Hamburg.deHamburg ServiceBäume auf öffentlichem Grund (nicht in Parks)

Bäume auf öffentlichem Grund (nicht in Parks)

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Beschreibung der Leistung

Um eine Genehmigung zur Fällung oder zum Schnitt geschützter Bäume zu erwirken, ist ein mündlicher Antrag an das Fachamt Management des öffentlichen Raums des zuständigen Bezirksamts ausreichend. Bei Bauvorhaben auf Grundstücken mit geschütztem Baumbestand ist ein Lageplan mit den u.g. Angaben beim Bauantrag mit einzureichen. Dieser Lageplan muss auch die geschützten Bäume auf Nachbargrundstücken darstellen, deren Wurzelwerk und/oder Krone in das Baugrundstück hineinragen.

 

Informationen

Benötigte Unterlagen

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Zu Beachten

Bitte melden Sie festgestellte Schäden an Bäumen auf öffentlichem Grund an den Melde-Michel.

 

Gebühren

Je nach Anliegen in unterschiedlicher Höhe.

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit

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Letzte Aktualisierung: 17.09.2024