Beschreibung der Leistung
Um eine Genehmigung zur Fällung oder zum Schnitt geschützter Bäume zu erwirken, ist ein mündlicher Antrag an das Fachamt Management des öffentlichen Raums des zuständigen Bezirksamts ausreichend. Bei Bauvorhaben auf Grundstücken mit geschütztem Baumbestand ist ein Lageplan mit den u.g. Angaben beim Bauantrag mit einzureichen. Dieser Lageplan muss auch die geschützten Bäume auf Nachbargrundstücken darstellen, deren Wurzelwerk und/oder Krone in das Baugrundstück hineinragen.