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Behörde für Inneres und Sport

Verlassenserlaubnis für Klassenreise

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Beschreibung der Leistung

Inhaber einer Duldung oder einer Aufenthaltsgestattung (Asylbewerber) benötigen i.d.R. eine Erlaubnis der Ausländerbehörde zum Verlassen Hamburgs. Reisen ins Ausland sind oftmals nicht möglich. Die Möglichkeit, innerhalb und über die Grenzen Deutschlands hinaus zu reisen, hängt maßgeblich von der jeweiligen ausländerrechtlichen Situation ab. Für Klassenreisen können auf Antrag unter erleichterten Voraussetzungen Verlassenserlaubnisse erteilt werden.

 

Informationen

Benötigte Unterlagen

Pass, Ausweis oder Ausweisersatz, Nachweise zur Klassenreise

Gebühren

keine

Adresse und Kontakt

Behörde für Inneres und Sport

-keine- Anfragen nur per Mail an: geschaeftsstelle-m32@amtfuermigration.hamburg.de

Reisendenlisten werden von der Ausländerbehörde ausgestellt. Mind. 4 Wochen vor Beginn werden folgende Angaben/Unterlagen benötigt:
- Name und Anschrift der Schule
- Namen und Vornamen aller Reisenden (auch der begleitenden Lehrkräfte)
- zusätzlich Namen, Vornamen, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit und nach Möglichkeit aufenthaltsrechtlichen Status derjenigen ausländischen Schülerinnen und Schüler, die aus Drittstaaten stammen
- Passfotos dieser Schülerinnen und Schüler

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Letzte Aktualisierung: 11.09.2024