Durchführung von Zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen in Schulen und Kindertagesstätten

Die Schulzahnärztlichen Dienste fördern mit altersgerechten Programmen die Zahngesundheit von Kindern und Jugendlichen

Beschreibung der Leistung

Um Zahnschäden sowie Fehlstellungen von Zähnen bei Kindern frühzeitig festzustellen, bietet der Schulzahnärztliche Dienst im Rahmen der zahnmedizinischen Gruppenprophylaxe zahnärztliche Untersuchungen für Kindern und Jugendliche an. Ziel ist es,

  • den Kindern ein Bewusstsein und Verantwortungsgefühl für die Gesundheit ihrer Zähne zu vermitteln
  • die Mundhygiene zu verbessern
  • Zahnerkrankungen frühzeitig zu erkennen und zu verhüten
  • Eltern zu informieren und sie auf Wunsch zu beraten
  • bei Notwendigkeit auf eine zahnärztliche Behandlung hinzuwirken

Die zahnmedizinische Gruppenprophylaxe wird in Krippen, Kindergärten und Schulen durchgeführt.
Gruppenprophylaxe-Fachkräfte, sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes sind dafür im Einsatz.
Es handelt sich hierbei um eine bevölkerungsmedizinische Maßnahme. Sie kann nicht als individuelle Leistung in Anspruch genommen werden.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Kindertagesstätte: Alter 3-6 Jahre
    Schule: Alter 6 bis 12 Jahre; Förderschule bis 16 Jahre

Benötigte Unterlagen

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Zu Beachten

Schulen


Zahnärztliche Untersuchungen in allen allgemeinbildenden Schulen finden nach Vereinbarung statt.


Zahnärztliche Untersuchung in der Schule sind für die Kinder verpflichtend. Nur mit einer zahnärztlichen Bescheinigung, die eine regelmäßige zahnärztliche Betreuung belegt, können die Kinder freigestellt werden.



Kindertagesstätten


Die Untersuchungen finden in den Kindertagesstätten nach Vereinbarung statt.


Die Sorgeberechtigten können der Untersuchung ihres Kindes widersprechen.



Nach der Untersuchung erhalten alle Kinder den „Grünen Elternbrief“ mit den Untersuchungsergebnissen und ggf. Hinweise zur Notwendigkeit eines Zahnarztbesuches.




Prophylaxeprogramm für Kinder mit erhöhtem Kariesrisiko


Im Rahmen der Gruppenprophylaxe bietet der Schulzahnärztliche Dienst in Zusammenarbeit mit der Landesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Jugendzahnpflege in Hamburg e.V. (LAJH) Grundschüler:innen der 1. Klassen mit erhöhtem Kariesrisiko sowie allen Förderschüler:innen in der Eingangsklasse die Teilnahme an einem kostenlosen Prophylaxeprogramm (mindestens vier Jahre lang) in der Schule an. Bei dieser Intensivbetreuung werden mit Einverständnis der Eltern zweimal jährlich Zahnputzübungen mit den Kindern und anschließend Fluoridierungen der bleibenden Zähne durchgeführt. Die Kinder erhalten einen Prophylaxepass, in dem alle Maßnahmen dokumentiert werden.

Fristen

Keine.

Verfahrensablauf

Nach vorheriger Anmeldung werden die zahnärztlichen Untersuchungen in der Kindertagesstätte in kleinen Gruppen durchgeführt.

Dauer

Keine Bearbeitungsdauer

Gebühren

Es fallen keine Kosten an.

Rechtsbehelf

Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.

Rechtsgrundlage

§ 21 Sozialgesetzbuch V (SGB V) - Verhütung von Zahnerkrankungen (Gruppenprophylaxe)

§ 21 SGB 5 - Einzelnorm

§ 34 Abs. 3 Hamburgisches Schulgesetz  (HmbSG)

​​​​​​§ 34 HmbSG | Hamburgisches Schulgesetz (HmbSG)

§ 4 Abs. 2 Hamburger Kinderbetreuungsgesetz (KibeG)

§ 4 Abs. 2 Hamburger Kinderbetreuungsgesetz (KibeG)

 

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit
Bitte geben Sie hier die Wohnanschrift mit Straße und Hausnummer an

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Letzte Aktualisierung: 09.07.2026