Beschreibung der Leistung
Für die Beantragung eines Touristenvisums für die Bundesrepublik Deutschland wenden sich Ausländer, die noch im Ausland sind, an die Deutsche Auslandsvertretung im jeweiligen Land.
Für die Beantragung eines Touristenvisums für die Bundesrepublik Deutschland wenden sich Ausländer, die noch im Ausland sind, an die Deutsche Auslandsvertretung im jeweiligen Land.
GRUNDSÄTZLICH:
Je nach Grund für die Visaverlängerung sind zusätzliche Unterlagen (z.B. ärztliche Atteste) erforderlich.
Eine Verlängerung auf insgesamt bis zu 90 Tage ist nach dem sogenannten Visakodex nur aus schwerwiegenden persönlichen Gründen, dringenden humanitären Gründen oder aufgrund von höherer Gewalt möglich.
Die Verlängerung eines bereits abgelaufenen Visums ist ausgeschlossen. Zuständig ist in diesem Fall die Behörde für Inneres - Einwohner-Zentralamt.
Erwachsene: 60 EUR. Minderjährige: 30 EUR.
Suchwörter: Touristenvisum Schengen-Visum Visum für Touristen Verlängerung Visum Visumsverlängerung
Letzte Aktualisierung: 15.07.2025