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Verkehrszeichen, Durchführung des Auf- und Abbaus

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Beschreibung der Leistung

Die Fachämter Management des Öffentlichen Raums der Bezirksämter sind für den Auf- und Abbau und die Wartung von Verkehrszeichen/Straßenschildern zuständig.

 

Informationen

Benötigte Unterlagen

Es sind in diesem Fall keine Unterlagen vorzulegen.

Zu Beachten

Angeordnet wird der Auf- und Abbau von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen ausschließlich von den Straßenverkehrsbehörden (in der Regel die örtlich zuständigen Polizeikommissariate/Wasserschutzpolizeikommissariate, s. Link). Sie bestimmen, wo und welche Zeichen anzubringen und zu entfernen sind.

Bitte melden Sie festgestellte Schäden an Verkehrszeichen  an den Melde-Michel.

 

Gebühren

Diese Dienstleistung ist gebührenfrei.

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit

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Letzte Aktualisierung: 02.12.2024