Hamburg.deHamburg ServiceStandplatzgenehmigung beantragen

Standplatzgenehmigung beantragen

  •  

Sie können eine Genehmigung für einen Standplatz auf einem bezirklichen Hamburger Wochenmarkt beantragen.

  •  

Beschreibung der Leistung

Um an einem bezirklichen Hamburger Wochenmarkt einen Stand zu betreiben, benötigen Sie eine Standplatzgenehmigung.

 

Informationen

Voraussetzungen

Sie verfügen über ein Umsatzsteuerheft bzw. über eine Befreiung von der Führung eines Umsatzsteuerheftes.

Benötigte Unterlagen

  • Umsatzsteuerheft,
  • ggf. Nachweis über die Umsatzsteuerbefreiung

Sofern der Markt nicht nach der Gewerbeordnung festgesetzt ist:

  • Reisegewerbekarte
  • Sondernutzungserlaubnis

Wenn Sie auf einem Standplatz auf einem Wochenmarkt angestellt sind, benötigen Sie eine Zweitschrift oder beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte der gewerbetreibenden Person.
Bei festgesetzten Märkten entfällt die Reisegewerbekartenpflicht.

Zu Beachten

Der Marktmeister auf dem Wochenmarkt weist Ihnen einen konkreten Standplatz zu. Sie erhalten eine Zulassung für diesen Standplatz vom Marktmeister.

Fristen

Stellen Sie den Antrag rechtzeitig vor der Durchführung des Marktes.

Verfahrensablauf

Reichen Sie Ihre Bewerbung für einen Tagesstandplatz auf einem bezirklichen Hamburger Wochenmarkt mündlich bei der zuständigen Stelle  oder schriftlich beim örtlich zuständigen Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt ein.

Beantragen Sie einen Jahres- oder Saisonstandplatz auf einem bezirklichen Hamburger Wochenmarkt schriftlich bei der zuständigen Stelle des örtlich zuständigen Fachamts Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt.

Die zuständige Stelle prüft Ihre Unterlagen und fordert bei Bedarf weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen an.
Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag.
Sie erhalten einen Bescheid.

Dauer

Die Bearbeitungsdauer beträgt für Tageszulassungen etwa 10 bis 20 Minuten.

Die Bearbeitungsdauer beträgt für Jahres- oder Saisonzulassung etwa 4 bis 6 Wochen.

Gebühren

Die Höhe der Gebühren ist von der Größe des Verkaufsstandes, dem Strom- und Wasserverbrauch und vom Veranstaltungsort des Wochenmarktes abhängig.

Rechtsbehelf

Keine

Rechtsgrundlage


  • Zulassungs- und Benutzungsordnung für Wochenmärkte

  • Verordnung über Wochenmärkte, Volksfeste und Jahrmärkte

  • Gewerbeordnung (GewO)

  • Gesetz zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf Märkten und Volksfesten

  • Gebührenordnung für das Marktwesen


          Bei nicht öffentlich festgesetzten Märkten:


  •           Hamburgisches Wegegesetz (HWG)

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit

Noch nicht das passende gefunden?

Zur Hamburg Service Startseite

Suchwörter: Fischmarktstanderlaubnis Standerlaubnis, Fischmarkt Märkte Zulassung Marktangelegenheiten (zuständige Dienststelle) Wochenmärkte Zulassung Marktstand (zuständige Dienststelle) Wochenmarktstand (zuständige Dienststelle) Standvergabe, Wochenmarkt Standplatzgenehmigung, Wochenmarkt Marktmeister Fischmarkt, Standerlaubnis Wochenmarkt, Fischmarkt

Letzte Aktualisierung: 15.09.2024