Beschreibung der Leistung
Info zu den Zahlstellen
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Info zu den Zahlstellen
Ausweisdokument und Auszahlungs- bzw. Annahmeanordnung
Bei Auszahlungen von Sozialhilfe ist bei Anfragen, ob die Zahlung angewiesen wurde, grundsätzlich eine Rücksprache mit der Sachbearbeitung des Grundsicherungs- und Sozialamts erforderlich. Die Zahlstellen geben hierüber keine Auskunft. Wenn der Auszahlungstermin auf ein Wochenende oder einen Feiertag fällt, wird in der Regel der Auszahlungstermin vorgezogen.
Keine
Suchwörter: Kasse (Zahlstellen, Bezirksämter) Auszahlung (Zahlstellen, Bezirksämter) Bargeld (Zahlstellen, Bezirksämter)
Letzte Aktualisierung: 15.04.2026