Beschreibung der Leistung
Wenn Sie einen ausländischen Besucher einladen wollen, der für die Einreise ein Visum benötigt, ist es in der Regel erforderlich, dass Sie gegenüber dem Hamburg Service eine Verpflichtungserklärung abgeben.
Mit dieser Erklärung verpflichten Sie sich für die Dauer des Aufenthaltes, den Lebensunterhalt des Besuchers einschließlich der Leistungen im Krankheitsfall sicher zu stellen.
Sie können sich immer nur an das für Ihren Wohnort zuständigen Hamburg Service wenden. Ausnahmen bilden die Standorte Bergedorf und Billstedt. Dort wenden Sie sich bitte per E-Mail an den Fachbereich für Ausländerangelegenheiten.