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Wahlen, allgemein

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Die Wahlgeschäftsstellen sind Ihre Ansprechstellen zum Thema Wahlen in ihrem Bezirk.
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Beschreibung der Leistung

„Wahl“ bezeichnet ein Verfahren, in dem durch Willensbildung Ämter oder Mandate zugewiesen werden. In Hamburg finden regelmäßig folgende Wahlen statt:

  •         Bürgerschaftswahl
  •         Bundestagswahl 
  •         Europawahl
  •         Bezirksversammlungswahl

Die Wahlgeschäftsstellen der Bezirksämter sind für die Organisation der Wahlen in den Bezirken zuständig.
Zu den Aufgaben gehören unter anderem die Organisation der Wahllokale und der Wahlhelfenden sowie die Bearbeitung der Anträge auf Eintragung in das Wahlberechtigtenverzeichnis.
 

  • Für die Bearbeitung der Briefwahl und der Pflege des Wahlberechtigtenverzeichnisse werden sechs Wochen vor dem Wahltag Wahldienststellen eingerichtet.

 

 

Informationen

Voraussetzungen

keine

Benötigte Unterlagen

keine

Zu Beachten

Fragen zum Wahlvorschlagsverfahren und Rechtsfragen richten Sie bitte an das Landeswahlamt, Johanniswall 4, 20095 Hamburg, Tel. +49 40 427 31-2422.

Fristen

keine

Dauer

keine

Gebühren

keine

Rechtsgrundlage

In Deutschland werden Wahlen nach den folgenden Wahlgrundsätzen durchgeführt:

allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim.

Artikel 28 Grundgesetz (GG)

Art 28 GG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)

Artikel 38 Grundgesetz (GG)

Art 38 GG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit

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Letzte Aktualisierung: 12.12.2024