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Behörde für Inneres und Sport

Verlassenserlaubnis beantragen

Eine Verlassenserlaubnis erlaubt es Ihnen, Deutschland für einen bestimmten Zeitraum zu verlassen, ohne Ihren Aufenthaltstitel zu verlieren, und später wieder einzureisen. Informationen zu Termin, Kosten, Dauer und erforderlichen Unterlagen finden Sie hier.

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Beschreibung der Leistung

Wenn Sie als ausländische Person mit einer Duldung oder einer Aufenthaltsgestattung in Deutschland leben, legt die zuständige Stelle in der Regel eine bestimmte Stadt oder Region fest, in der Sie sich aufhalten müssen. Wenn Sie diese Vorgaben für Ihren Aufenthaltsort nicht einhalten, können Sie Ihre Duldung oder Ihre Aufenthaltsgestattung verlieren.

Wenn Sie Ihren festgelegten Aufenthaltsort verlassen möchten, müssen Sie eine Verlassenserlaubnis beantragen. Die Verlassenserlaubnis sorgt dafür, dass Ihre Duldung oder Ihre Aufenthaltsgestattung nicht verfällt, während Sie abwesend sind.
Die Verlassenserlaubnis ist zeitlich begrenzt. Nach Ablauf müssen Sie an Ihren Aufenthaltsort zurückkehren, wenn Sie weiterhin Ihre Duldung oder Aufenthaltsgestattung behalten möchten. Ob Ihnen eine Verlassenserlaubnis erteilt werden kann, hängt von Ihrer individuellen ausländerrechtlichen Situation ab. Die Verlassenserlaubnis müssen Sie beantragen.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie halten sich rechtmäßig in Deutschland auf.
  • Es liegen nachvollziehbare Gründe vor, die es notwendig machen, dass Sie Ihren festgelegten Aufenthaltsort verlassen müssen.
  • Sie können eine Rückkehrabsicht nachweisen.

Benötigte Unterlagen

  • Pass oder Ersatzdokument zur Identifikation
  • Nachvollziehbare Begründung, warum es notwendig ist, dass Sie Ihren Aufenthaltsort verlassen

Zu Beachten

Wenn Sie eine Duldung oder eine Aufenthaltsgestattung haben, dürfen Sie in der Regel nicht über die Grenzen Deutschlands hinaus verreisen.

Fristen

Keine. Die Verlassenserlaubnis muss Ihnen jedoch vorliegen, bevor Sie Ihren Aufenthaltsort verlassen

Verfahrensablauf

  • Sie reichen Ihren Antrag zusammen mit den notwendigen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls weitere Informationen oder Unterlagen bei Ihnen nach.
  • Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag und teilt Ihnen die Entscheidung schriftlich mit.

Dauer

Bis zu mehrere Wochen

Gebühren

Keine

Rechtsbehelf

Widerspruch

Klage

Rechtsgrundlage

§§ 56 ff Asylgesetz (AsylG)

https://www.gesetze-im-internet.de/asylvfg_1992/__56.html

Adresse und Kontakt

Behörde für Inneres und Sport

-keine- Anfragen nur per Mail an: geschaeftsstelle-m32@amtfuermigration.hamburg.de

Reisendenlisten werden von der Ausländerbehörde ausgestellt. Mind. 4 Wochen vor Beginn werden folgende Angaben/Unterlagen benötigt:
- Name und Anschrift der Schule
- Namen und Vornamen aller Reisenden (auch der begleitenden Lehrkräfte)
- zusätzlich Namen, Vornamen, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit und nach Möglichkeit aufenthaltsrechtlichen Status derjenigen ausländischen Schülerinnen und Schüler, die aus Drittstaaten stammen
- Passfotos dieser Schülerinnen und Schüler

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Letzte Aktualisierung: 07.07.2025