Beschreibung der Leistung
Als Steuerberaterin oder Steuerberater helfen Sie Menschen bei ihren steuerlichen Angelegenheiten. Sie sorgen dafür, dass Bürgerinnen und Bürger ihre Finanzen führen und ihren steuerrechtlichen Pflichten nachkommen können.
Wenn Sie als Steuerberaterin oder Steuerberater arbeiten möchten, müssen Sie in der Regel die staatliche Steuerberaterprüfung ablegen, um Ihre Sachkunde nachzuweisen.
Bevor Sie an der Steuerberaterprüfung teilnehmen können, müssen Sie formell zur Prüfung zugelassen werden. Dazu stellen Sie einen Zulassungsantrag. Bitte achten Sie auf die Fristen.
Die Prüfungsgebiete der Steuerberaterprüfung sind:
- steuerliches Verfahrensrecht sowie Steuerstraf- und Steuerordnungswidrigkeitenrecht,
- Steuern vom Einkommen und Ertrag,
- Bewertungsrecht, Erbschaftsteuer und Grundsteuer,
- Verbrauch- und Verkehrssteuern, Grundzüge des Zollrechts,
- Handelsrecht sowie Grundzüge des Bürgerlichen Rechts, des Gesellschaftsrechts, des Insolvenzrechts und des Rechts der Europäischen Union,
- Betriebswirtschaft und Rechnungswesen,
- Volkswirtschaft,
- Berufsrecht
Es werden nicht zwangsläufig sämtliche Gebiete in der Prüfung abgefragt.
Die Prüfung besteht aus 2 Teilen:
- einem schriftlichen Teil mit 3 Aufsichtsarbeiten und
- einer mündlichen Prüfung.
Die Aufsichtsarbeiten sind 6 Stunden lang. Sie werden von den Mitgliedern eines Prüfungsausschusses nach Schulnoten bewertet. Erreichen Bewerberinnen und Bewerber eine Durchschnittsnote von 4,5 oder besser, sind sie zur mündlichen Prüfung zugelassen.
Die mündliche Prüfung ist für jeden Prüfling bis zu 90 Minuten lang. Sie besteht aus einem kurzen Vortrag und 6 Prüfungsabschnitten, in denen der oder dem geprüften Fragen aus den Prüfungsgebieten gestellt werden.
Wer im Durchschnitt die Note 4,15 oder besser erreicht, hat die Prüfung zum Steuerberater oder zur Steuerberaterin bestanden.
Die Prüfung kann maximal zweimal wiederholt werden.
Im Anschluss erhalten Sie eine Bescheinigung über das Bestehen der Steuerberaterprüfung, mit dem Sie sich zur Steuerberaterin oder zum Steuerberater bestellen lassen können.