Beschreibung der Leistung
Für die Teilung von Grundstücken wenden Sie sich an einen Notar. Dieser wird Einsicht ins Grundbuch nehmen und für Sie entsprechende Anträge an das Grundbuchamt richten.
Neben den Notaren hat bzw. haben Grundstückseigentümer oder Personen, die ein berechtigtes Interesse nachweisen können, die Möglichkeit Einsicht ins Grundbuch zu nehmen.