Hamburg.deHamburg ServiceVerpflichtungserklärungen, Aufenthalt bis zu 3...

Verpflichtungserklärungen, Aufenthalt bis zu 3 Monate

  •  
  •  

Online-Service nutzen

Beschreibung der Leistung

Wenn Sie einen ausländischen Besucher einladen wollen, der für die Einreise ein Visum benötigt, ist es in der Regel erforderlich, dass Sie gegenüber dem Hamburg Service eine Verpflichtungserklärung abgeben.

Mit dieser Erklärung verpflichten Sie sich für die Dauer des Aufenthaltes, den Lebensunterhalt des Besuchers einschließlich der Leistungen im Krankheitsfall sicher zu stellen.
Sie können sich immer nur an das für Ihren Wohnort zuständigen Hamburg Service wenden. Ausnahmen bilden die Standorte Bergedorf und Billstedt. Dort wenden Sie sich bitte per E-Mail an den Fachbereich für Ausländerangelegenheiten.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Der Einladende muss persönlich erscheinen.
  • Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit (siehe Links)
  • Vertreter von juristischen Personen können sich an das für den Sitz der juristischen Person zuständigen Standort für Einwohnerangelegenheiten oder das für ihren Wohnort zuständigen Standort für Einwohnerangelegenheiten wenden. Die genaue Zuständigkeit erfahren Sie bei Eingabe Ihrer Meldeadresse im Feld oben.

Benötigte Unterlagen

Vom Besucher werden benötigt:

  • genaue Personalien (Vor- und Zuname, Geburtsdatum und -ort),
  • Adresse im Ausland,
  • Wünschenswert ist die Seriennummer des Reisepasses. 

Vom Gastgeber werden benötigt:

  • Natürliche Personen:
    • Personalausweis oder Reisepass,
    • Nachweise über die finanzielle Leistungsfähigkeit:
      • Bescheide über Kindergeld, Kinderzuschlag und/oder Elterngeld
    • Arbeitnehmer/-innen:
      • Lohn- oder Gehaltbescheinigung bzw. Bezügemitteilung des letzten Monats.
    • Rentner/-innen:
      • aktueller Rentenbescheid
    • Selbständige sowie freiberuflich tätige Personen:
      • letzter Steuerbescheid (bis zum Juni eines Jahres der Steuerbescheid vom vorvergangenen Jahr, ab Juli eines Jahres der Steuerbescheid vom vergangenen Jahr) und
      • aktuelle Gewinn- und Verlustrechnung als Nachweis, dass die Tätigkeit weiterhin ausgeübt wird,
      • oder sonstige Nachweise, aus denen das monatliche Nettoeinkommen oder ein aktueller monatlicher Nettogewinn hervorgeht (z.B. durch Steuerberater bescheinigt).
      • In den Standorten Altona und Blankenese wenden Sie sich bitte bei Verpflichtungserklärungen für Selbstständige ebenfalls an den Standort für Ausländerangelegenheiten. 
    • Bezieher/-innen von Arbeitslosengeld:
      • letzter Bewilligungsbescheid
  • Juristische Personen
    • Handelsregisterauszug (nicht älter als 3 Monate),
    • Gewinn- und Verlustrechnung oder sonstige Nachweise (Vorsprache des Geschäftsführers oder eines Prokuristen).

Zu Beachten

  • Bitte beachten Sie, dass für die Standorte Billstedt und Bergedorf der Fachbereich Ausländerangelegenheiten zuständig ist.
    Eine Terminvereinbarung ist dort ausschließlich per E-Mail möglich. Bitte nutzen Sie für die Terminbuchung die E-Mail-Adresse  a.ost@hamburgservice.de
  • In den Standorten Altona und Blankenese wenden Sie sich bitte bei Verpflichtungserklärungen für Selbstständige ebenfalls an den Standort für Ausländerangelegenheiten (Altona). Bitte nutzen Sie für die Terminbuchung die E-Mail-Adresse a.altona@hamburgservice.de
  • Eine Verpflichtungserklärung kann nicht von folgenden Personen abgegeben werden: Empfänger von Leistungen nach dem AsylbLG, dem SGB II , dem SGB XII  oder ein Stipendium erhalten. Auch nicht von Ausländern, wenn sie folgendes besitzen: Duldung, Fiktionsbescheinigung, Aufenthaltsgestattung, Visum nach dem Aufenthaltsgesetz oder dem Visakodex, kurzfristige Aufenthaltserlaubnisse.

Fristen

Eine Verpflichtungserklärung kann maximal 6 Monate vor dem 1. Tag des Besuchs beantragt werden.

Verfahrensablauf

  • Persönliche Vorsprache erforderlich.
  • Sie  bekommen die Verpflichtungserklärung sofort ausgehändigt.

Dauer

ca. 30 Minuten pro Verpflichtungserklärung

Gebühren


  • 29 EUR

Rechtsgrundlage

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit

Noch nicht das passende gefunden?

Zur Hamburg Service Startseite

Suchwörter: Einladungen ausländischer Bürger, Aufenthalt bis 3 Monate Besuch von ausländischen Bürgern, Aufenthalt bis 3 Monate

Letzte Aktualisierung: 04.12.2024