Beschreibung der Leistung
Wenn Sie sich im Ausland befinden und einen kurzen touristischen Aufenthalt in Deutschland oder im Schengen-Raum planen, benötigen Sie ein Visum.
In bestimmten Fällen können Sie von der Visumpflicht befreit sein.
Wenn Sie sich im Ausland befinden und einen kurzen touristischen Aufenthalt in Deutschland oder im Schengen-Raum planen, benötigen Sie ein Visum.
In bestimmten Fällen können Sie von der Visumpflicht befreit sein.
Je nach Grund für die Visaverlängerung benötigen Sie weitere Unterlagen, wie beispielsweise ein ärztliches Attest.
Eine Verlängerung des Visums auf insgesamt bis zu 90 Tage können Sie nach dem sogenannten Visakodex nur aus schwerwiegenden persönlichen Gründen, dringenden humanitären Gründen oder aufgrund von höherer Gewalt beantragen.
Die Verlängerung beantragen Sie, wenn Sie sich in Hamburg aufhalten, bei der zuständigen Behörde.
Wenn Ihr Visum bereits abgelaufen ist, können Sie es nicht verlängern.
Als Staatsangehörige der Europäischen Union, eines Landes des Schengen-Raums oder eines Staates, der in Anhang II der der EU-Verordnung 2018/1806 aufgezählt ist, benötigen Sie kein Visum, um kurzzeitig nach Deutschland einzureisen.
Sie benötigen das Visum, bevor Sie nach Deutschland oder in den Schengen-Raum einreisen dürfen.
Beantragen Sie das Visum frühestens 6 Monate vor Ihrer geplanten Reise.
Die Bearbeitung Ihres Antrages variiert je nach zuständiger deutscher Auslandsvertretung und kann 2 - 6 Wochen, gegebenenfalls auch länger, dauern.
Die Antragsgebühren können variieren je nach zuständiger deutscher Auslandsvertretung.
Widerspruch
Klage vor dem Verwaltungsgericht
$ 6 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__6.html
Verordnung (EG) Nr.810/2009 (Visakodex)
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32009R0810
Verordnung (EU) Nr. 2018/1806 (EU-Visa-VO)
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32018R1806
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Letzte Aktualisierung: 11.02.2026