Finanzbehörde

Steuerberater Prüfung ablegen

Sie möchten Steuerberaterin oder Steuerberater werden? Wie Sie die erforderliche Prüfung ablegen, erfahren Sie hier.

Beschreibung der Leistung

Als Steuerberaterin oder Steuerberater helfen Sie Menschen bei ihren steuerlichen Angelegenheiten. Sie sorgen dafür, dass Bürgerinnen und Bürger ihre Finanzen führen und ihren steuerrechtlichen Pflichten nachkommen können.



Wenn Sie als Steuerberaterin oder Steuerberater arbeiten möchten, müssen Sie in der Regel die staatliche Steuerberaterprüfung ablegen, um Ihre Sachkunde nachzuweisen.



Bevor Sie an der Steuerberaterprüfung teilnehmen können, müssen Sie formell zur Prüfung zugelassen werden. Dazu stellen Sie einen Zulassungsantrag. Bitte achten Sie auf die Fristen.



Die Prüfungsgebiete der Steuerberaterprüfung sind:

  • steuerliches Verfahrensrecht sowie Steuerstraf- und Steuerordnungswidrigkeitenrecht,
  • Steuern vom Einkommen und Ertrag,
  • Bewertungsrecht, Erbschaftsteuer und Grundsteuer,
  • Verbrauch- und Verkehrssteuern, Grundzüge des Zollrechts,
  • Handelsrecht sowie Grundzüge des Bürgerlichen Rechts, des Gesellschaftsrechts, des Insolvenzrechts und des Rechts der Europäischen Union,
  • Betriebswirtschaft und Rechnungswesen,
  • Volkswirtschaft,
  • Berufsrecht

Es werden nicht zwangsläufig sämtliche Gebiete in der Prüfung abgefragt.



Die Prüfung besteht aus 2 Teilen:

  • einem schriftlichen Teil mit 3 Aufsichtsarbeiten und
  • einer mündlichen Prüfung.

Die Aufsichtsarbeiten sind 6 Stunden lang. Sie werden von den Mitgliedern eines Prüfungsausschusses nach Schulnoten bewertet. Erreichen Bewerberinnen und Bewerber eine Durchschnittsnote von 4,5 oder besser, sind sie zur mündlichen Prüfung zugelassen.



Die mündliche Prüfung ist für jeden Prüfling bis zu 90 Minuten lang. Sie besteht aus einem kurzen Vortrag und 6 Prüfungsabschnitten, in denen der oder dem geprüften Fragen aus den Prüfungsgebieten gestellt werden.



Wer im Durchschnitt die Note 4,15 oder besser erreicht, hat die Prüfung zum Steuerberater oder zur Steuerberaterin bestanden.



Die Prüfung kann maximal zweimal wiederholt werden.



Im Anschluss erhalten Sie eine Bescheinigung über das Bestehen der Steuerberaterprüfung, mit dem Sie sich zur Steuerberaterin oder zum Steuerberater bestellen lassen können.

 

Informationen

Voraussetzungen

Die wichtigste Voraussetzung für das Ablegen der Steuerberaterprüfung ist die mit Bescheid erhaltenen Zulassung zur Steuerberaterprüfung sowie die Zahlung der Gebühr zur Prüfung.



Um für die Prüfung zur Steuerberaterin oder zum Steuerberater zugelassen zu werden, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • ein erfolgreich abgeschlossenes wirtschaftswissenschaftliches oder rechtswissenschaftliches Hochschulstudium oder ein anderes Hochschulstudium mit wirtschaftswissenschaftlicher Fachrichtung und
  • danach eine praktische Tätigkeit.

Die praktische Tätigkeit müssen Sie über einen Zeitraum von mindestens drei Jahren ausgeübt haben, wenn Ihre Regelstudienzeit des Hochschulstudiums weniger als vier Jahre beträgt, ansonst über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren.


  • Haben Sie in einem Hochschulstudium einen ersten berufsqualifizierenden Abschluss und in einem, einen solchen ersten Abschluss voraussetzenden, weiteren Hochschulstudium einen weiteren berufsqualifizierenden Abschluss erworben, werden die Regelstudienzeiten beider Studiengänge zusammengerechnet. Die Zeiten der praktischen Tätigkeit werden berücksichtigt, soweit diese nach dem Erwerb des ersten berufsqualifizierenden Abschlusses liegen.

oder

  • eine bestandene Abschlussprüfung in einem kaufmännischen Ausbildungsberuf oder eine andere gleichwertige Vorbildung und nach Abschluss der Ausbildung eine acht jährige praktische Tätigkeit oder im Falle der erfolgreich abgelegten Prüfung zum geprüften Bilanzbuchhalter oder Steuerfachwirt eine sechs jährige praktische Tätigkeit oder
  • eine Angehörigkeit zur Finanzverwaltung als Beamter des gehobenen Dienstes oder als vergleichbarer Angestellter und mindestens eine sechs jährige Tätigkeit als Sachbearbeiter oder in mindestens gleichwertiger Stellung

Die geforderten praktischen Tätigkeiten müssen sich in einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden auf das Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern erstrecken.

Benötigte Unterlagen

  • Bescheid über die Zulassung zur Steuerberaterprüfung
  • Lebenslauf mit genauen Angaben zu Ihrer Person und Ihrem beruflichen Werdegang
  • Passbild
  • beglaubigte Abschrift beziehungsweise Kopien der Bescheinigungen, Prüfungszeugnisse, Diplome (Urkunden und Zeugnisse), Befähigungsnachweise über die gesetzlichen Vorbildungsvoraussetzungen für die Prüfung als Steuerberater

Zu Beachten

Sie müssen die Zulassung zur Prüfung ebenfalls beantragen.


Unter bestimmten Umständen können Sie eine Befreiung von der Prüfung oder eine Verkürzung der Prüfung beantragen. Siehe dazu die entsprechend verlinkten Leistungen.



Wenn Sie einen Befähigungs- oder Ausbildungsnachweis, der Sie in einem

  • anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder
  • Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz
  • zur selbständigen Hilfe in Steuersachen berechtigt,

können auf Antrag eine Eignungsprüfung ablegen. Mit der erfolgreich abgelegten Eignungsprüfung erwerben Sie dieselben Rechte, wie durch die erfolgreich abgelegte Steuerberaterprüfung.

Fristen

Anträge auf Zulassung zur Steuerberaterprüfung können frühestens ab dem 1. Januar des Prüfungsjahres gestellt werden. 



Bitte beachten Sie, dass der Antrag auf Zulassung zur Steuerberaterprüfung/Anmeldung zur Steuerberaterprüfung bis spätestens 30. April des Prüfungsjahres eingereicht sein muss.

Verfahrensablauf

  • Sie sind zur Steuerberaterprüfung zugelassen.
  • Sie melden sich mit den erforderlichen Unterlagen rechtzeitig bei der zuständigen Stelle zur Steuerberaterprüfung an.
  • Die Prüfung findet im Oktober desselben Jahres nach der Zulassung zur Steuerberaterprüfung statt.
  • Zahlen Sie rechtzeitig die Gebühr für die Prüfung an die zuständige Steuerberaterkammer. Zahlen Sie die Gebühr nicht rechtzeitig, gilt das als Verzicht auf die Zulassung zur Prüfung.
  • Spätestens einen Monat vor der ersten Aufsichtsarbeit lädt die zuständige Steuerberaterkammer Sie zur Prüfung ein.
  • Sie legen die Steuerberaterprüfung ab. Die Prüfung gliedert sich in 3 Aufsichtsarbeiten. Die Aufsichtsarbeiten erfolgen in der Regel an 3 aufeinander folgenden Tagen und sind jeweils 6 Stunden lang.
  • Sie erhalten von der zuständigen Steuerberaterkammer einen Bescheid über die Prüfungsergebnisse. Ab einer Durchschnitts-Note von 4,5 oder besser sind Sie zur mündlichen Prüfung zugelassen.
  • Die mündliche Prüfung findet in der Regel im Februar oder März des folgenden Jahres statt. Spätestens einen Monat vor der mündlichen Prüfung erhalten Sie dazu eine Einladung.
  • Sie legen die mündliche Prüfung ab. Insgesamt soll die Prüfung eine Dauer von 90 Minuten nicht überschreiten.
  • Ab einer Endnote von 4,15 oder besser haben Sie die Prüfung bestanden.
  • Im Anschluss erhalten Sie eine Bescheinigung über das Bestehen der Steuerberaterprüfung, mit dem Sie sich zur Steuerberaterin oder zum Steuerberater bestellen lassen können.

Dauer

keine

Gebühren


  • Gebühr für die Steuerberaterprüfung: 1.600 EUR

  • Antrag auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft: 300 EUR

Rechtsbehelf

Klage vor dem Verwaltungsgericht

Rechtsgrundlage

§§ 35 ff. Steuerberatungsgesetz (StBerG)

§§ 35 ff. Steuerberatungsgesetz (StBerG)





§§ 1 ff. Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Berufsausübungsgesellschaften (DVStB)

§§ 1 ff. Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Berufsausübungsgesellschaften (DVStB)

Adresse und Kontakt

Noch nicht das passende gefunden?

Zur Hamburg Service Startseite

Suchwörter: Steuerberaterexamen Zulassung zur Steuerberaterprüfung Bestellung als Steuerberater Anmeldung zum Steuerberaterexamen Prüfung Steuerberater

Letzte Aktualisierung: 15.03.2026