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Bundeszentralamt für Steuern

Steueridentifikationsnummer, Vergabe (BZSt)

Mit der Einführung der Steueridentifikationsnummer (IdNr) möchten das Bundesministerium der Finanzen und die Bundesregierung das Besteuerungsverfahren vereinfachen und Bürokratie abbauen.
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Beschreibung der Leistung

Deutschland folgt dem Beispiel vieler Nachbarn in der Europäischen Union und modernisiert sein kompliziertes und teures Steuersystem. Mit der Einführung der Steueridentifikationsnummer (IdNr) möchten das Bundesministerium der Finanzen und die Bundesregierung das Besteuerungsverfahren vereinfachen und Bürokratie abbauen. Die IdNr wird die Steuernummer zukünftig für den Bereich der Einkommensteuer ersetzen. Für eine Übergangszeit ist es erforderlich, dass beide Nummern parallel verwendet werden. Die IdNr bleibt ein Leben lang gültig und ändert sich auch nicht bei Umzug oder Heirat. Die IdNr ist eine 11-stellige Nummer und enthält keine Informationen über Sie oder das zuständige Finanzamt.
Die Steueridentifikationsnummer erhalten Sie (auch Kinder, da auch schon ab Geburt eine Steuerpflicht entstehen kann) zur eindeutigen Identifizierung im Besteuerungsverfahren.
Wird Ihnen nach Ihrer Geburt oder bei Ihrem erstmaligem Zuzug nach Deutschland aus dem Ausland automatisch vom BZSt per Brief mitgeteilt, sobald die Meldebehörde die benötigten Daten an das BZSt übermittelt hat.
Wird die Steuernummer zukünftig für den Bereich der Einkommensteuer ersetzen. Für eine Übergangszeit ist es erforderlich, dass beide Nummern parallel verwendet werden.
Bleibt Ihr Leben lang gültig und ändert sich auch nicht bei Umzug oder Heirat.
Ist eine 11-stellige Nummer und enthält keine Informationen über Sie oder das zuständige Finanzamt.
Die Steueridentifikationsnummer ist u.a. in folgenden Ihrer Dokumente zu sehen:
Einkommensteuerbescheid
Lohnsteuerbescheinigung
Mitteilung des BZSt
Sonstigem Schriftverkehr mit dem Finanzamt
Liegt Ihrem aktuellen Arbeitgeber für den Lohnsteuerabzug vor
 
Sollte Ihre IdNr nicht zu finden sein, kann diese über ein Eingabeformular des Bundeszentralamtes für Steuern erneut angefordert werden (siehe Links).
   

Informationen

Voraussetzungen

  • Ein im Inland angemeldeter Wohnsitz

Benötigte Unterlagen

Keine

Zu Beachten

Die örtlichen Finanzämter können keine steuerlichen Identifikationsnummern vergeben und können keinen Einfluss auf das Vergabeverfahren des Bundeszentralamtes für Steuern nehmen.
Für die Änderung der Personenstandsdaten im Melderegister (z.B. Heirat, Geburt) sind die Meldeämter verantwortlich.

Die Mitteilung der IdNr kann bis zu 4 Wochen dauern. Die IdNr kann aus datenschutzrechtlichen Gründen nur per Brief mitgeteilt werden.

Fristen

Keine

Verfahrensablauf

Die Identifikationsnummer (IdNr) wird Ihnen nach Ihrer Geburt oder bei Ihrem erstmaligem Zuzug nach Deutschland aus dem Ausland automatisch vom BZSt per Brief mitgeteilt, sobald die Meldebehörde die benötigten Daten an das BZSt übermittelt hat.

Dauer

Die Mitteilung Ihrer IdNr kann bis zu 4 Wochen dauern.

Bei erstmaliger Wohnsitzanmeldung in Deutschland oder nach Geburt kann der Versand 4-8 Wochen dauern.

Sollte auch nach 3 Monaten kein Versand erfolgt sein, ist zusätzlich eine schriftliche Beantragung beim BZSt unter Angabe der erforderlichen Daten ratsam. 

Gebühren

Keine

Rechtsbehelf

Einspruch

Rechtsgrundlage

§§ 139a und 139b Abgabenordnung. 

Adresse und Kontakt

Bundeszentralamt für Steuern

Infocenter

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Letzte Aktualisierung: 11.03.2025