Beschreibung der Leistung
Inhaber einer Duldung oder einer Aufenthaltsgestattung (Asylbewerber) benötigen i.d.R. eine Erlaubnis der Ausländerbehörde zum Verlassen Hamburgs. Reisen ins Ausland sind oftmals nicht möglich. Die Möglichkeit, innerhalb und über die Grenzen Deutschlands hinaus zu reisen, hängt maßgeblich von der jeweiligen ausländerrechtlichen Situation ab. Für Klassenreisen können auf Antrag unter erleichterten Voraussetzungen Verlassenserlaubnisse erteilt werden.