Voraussetzungen
Sie haben
- ein erfolgreich abgeschlossenes wirtschaftswissenschaftliches oder
- rechtswissenschaftliches Hochschulstudium oder
- ein anderes Hochschulstudium mit wirtschaftswissenschaftlicher Fachrichtung
und eine mehrjährige praktische Tätigkeit absolviert
oder
Sie haben
- einen Abschluss eines kaufmännischen Ausbildungsberufs (z. B. Steuerfachangestellter) erreicht oder
- eine andere gleichwertige Ausbildung erreicht
und den Nachweis einer mehrjährigen Berufspraxis
oder
Sie sind
- in der Finanzverwaltung als Beamter/Beamtin des gehobenen Dienstes oder
- als vergleichbare(r) Angestellte(r) angehörig oder
- gehörten dieser an
und sind/waren dort mehrjährig als Sachbearbeiter(in) oder in mindestens gleichwertiger Stellung praktisch tätig gewesen.
Benötigte Unterlagen
- Antrag auf Zulassung zur Steuerberaterprüfung
- Lebenslauf mit genauen Angaben zur Person und den beruflichen Werdegang
- Passbild
- beglaubigte Abschrift / Kopien der Bescheinigungen, Prüfungszeugnisse, Diplome (Urkunden und Zeugnisse), Befähigungsnachweise über die gesetzlichen Vorbildungsvoraussetzungen für die Prüfung als Steuerberater
Zu Beachten
Weitere wichtige Informationen, Merkblätter und Antragsformulare siehe Links.
Fristen
Die Anmeldefrist zur Steuerberaterprüfung endet am 30. April des jeweiligen Prüfungsjahres in welchem der/die Bewerber/in teilnehmen möchte.