Beschreibung der Leistung
Um an einem bezirklichen Hamburger Wochenmarkt einen Stand zu betreiben, benötigen Sie eine Standplatzgenehmigung.
Um an einem bezirklichen Hamburger Wochenmarkt einen Stand zu betreiben, benötigen Sie eine Standplatzgenehmigung.
Sie verfügen über ein Umsatzsteuerheft bzw. über eine Befreiung von der Führung eines Umsatzsteuerheftes.
Sofern der Markt nicht nach der Gewerbeordnung festgesetzt ist:
Wenn Sie auf einem Standplatz auf einem Wochenmarkt angestellt sind, benötigen Sie eine Zweitschrift oder beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte der gewerbetreibenden Person.
Bei festgesetzten Märkten entfällt die Reisegewerbekartenpflicht.
Der Marktmeister auf dem Wochenmarkt weist Ihnen einen konkreten Standplatz zu. Sie erhalten eine Zulassung für diesen Standplatz vom Marktmeister.
Stellen Sie den Antrag rechtzeitig vor der Durchführung des Marktes.
Reichen Sie Ihre Bewerbung für einen Tagesstandplatz auf einem bezirklichen Hamburger Wochenmarkt mündlich bei der zuständigen Stelle oder schriftlich beim örtlich zuständigen Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt ein.
Beantragen Sie einen Jahres- oder Saisonstandplatz auf einem bezirklichen Hamburger Wochenmarkt schriftlich bei der zuständigen Stelle des örtlich zuständigen Fachamts Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt.
Die zuständige Stelle prüft Ihre Unterlagen und fordert bei Bedarf weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen an.
Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag.
Sie erhalten einen Bescheid.
Die Bearbeitungsdauer beträgt für Tageszulassungen etwa 10 bis 20 Minuten.
Die Bearbeitungsdauer beträgt für Jahres- oder Saisonzulassung etwa 4 bis 6 Wochen.
Die Höhe der Gebühren ist von der Größe des Verkaufsstandes, dem Strom- und Wasserverbrauch und vom Veranstaltungsort des Wochenmarktes abhängig.
Keine
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Letzte Aktualisierung: 15.09.2024