Hamburg.deHamburg ServiceTuberkulosebekämpfungBezirksamt Hamburg-Mitte

Bezirksamt Hamburg-Mitte

Tuberkulosebekämpfung

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Tuberkulosebekämpfungsstelle der Freien und Hansestadt Hamburg
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Beschreibung der Leistung

Die Aufgabe der Tuberkulosebekämpfungsstelle ist es, der Übertragung der Tuberkulosekrankheit beim Menschen vorzubeugen; Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern
Wir

  • helfen Betroffenen bei der Antragstellung an Ämter und vermitteln Hilfen zum Beispiel nach dem Wohngeldgesetz, Sozialgesetzbuch II und Sozialgesetzbuch XII, Schwerbehindertengesetz, Pflegeversicherungsgesetz oder Krankenversicherungen
  • führen Beratungen und Untersuchungen bei Kontaktpersonen auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes durch (z. B. Bluttestungen, Röntgenaufnahmen der Lunge)
  • beraten medizinische Fachkreise und vermitteln Experten für die weiterführende Diagnostik und Therapie der Tuberkulose

 

Informationen

Voraussetzungen

Keine

Benötigte Unterlagen

Personalausweis, Röntgenpass und Impfausweis (falls vorhanden).
Bewohner*innen von Gemeinschaftsunterkünften / Wohnunterkünften: Anmeldeschein der Unterkunft.

Zu Beachten

Für das ärztliche und soziale Beratungsangebot für Betroffene, Angehörige und Kontaktpersonen bitten wir Sie um vorherige telefonische Anmeldung.
Da die Tuberkulosebekämpfung im Gesundheitsamt Hamburg-Mitte
zentralisiert ist, sind wir für alle Hamburger Bezirke zuständig.
Für kurzfristige Röntgenaufnahmen bei Bewohner*innen aus
Gemeinschaftsunterkünften (Wohnunterkünften) oder Patient*innen aus
Praxen für Menschen ohne Krankenversicherung ist die telefonische
Kontaktaufnahme mit der Röntgenabteilung zu den Öffnungszeiten
möglich. Prinzipiell ist hierfür aber kein Termin notwendig.
Mehrsprachige Infoblätter über das gesetzlich vorgeschriebene Röntgenscreening für Wohnungslose in Gemeinschaftsunterkünften finden Sie unter „Formulare und Downloads“ weiter unten.

Wir stellen keine Gesundheitszeugnisse für Auslandsaufenthalte (z. B. für Schüler*innen und Studierende) aus und bieten auch keinen Haut- oder Bluttest auf Tuberkuloseansteckung für diesen Zweck an. Wer eine Bescheinigung benötigt, aus der hervorgeht, dass keine Erkrankung an Tuberkulose vorliegt, wende sich an seine Hausärztin/seinen Hausarzt oder eine/n Lungenfacharzt/Lungenfachärztin. Entsprechende Blutteste auf Tuberkuloseansteckung (z.B. QuantiFERON®) für oben genannte Auslandsaufenthalte können wir ebenso nicht anbieten.

Meldeformulare für Ärztinnen und Ärzte, Labore und Krankenhäuser sowie
Informationen für Patient*innen, Angehörige, Kontaktpersonen und
Interessierte unter: Deutsches Zentralkomitee zur Bekämpfung der Tuberkulose oder über das Institut für Hygiene und Umwelt der Stadt Hamburg bzw. ebenso unter „Formulare und Downloads“ auf dieser Seite.

Fristen

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Verfahrensablauf

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Dauer

Je nach Umfang der bei Ihnen notwendigen Untersuchung(en) dauert ein Termin in der Tuberkulosebekämpfungsstelle inklusive Beratung zwischen 20 und 60 Minuten.

Gebühren

Für die von der Tuberkulosebekämpfungsstelle durchgeführten Untersuchungen fallen keine Gebühren an

Rechtsbehelf

-

Adresse und Kontakt

Bezirksamt Hamburg-Mitte

Fachamt Gesundheit
Tuberkulosebekämpfung Sachbearbeitung

Mo-Do 8-12+13-14.30, Fr 8-12 Uhr

Hausbriefkasten befindet sich vor den Eingängen auf der Vorder- und Rückseite.

Es ist nur eine ganz geringe Anzahl an Parkplätzen vorhanden !

Telefon: 040 42854-4677 / -2905, Fax 040 42790-1097. E-Mail: roentgen@hamburg-mitte.hamburg.de

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Suchwörter: TBC IfSG Infektionsschutzgesetz TB Gemeinschaftsunterkünfte Infektionsschutz Tuberkulose Röntgen

Letzte Aktualisierung: 06.12.2024