Beschreibung der Leistung
Eine Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist eine verpflichtende Aufklärung über hygienische Regeln und Tätigkeitsverbote, die Sie benötigen, bevor sie in Bereichen mit Lebensmitteln arbeiten.
Die Belehrung soll sicherstellen, dass Sie wissen, welche Krankheiten oder Symptome sie sofort melden müssen (zum Beispiel Durchfall, Erbrechen, Hepatitis A, bestimmte Hautinfektionen).
Sie erfahren, wann sie nicht arbeiten dürfen, um keine Infektionen zu verbreiten.
Über die Belehrung erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung. Die Bescheinigung müssen Sie bei der Arbeitsaufnahme vorgelegen.
Typische Bereiche sind Lebensmittelbetriebe (Restaurant, Küche, Bäckerei, Kantine, Metzgerei), Gemeinschaftseinrichtungen (Kita, Schule) und der Gesundheitsbereich.