde
    • Heiratsurkunde
    • Lebenspartnerschaftsurkunde
  • bei Abholung durch einen Vertreter:
    • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person,
    • deren Ausweis und
    • Ihren eigenen Ausweis
  • für andere Personen, wie nähere Verwandte:
    • Nachweis des rechtlichen Interesses, wie zum Beispiel
      • Erbschein
      • Grundbuchauszug
  • gegebenenfalls weitere Dokumente erfahren Sie von der zuständigen Stelle

Zu Beachten

  • Sie können die Urkunden nicht telefonisch beantragen.
  • Sie können telefonisch keine Auskünfte zum Bearbeitungsstand erhalten.
  • Sollte Ihnen der Ort des standesamtlich eingetragenen Ereignisses nicht mehr bekannt sein, können Sie sich schriftlich an das Generalregister der hamburgischen Standesämter wenden. Dort kann festgestellt werden, welches Standesamt den Personenstandsfall beurkundet hat.
  • Für Personenstandsfälle (Geburt, Eheschließung, Sterbefall), die ab 2009 in einem Hamburger Standesamt beurkundet wurden, können weitere Urkunden in allen Hamburger Standesämtern ausgestellt werden.
    • Diese Urkunden, die von einem anderen als dem beurkundenden Standesamt ausgestellt werden, sind mit dem Zusatz versehen "Urkunde gemäß § 67 Absatz 3 des Personenstandsgesetzes".
    • Mit diesem Zusatz werden Urkunden im Ausland nicht anerkannt. Sie müssen vom originär zuständigen Standesamt ausgestellt werden.
  • Für Sterbeurkunden von Sterbefällen die länger als 30 Jahre zurückliegen wenden Sie sich an das Staatsarchiv Hamburg (siehe Link).Die Ausstellung einer Sterbeurkunde für einen auf einem deutschen Seeschiff eingetretenen Sterbefall können Sie beim Standesamt I in Berlin beantragen.

Fristen



Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.

Verfahrensablauf

  • Sie stellen einen Antrag auf Ausstellung der Sterbeurkunde persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle und fügen die erforderlichen Unterlagen bei.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihre Angaben sowie die von Ihnen vorgelegten Unterlagen. Bei Bedarf fordert sie weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen nach.
  • Die zuständige Stelle stellt die Sterbeurkunde aus.
  • Sie erhalten die Sterbeurkunde per Post, sofern Sie keine persönliche Abholung vereinbart haben.
  • Die Gebühren werden entweder vorab oder nach der Übersendung oder bei der Abholung von Ihnen gezahlt.

Alternativ können Sie den Online-Dienst nutzen.

  • Sie registrieren sich beim Online-Dienst und melden sich mit Ihren Nutzerdaten an.
  • Sie werden durch die Eingabemaske des Online-Dienstes geführt.
  • Die weiteren Schritten gleichen der persönlichen und schriftlichen Antragstellung.

Dauer



Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel 3 - 10 Tage.

Gebühren

19,50 EUR

8,50 EUR: jede weitere im gleichen Bearbeitungsgang

Urkunden für Rentenzwecke erhalten Sie gebührenfrei

Rechtsbehelf

Antrag auf gerichtliche Entscheidung beim Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1

 

Rechtsgrundlage

§ 55 Personenstandsgesetz (PStG)

https://www.gesetze-im-internet.de/pstg/__55.html



§ 60 Personenstandsgesetz (PStG)

https://www.gesetze-im-internet.de/pstg/__60.html



§ 62 Personenstandsgesetz (PStG)

https://www.gesetze-im-internet.de/pstg/__62.html

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit
Bitte geben Sie hier den Sterbeort mit Straße und Hausnummer an

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Letzte Aktualisierung: 09.06.2026