SED-Opferrente beantragen

Wenn Sie aufgrund der SED-Diktatur in der ehemaligen DDR zu Unrecht inhaftiert wurden, können Sie eine finanzielle Zuwendung beantragen. Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Beschreibung der Leistung

Die SED-Opferrente ist eine finanzielle Hilfe für Menschen, die in der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (DDR, Ostdeutschland) von der Regierung der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) zu Unrecht bestraft wurden und ins Gefängnis gekommen sind.



Wenn Sie diese Leistung erhalten möchten, müssen Sie einen Antrag bei der zuständigen Stelle einreichen.



Die SED-Opferrente beträgt aktuell 400,00 EUR monatlich (Stand Juli 2025) und wird jährlich ab dem Jahr 2026 entsprechend dem Prozentsatz angepasst, um den sich der aktuelle Rentenwert in der gesetzlichen Rentenversicherung verändert. Die SED-Opferrente wird einkommensunabhängig gewährt.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie waren in der ehemaligen DDR mindestens 90 Tage lang in politischer Haft.
  • Sie wurden strafrechtlich rehabilitiert oder Ihnen liegt eine Bescheinigung nach § 10 Abs. 4 des Häftlingshilfegesetz vor.
  • Es liegen keine Ausschließungsgründe vor.

Benötigte Unterlagen

  • Kopie Ihres Personalausweises
  • Bescheinigung nach § 10 Abs.4 Häftlingshilfegesetz
  • Rehabilitierungsentscheidung

Zu Beachten

Formlose Anträge von Anspruchsberechtigten werden bereits jetzt entgegengenommen.

Fristen

Keine

Verfahrensablauf

  • Sie senden der zuständigen Behörde Ihren formlosen, schriftlichen Antrag per Post zu. Ein persönliches Erscheinen ist nicht erforderlich.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert benötigte Unterlagen bei Ihnen an.
  • Die zuständige Stelle teilt Ihnen die Entscheidung über Ihren Antrag mit einem schriftlichen Bescheid mit.

Dauer



Die Bearbeitung dauert in der Regel mehrere Wochen.

Gebühren

Keine

Rechtsbehelf

Widerspruch

Rechtsgrundlage

§ 17a Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG)

https://www.gesetze-im-internet.de/strrehag/__17a.html

§ 10 Abs 4 Häftlingshilfsgesetz (HHG)

https://www.gesetze-im-internet.de/hhg/__10.html

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit
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Suchwörter: Opferrente für ehemalige politische Häftlinge des DDR-Regimes Rehabilitierung von SED-Opfern Vertriebene

Letzte Aktualisierung: 24.01.2026