Beschreibung der Leistung
„Wahl“ bezeichnet ein Verfahren, in dem durch Willensbildung Ämter oder Mandate zugewiesen werden. In Hamburg finden regelmäßig folgende Wahlen statt:
- Bürgerschaftswahl
- Bundestagswahl
- Europawahl
- Bezirksversammlungswahl
Die Wahlgeschäftsstellen der Bezirksämter sind für die Organisation der Wahlen in den Bezirken zuständig.
Zu den Aufgaben gehören unter anderem die Organisation der Wahllokale und der Wahlhelfenden sowie die Bearbeitung der Anträge auf Eintragung in das Wahlberechtigtenverzeichnis.
- Für die Bearbeitung der Briefwahl und der Pflege des Wahlberechtigtenverzeichnisse werden sechs Wochen vor dem Wahltag Wahldienststellen eingerichtet.