Voraussetzungen
Keine
Benötigte Unterlagen
Personalausweis, Röntgenpass und Impfausweis (falls vorhanden).
Bewohner*innen von Gemeinschaftsunterkünften / Wohnunterkünften: Anmeldeschein der Unterkunft.
Zu Beachten
Für das ärztliche und soziale Beratungsangebot für Betroffene, Angehörige und Kontaktpersonen bitten wir Sie um vorherige telefonische Anmeldung.
Da die Tuberkulosebekämpfung im Gesundheitsamt Hamburg-Mitte
zentralisiert ist, sind wir für alle Hamburger Bezirke zuständig.
Für kurzfristige Röntgenaufnahmen bei Bewohner*innen aus
Gemeinschaftsunterkünften (Wohnunterkünften) oder Patient*innen aus
Praxen für Menschen ohne Krankenversicherung ist die telefonische
Kontaktaufnahme mit der Röntgenabteilung zu den Öffnungszeiten
möglich. Prinzipiell ist hierfür aber kein Termin notwendig.
Mehrsprachige Infoblätter über das gesetzlich vorgeschriebene Röntgenscreening für Wohnungslose in Gemeinschaftsunterkünften finden Sie unter „Formulare und Downloads“ weiter unten.
Wir stellen keine Gesundheitszeugnisse für Auslandsaufenthalte (z. B. für Schüler*innen und Studierende) aus und bieten auch keinen Haut- oder Bluttest auf Tuberkuloseansteckung für diesen Zweck an. Wer eine Bescheinigung benötigt, aus der hervorgeht, dass keine Erkrankung an Tuberkulose vorliegt, wende sich an seine Hausärztin/seinen Hausarzt oder eine/n Lungenfacharzt/Lungenfachärztin. Entsprechende Blutteste auf Tuberkuloseansteckung (z.B. QuantiFERON®) für oben genannte Auslandsaufenthalte können wir ebenso nicht anbieten.
Meldeformulare für Ärztinnen und Ärzte, Labore und Krankenhäuser sowie
Informationen für Patient*innen, Angehörige, Kontaktpersonen und
Interessierte unter: Deutsches Zentralkomitee zur Bekämpfung der Tuberkulose oder über das Institut für Hygiene und Umwelt der Stadt Hamburg bzw. ebenso unter „Formulare und Downloads“ auf dieser Seite.
Fristen
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