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Wohnungspflege, Wohnungsmängel, Mindestanforderungen und Instandsetzung

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Sind Sie von einem Mangel an Ihrem Wohnraum betroffen, den der Eigentümer nicht behebt, so können Sie die Angelegenheit bei uns zur Anzeige bringen.
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Beschreibung der Leistung

Wohnraum muss sich zu jeder Zeit in einem Zustand befinden, der seinen Gebrauch zu Wohnzwecken ohne erhebliche Beeinträchtigungen zulässt. Er muss so benutzt werden, dass Bewohner und Nachbarn nicht gefährdet oder unzumutbar belästigt werden.
Sind an Wohnraum Arbeiten unterblieben oder unzureichend ausgeführt worden, die zur Erhaltung oder Wiederherstellung des für den Gebrauch zu Wohnzwecken geeigneten Zustands notwendig gewesen wären, so soll die zuständige Behörde anordnen, dass der Verfügungsberechtigte diese Arbeiten nachholt.
Die Anordnung setzt voraus, dass der Gebrauch zu Wohnzwecken erheblich beeinträchtigt ist oder die Gefahr einer solchen Beeinträchtigung besteht.

 

Informationen

Voraussetzungen

Nachweis, dass der Vermieter über die vorhandenen Mängel informiert wurde.

Benötigte Unterlagen

Mietvertrag, vorheriger Schriftwechsel.

Zu Beachten

Eine vorherige telefonische Terminabsprache wird empfohlen. 

Fristen

Keine.

Gebühren

Keine.

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit

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Letzte Aktualisierung: 08.10.2024