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Zahlstellen, Bezirksämter

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Informationen

Benötigte Unterlagen

Ausweisdokument und Auszahlungs- bzw. Annahmeanordnung

Zu Beachten

Bei Auszahlungen von Sozialhilfe ist bei Anfragen, ob die Zahlung angewiesen wurde, grundsätzlich eine Rücksprache mit der Sachbearbeitung des Grundsicherungs- und Sozialamts erforderlich. Die Zahlstellen geben hierüber keine Auskunft. Wenn der Auszahlungstermin auf ein Wochenende oder einen Feiertag fällt, wird in der Regel der Auszahlungstermin vorgezogen.

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

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Suchwörter: Kasse (Zahlstellen, Bezirksämter) Auszahlung (Zahlstellen, Bezirksämter) Bargeld (Zahlstellen, Bezirksämter)

Letzte Aktualisierung: 05.10.2024