Informationen zu Wahlen und Abstimmungen

Die Wahlgeschäftsstellen der Bezirksämter in Hamburg sind Ihre Ansprechstelle, wenn Sie Fragen zur Organisation von Wahlen und Abstimmungen in den Bezirken haben. Sie bieten Informationen und Unterstützung rund um die Durchführung von Wahlen und Abstimmungen an.

Beschreibung der Leistung

In Hamburg werden regelmäßig folgende Wahlen durchgeführt:


- Europawahl


- Bundestagswahl


- Bürgerschaftswahl


- Bezirksversammlungswahl




Außerdem kann es zu Volksentscheiden und Bürgerschaftsreferenden kommen.



Für bestimmte Anliegen, wie die Eintragung in das Wahlberechtigtenverzeichnis oder die Einreichung von Wahlvorschlägen auf Bezirksebene, reichen Sie Ihre Anträge oder Unterlagen direkt bei der Wahlgeschäftsstelle ein.


Fragen zum Wahlvorschlagsverfahren und Rechtsfragen richten Sie bitte an das zuständige Landeswahlamt: Landeswahlamt, Johanniswall 4, 20095 Hamburg, Tel. +49 40 427 31-2422.

 

Informationen

Voraussetzungen

Keine

Benötigte Unterlagen

Keine

Zu Beachten

Rechtsfragen richten Sie bitte an das Landeswahlamt, Johanniswall 4, 20095 Hamburg, Tel. +49 40 427 31-2422.


In Deutschland werden Wahlen nach den folgenden Wahlgrundsätzen durchgeführt:


allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim.


In Hamburg werden regelmäßig die Bürgerschaftswahl, die Bundestagswahl, die Europawahl, die Bezirksversammlungswahl und die Landtagswahl durchgeführt.


Für bestimmte Anliegen, wie die Eintragung in das Wahlberechtigten-Verzeichnis oder die Einreichung von Wahlvorschlägen auf Bezirksebene, reichen Sie Ihre Anträge oder Unterlagen direkt bei der Wahlgeschäftsstelle ein.


Fragen zum Wahlvorschlagsverfahren und Rechtsfragen richten Sie bitte an das zuständige Landeswahlamt.

Fristen

Keine

Verfahrensablauf

Wenn Sie Fragen zur Organisation von Wahlen und Abstimmungen in Ihrem Bezirk haben, wenden Sie sich bitte an die Wahlgeschäftsstelle des zuständigen Bezirksamtes.


Dort erhalten Sie Informationen zu allen relevanten Themen, wie der Organisation von Wahllokalen oder der Einteilung von Wahlhelfenden.


Nach Eingang Ihrer Unterlagen prüft die Wahlgeschäftsstelle diese und klärt gegebenenfalls Rückfragen mit Ihnen.

Dauer

Für die Bearbeitung der Briefwahl und der Pflege des Wahlberechtigtenverzeichnisses werden in der Regel sechs Wochen vor dem Wahltag und Abstimmungstag Wahldienststellen bzw. Abstimmungsstellen eingerichtet Die Antragsbearbeitung startet mit der Einrichtung der Dienststellen.

Gebühren

Keine

Rechtsbehelf

Keine

Rechtsgrundlage

Art. 28 Grundgesetz (GG):

https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_28.html

Art. 38 Grundgesetz (GG):

https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_38.html



Volksentscheide

Artikel 50 Hamburgische Verfassung (HV)

Art 50 HV https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-VerfHArahmen

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit
Bitte geben Sie hier die Wohnanschrift mit Straße und Hausnummer an

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Letzte Aktualisierung: 15.12.2025