Beschreibung der Leistung
Die Steueridentifikationsnummer erhalten Sie (auch Kinder, da auch schon ab Geburt eine Steuerpflicht entstehen kann) zur eindeutigen Identifizierung im Besteuerungsverfahren.
Wird Ihnen nach Ihrer Geburt oder bei Ihrem erstmaligem Zuzug nach Deutschland aus dem Ausland automatisch vom BZSt per Brief mitgeteilt, sobald die Meldebehörde die benötigten Daten an das BZSt übermittelt hat.
Wird die Steuernummer zukünftig für den Bereich der Einkommensteuer ersetzen. Für eine Übergangszeit ist es erforderlich, dass beide Nummern parallel verwendet werden.
Bleibt Ihr Leben lang gültig und ändert sich auch nicht bei Umzug oder Heirat.
Ist eine 11-stellige Nummer und enthält keine Informationen über Sie oder das zuständige Finanzamt.
Die Steueridentifikationsnummer ist u.a. in folgenden Ihrer Dokumente zu sehen:
Einkommensteuerbescheid
Lohnsteuerbescheinigung
Mitteilung des BZSt
Sonstigem Schriftverkehr mit dem Finanzamt
Liegt Ihrem aktuellen Arbeitgeber für den Lohnsteuerabzug vor
Sollte Ihre IdNr nicht zu finden sein, kann diese über ein Eingabeformular des Bundeszentralamtes für Steuern erneut angefordert werden (siehe Links).