Hamburg.deHamburg ServiceWohnberechtigungsbescheinigung beantragen

Wohnberechtigungsbescheinigung beantragen

Mit dem Wohnberechtigungsschein (WBS) erhalten Sie eine behördliche Bescheinigung, dass Sie Anspruch auf eine Sozialwohnung haben.

  •  

Online-Service nutzen

Beschreibung der Leistung

Der Wohnberechtigungsschein (WBS) bescheinigt, dass Sie berechtigt sind, eine Sozialwohnung zu mieten. Sozialwohnungen sind staatlich geförderte Wohnungen, die für Menschen mit geringem Einkommen vorgesehen sind. Der Wohnberechtigungsschein stellt sicher, dass diese Wohnungen an Haushalte vergeben werden, die bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten.
Sie können einen Wohnberechtigungsschein für Hamburg bei der zuständigen Stelle beantragen.

 

Informationen

Voraussetzungen

Um einen Wohnberechtigungsschein (WBS) zu erhalten, müssen Sie folgende Anforderungen erfüllen:

  • Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein (Ausnahmen für 16- bis 18-Jährige mit Genehmigung der Erziehungsberechtigten).
  • Ihr Haushaltseinkommen darf die festgelegten Einkommensgrenzen nicht überschreiten.
    • Ihr Haushaltseinkommen können Sie mit dem verlinkten
      "Rechner zur Vorprüfung auf Wohnberechtigungsbescheinigung" berechnen.
  • Sie benötigen einen gesicherten Aufenthaltsstatus. Ein befristeter Aufenthaltstitel muss noch mindestens 10 Monate gültig sein.
  • Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in Hamburg.

Um den Dringlichkeitsschein zu erhalten, müssen Sie seit mindestens 3 Jahren in Hamburg gemeldet sein.

Benötigte Unterlagen

  • ausgefüllter Antrag (Ein Antragsformular ist verlinkt.),
  • für jede Person mit eigenem Einkommen eine Einkommenserklärung zum Beispiel über Bürgergeld, Gehaltsabrechnungen oder ähnliches (Ein Formular zur Einkommenserklärung ist verlinkt.),
  • Personaldokumente aller zum Haushalt gehörenden Personen,
  • eventuell Heiratsurkunde,
  • aktuelle Einkommensnachweise der letzten 12 Monate,
  • je nach Einzelfall sind weitere Unterlagen erforderlich (zum Beispiel ärztliche Atteste, Schwangerschaftsbescheinigung, Mietvertrag oder andere)

Bei Bedarf fordert die Behörde weitere Auskünfte oder Unterlagen von Ihnen an. Geben Sie dafür Ihre Telefonnummer auf dem Antrag an.

Zu Beachten

Wenn Sie nicht in Hamburg wohnen, aber eine Sozialwohnung in Hamburg suchen, können Sie den Wohnberechtigungsschein in einem der 7 Hamburger Bezirksämter beantragen.

Der 1. Förderweg ist für Haushalte mit niedrigem Einkommen gedacht, die besondere Unterstützung beim Zugang zu Wohnraum benötigen. Dieser Förderweg ermöglicht den Zugang zu Sozialwohnungen, die staatlich gefördert sind, und ist speziell darauf ausgerichtet, einkommensschwachen Haushalten Wohnraum zu sichern. Der 1. Förderweg bietet besonders günstige Mietwohnungen und wird durch staatliche Förderprogramme unterstützt, um erschwinglichen Wohnraum für bedürftige Haushalte sicherzustellen.

Neben dem 1. Förderweg gibt es in Deutschland weitere Förderwege, die den Zugang zu gefördertem Wohnraum ermöglichen. Diese Förderwege unterscheiden sich vor allem in den Einkommensgrenzen und Zielgruppen.

2. Förderweg für Haushalte mit mittlerem Einkommen, die über den Grenzen des 1. Förderwegs liegen, aber dennoch Unterstützung benötigen. Vorteile: Häufig geringere Anforderungen, etwas höhere Mieten als im 1. Förderweg.

3. Förderweg für besserverdienende Haushalte, die dennoch unter bestimmten Einkommensgrenzen bleiben. Es handelt sich oft um Wohnungen mit einer etwas höheren Miete, aber immer noch günstiger als der freie Wohnungsmarkt.

Wenn Sie aufgrund einer besonderen Notlagen, etwa bei drohender Obdachlosigkeit oder aufgrund schwerer gesundheitlicher oder familiärer Gründe dringend eine Wohnung benötigen, können Sie einen Dringlichkeitsschein beantragen.

Fristen

keine

Verfahrensablauf

  • Sie beantragen den Wohnberechtigungsschein (WBS) mit allen erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle.
    • Das Antragsformular sowie ein Formular für die Einkommenserklärung sind verlinkt.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und Ihre Unterlagen. Bei Bedarf fordert sie weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen an.
  • Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag.
  • Sie erhalten den Wohnberechtigungsschein.
  • Sie können für Ihren Antrag den Online-Dienst nutzen. Dazu benötigen Sie ein einfaches Servicekonto.
  • Wenn Sie einen Dringlichkeitsschein beantragen wollen, können Sie den online-Dienst nicht nutzen.
  • Wenden Sie sich an die zuständige Stelle:
    • für einen Dringlichkeitsschein,
    • als unverheiratetes Paar ohne Kinder,
    • wenn Ihr Haushalt über Vermögenswerte, Immobilien oder ähnliches verfügt.

Dauer

Die Bearbeitungsdauer hängt vom Verwaltungsaufwand und der aktuellen Auslastung der Behörde ab.

Gebühren

Es fallen Gebühren an. Die Höhe der Gebühren hängt vom Einzelfall ab und liegt zwischen 9,00 - 20,00 EUR.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Rechtsgrundlage

§ 5 Wohnungsbindungsgesetz (WoBindG)

https://www.gesetze-im-internet.de/wobindg/__5.html

 

§ 27 (1-5) Wohnraumförderungsgesetz (WoFG)

https://www.gesetze-im-internet.de/wofg/__27.html

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit
Bitte geben Sie hier die Wohnanschrift mit Straße und Hausnummer an

Noch nicht das passende gefunden?

Zur Hamburg Service Startseite

Suchwörter: § 5-Schein Dringlichkeitsschein Paragraph 5-Schein Paragraf 5-Schein § 6-Schein § 27-Schein Tauschbescheinigungen Paragraf 27-Schein Paragraph 27-Schein Paragraf 6-Schein Paragraph 6-Schein Wohnberechtigungsscheine Mietwohnraum mit Belegungsbindungen Wohnberechtigungsschein Umzug Wohnungstauschbescheinigungen Anmietungsschein Besichtigungsschein § 8-Schein § 16-Schein § 88-Schein Paragraf 8-Schein Paragraf 16 Schein Paragraf 88 Schein WBS Wohnungsvermittlung (Wohnberechtigungsbescheinigung) Wohnraumvermittlung (Wohnberechtigungsbescheinigung)

Letzte Aktualisierung: 16.07.2025