Beschreibung der Leistung
Ihre Krankenkasse übernimmt in der Regel Ihre Kosten für
- Fahrten zur stationären Krankenhausbehandlung,
- Rettungsfahrten und
- Krankentransporte.
Sie können auch einen Anspruch auf Kostenübernahme für Fahrten zu
- ambulanten Behandlungen sowie
- vor- und nachstationären Krankenhausbehandlungen
- ambulanten Operationen
haben, wenn dadurch stationäre Behandlungen vermieden beziehungsweise verkürzt werden oder diese nicht ausführbar sind.
Darüber hinaus übernimmt Ihre Krankenkassen in der Regel Ihre Fahrkosten zur ambulanten Behandlung in besonderen Ausnahmefällen, die vom Gemeinsamen Bundesausschuss festgelegt werden. Dazu gehören zum Beispiel
- Dialysebehandlungen,
- Chemotherapie,
- Mobilitätseinschränkung
- bestimmter Pflegegrad.