Bezirksamt Hamburg-Nord

Pflegestützpunkt für Kinder und Jugendliche

Sie haben Fragen zu Pflege und Sozialleistungen für Kinder und Jugendliche? Beim Pflegestützpunkt erhalten Sie eine individuelle und umfassende Pflegeberatung.

Beschreibung der Leistung

Pflegestützpunkte sind Beratungsstellen, die gemeinsam von den gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen sowie der Stadt Hamburg getragen werden. Es gibt in jedem Bezirk einen Pflegestützpunkt für Erwachsene und einen zentralen Pflegestützpunkt für hilfe- und pflegebedürftige Kinder und Jugendliche



Neben allgemeinen Informationen können Sie auf Wunsch auch eine individuelle und umfassende Pflegeberatung erhalten. Die Mitarbeitenden der Pflegestützpunkte helfen Ihnen, einzelne Schritte zu koordinieren, und begleiten Sie bei Bedarf auch langfristig.


Sie beraten dabei telefonisch, persönlich und aufsuchend.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Die hilfe- oder pflegebedürftige Person ist minderjährig.
  • Sie kümmern sich um eine hilfe- oder pflegebedürftige Person.

Benötigte Unterlagen

Die erforderlichen Unterlagen variieren je nach Art Ihres Anliegens. Die Mitarbeitenden des Pflegestützpunktes informieren Sie genauer.

Zu Beachten

Es gibt keine Besonderheiten zu beachten.

Fristen

Es gibt keine Frist.

Verfahrensablauf

  • Sie nehmen Kontakt mit dem Pflegestützpunkt für Kinder und Jugendliche auf.
  • Sie können telefonisch einen Termin für ein Beratungsgespräch vereinbaren. Wenn Sie möchten, kann die Beratung auch bei Ihnen zu Hause stattfinden.
  • In einem gemeinsamen Gespräch tauschen Sie sich mit den Mitarbeitenden über Ihre individuelle Situation und Ihren Unterstützungsbedarf aus.
  • Der weitere Verfahrensablauf ist abhängig vom Einzelfall.

Dauer

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Einzelfall.

Gebühren

Die Beratung ist kostenlos.

Rechtsbehelf

Es handelt sich um ein Beratungsangebot. Es ist kein Verwaltungsverfahren angeschlossen.

Rechtsgrundlage

§ 7a Sozialgesetzbuch (SGB) - Elftes Buch (XI)

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__7a.html

§ 7c Sozialgesetzbuch (SGB) - Elftes Buch (XI)

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__7c.html

Adresse und Kontakt

Bezirksamt Hamburg-Nord

Fachamt Gesundheit
Beratungszentrum Sehen, Hören, Bewegen, Sprechen
Pflegestützpunkt für Kinder und Jugendliche

Mo 8-12 Uhr, Do 14-18 Uhr

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Suchwörter: Familienentlastung Pflegedienst für Kinder und Jugendliche Pflege für Kinder und Jugendliche Hilfe im Haus Kinderpflegestützpunkt

Letzte Aktualisierung: 17.07.2026