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Teilungsgenehmigungen

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Beschreibung der Leistung

Für die Teilung von Grundstücken wenden Sie sich an einen Notar. Dieser wird Einsicht ins Grundbuch nehmen und für Sie entsprechende Anträge an das Grundbuchamt richten.

Neben den Notaren hat bzw. haben Grundstückseigentümer oder Personen, die ein berechtigtes Interesse nachweisen können, die Möglichkeit Einsicht ins Grundbuch zu nehmen.

 

Informationen

Benötigte Unterlagen

Sie müssen sich gegenüber dem Notar mit einem Personalausweis oder einem Reisepass ausweisen können. 

Zu Beachten

Lassen sich sich von dem Notar beraten, ob zuvor eine Neuvermessung des zu teilenden Grundstücks vorgenommen werden sollte.

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Suchwörter: Bodenverkehrsangelegenheiten Negativatteste Grundstücksteilungen Teilung von Grundstücken Teilungserklärung

Letzte Aktualisierung: 11.05.2025