Visum als Tourist beantragen

Sie möchten als Tourist nach Deutschland einreisen? Wie Sie ein Visum aus dem Ausland für einen Kurzaufenthalt beantragen, erfahren Sie hier.

Beschreibung der Leistung

Wenn Sie sich im Ausland befinden und einen kurzen touristischen Aufenthalt in Deutschland oder im Schengen-Raum planen, benötigen Sie ein Visum.


In bestimmten Fällen können Sie von der Visumpflicht befreit sein.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie befinden sich in Ihrem Heimatland/noch nicht in Deutschland/noch nicht im Schengen-Raum.
  • Sie planen, nach Deutschland oder in den Schengen-Raum einzureisen.
  • Sie planen einen kurzen Aufenthalt von nicht mehr als 90 Tagen.

Benötigte Unterlagen

  • aktuelles biometrisches Passfoto
  • gültiger Reise- oder Nationalpass
  • Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz
  • vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular

Je nach Grund für die Visaverlängerung benötigen Sie weitere Unterlagen, wie beispielsweise ein ärztliches Attest.

Zu Beachten

Eine Verlängerung des Visums auf insgesamt bis zu 90 Tage können Sie nach dem sogenannten Visakodex nur aus schwerwiegenden persönlichen Gründen, dringenden humanitären Gründen oder aufgrund von höherer Gewalt beantragen.


Die Verlängerung beantragen Sie, wenn Sie sich in Hamburg aufhalten, bei der zuständigen Behörde.


Wenn Ihr Visum bereits abgelaufen ist, können Sie es nicht verlängern.


Als Staatsangehörige der Europäischen Union, eines Landes des Schengen-Raums oder eines Staates, der in Anhang II der der EU-Verordnung 2018/1806 aufgezählt ist, benötigen Sie kein Visum, um kurzzeitig nach Deutschland einzureisen.

Fristen

Sie benötigen das Visum, bevor Sie nach Deutschland oder in den Schengen-Raum einreisen dürfen.

Beantragen Sie das Visum frühestens 6 Monate vor Ihrer geplanten Reise.

Verfahrensablauf

  • Sie beantragen ein Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt in Deutschland oder im Schengen-Raum mit den erforderlichen Unterlagen persönlich bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und Ihre Unterlagen. Bei Bedarf fordert sie weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen an.
  • Die zuständige Stelle prüft die Voraussetzungen und entscheidet über Ihren Antrag.
  • Sie erhalten das Visum.
  • Sie begleichen die Gebühren.

Dauer

Die Bearbeitung Ihres Antrages variiert je nach zuständiger deutscher Auslandsvertretung und kann 2 - 6 Wochen, gegebenenfalls auch länger, dauern.

Gebühren

Die Antragsgebühren können variieren je nach zuständiger deutscher Auslandsvertretung.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Klage vor dem Verwaltungsgericht

Rechtsgrundlage

$ 6 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__6.html

Verordnung (EG) Nr.810/2009 (Visakodex)

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32009R0810

Verordnung (EU) Nr. 2018/1806 (EU-Visa-VO)

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32018R1806

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit
Bitte geben Sie hier die Wohnanschrift mit Straße und Hausnummer an

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Letzte Aktualisierung: 11.02.2026