Voraussetzungen
Um einen Wohnberechtigungsschein (WBS) zu erhalten, müssen Sie folgende Anforderungen erfüllen:
- Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein (Ausnahmen für 16- bis 18-Jährige mit Genehmigung der Erziehungsberechtigten).
- Ihr Haushaltseinkommen darf die festgelegten Einkommensgrenzen nicht überschreiten.
- Ihr Haushaltseinkommen können Sie mit dem verlinkten
"Rechner zur Vorprüfung auf Wohnberechtigungsbescheinigung" berechnen.
- Sie benötigen einen gesicherten Aufenthaltsstatus. Ein befristeter Aufenthaltstitel muss noch mindestens 10 Monate gültig sein.
- Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in Hamburg.
Um den Dringlichkeitsschein zu erhalten, müssen Sie seit mindestens 3 Jahren in Hamburg gemeldet sein.
Benötigte Unterlagen
- ausgefüllter Antrag (Ein Antragsformular ist verlinkt.),
- für jede Person mit eigenem Einkommen eine Einkommenserklärung zum Beispiel über Bürgergeld, Gehaltsabrechnungen oder ähnliches (Ein Formular zur Einkommenserklärung ist verlinkt.),
- Personaldokumente aller zum Haushalt gehörenden Personen,
- eventuell Heiratsurkunde,
- aktuelle Einkommensnachweise der letzten 12 Monate,
- je nach Einzelfall sind weitere Unterlagen erforderlich (zum Beispiel ärztliche Atteste, Schwangerschaftsbescheinigung, Mietvertrag oder andere)
Bei Bedarf fordert die Behörde weitere Auskünfte oder Unterlagen von Ihnen an. Geben Sie dafür Ihre Telefonnummer auf dem Antrag an.
Zu Beachten
Wenn Sie nicht in Hamburg wohnen, aber eine Sozialwohnung in Hamburg suchen, können Sie den Wohnberechtigungsschein in einem der 7 Hamburger Bezirksämter beantragen.
Der 1. Förderweg ist für Haushalte mit niedrigem Einkommen gedacht, die besondere Unterstützung beim Zugang zu Wohnraum benötigen. Dieser Förderweg ermöglicht den Zugang zu Sozialwohnungen, die staatlich gefördert sind, und ist speziell darauf ausgerichtet, einkommensschwachen Haushalten Wohnraum zu sichern. Der 1. Förderweg bietet besonders günstige Mietwohnungen und wird durch staatliche Förderprogramme unterstützt, um erschwinglichen Wohnraum für bedürftige Haushalte sicherzustellen.
Neben dem 1. Förderweg gibt es in Deutschland weitere Förderwege, die den Zugang zu gefördertem Wohnraum ermöglichen. Diese Förderwege unterscheiden sich vor allem in den Einkommensgrenzen und Zielgruppen.
2. Förderweg für Haushalte mit mittlerem Einkommen, die über den Grenzen des 1. Förderwegs liegen, aber dennoch Unterstützung benötigen. Vorteile: Häufig geringere Anforderungen, etwas höhere Mieten als im 1. Förderweg.
3. Förderweg für besserverdienende Haushalte, die dennoch unter bestimmten Einkommensgrenzen bleiben. Es handelt sich oft um Wohnungen mit einer etwas höheren Miete, aber immer noch günstiger als der freie Wohnungsmarkt.
Wenn Sie aufgrund einer besonderen Notlagen, etwa bei drohender Obdachlosigkeit oder aufgrund schwerer gesundheitlicher oder familiärer Gründe dringend eine Wohnung benötigen, können Sie einen Dringlichkeitsschein beantragen.
Fristen
keine