Bezirksamt Eimsbüttel

Infektionsschutzbelehrung inklusive Bescheinigung beantragen

Wenn Sie erstmalig beruflich mit Lebensmitteln umgehen (herstellen, behandeln, verkaufen oder austeilen), brauchen Sie eine Infektionsschutzbelehrung.

Beschreibung der Leistung

Eine Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist eine verpflichtende Aufklärung über hygienische Regeln und Tätigkeitsverbote, die Sie benötigen, bevor sie in Bereichen mit Lebensmitteln arbeiten.


Die Belehrung soll sicherstellen, dass Sie wissen, welche Krankheiten oder Symptome sie sofort melden müssen (zum Beispiel Durchfall, Erbrechen, Hepatitis A, bestimmte Hautinfektionen).


Sie erfahren, wann sie nicht arbeiten dürfen, um keine Infektionen zu verbreiten.


Über die Belehrung erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung. Die Bescheinigung müssen Sie bei der Arbeitsaufnahme vorgelegen.


Typische Bereiche sind Lebensmittelbetriebe (Restaurant, Küche, Bäckerei, Kantine, Metzgerei), Gemeinschaftseinrichtungen (Kita, Schule) und der Gesundheitsbereich.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie möchten zum ersten Mal in einem Bereich arbeiten, in dem Lebensmittel hergestellt, behandelt oder in den Verkehr gebracht werden und kommen mit diesen in Kontakt.
  • Es gibt keine Anhaltspunkte, dass bei Ihnen eine infektiöse Erkrankung vorliegt (zum Beispiel: Salmonellose, Shigellose).

Onlinebelehrung:

  • Für die Onlinebelehrung müssen Sie sich bei der BundID mit Namen und Passwort registrieren
  • Wenn Sie noch nicht 18 Jahre alt sind, wird eine von den Eltern unterschriebene Erklärung benötigt, siehe Formulare und Downloads.

Vor-Ort-Belehrung:

  • Wenn Sie noch nicht 16 Jahre alt sind, muss eine erziehungsberechtigte Person oder eine dazu bevollmächtigte Person Sie zur Präsenzbelehrung begleiten.
  • Wenn Sie die deutsche Sprache nicht ausreichend verstehen nutzen Sie bitte den Onlinedienst

Benötigte Unterlagen

Bei der Onlinebelehrung:

  • Minderjährige müssen eine Einverständniserklärung der Eltern/ Sorgeberechtigten hochladen;
  • Für die Prüfung einer Gebührenbefreiung muss ein geeigneter Nachweis hochgeladen werden

Bei Vor-Ort-Belehrung:

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
  • Wenn Sie außerhalb Hamburgs wohnen: schriftlicher Nachweis Ihrer Arbeitgeberin oder Ihres Arbeitgebers in Hamburg.
  • Wenn Sie noch nicht 18 Jahre alt sind, müssen Sie eine von den Eltern unterschriebene Erklärung mitbringen, siehe Formulare und Downloads.
  • Wenn Sie eine Befreiung von den Gebühren beantragen möchten, bringen Sie bitte einen entsprechenden Nachweis mit.

Zu Beachten

Wenn ein Hinderungsgrund für eine Tätigkeit im Lebensmittelbereich vorliegt, erhalten Sie die Bescheinigung erst, wenn Sie durch ein ärztliches Zeugnis nachgewiesen haben, dass der entsprechende Hinderungsgrund nicht mehr besteht.


Wenn Sie eine Zweitschrift der Bescheinigung benötigen, wenden Sie sich per Mail an: belehrungen@eimsbuettel.hamburg.de.



Onlinebelehrung:

  • die Onlinebelehrung steht Ihnen in 9 verschiedenen Sprachen zur Verfügung
  • Sollte die Prüfung des Nachweises der Gebührenbefreiung ergeben, dass Sie nicht gebührenbefreit sind, erhalten Sie einen Gebührenbescheid postalisch.

Vor-Ort-Belehrung:

  • Die Vor-Ort-Belehrung findet ausschließlich in deutscher Sprache im Holi-Kino, Schlankreye 69-73 in 20144 Hamburg statt.
  • Die nächste U-Bahnstation ist die Hoheluftbrücke.
  • Das Holi-Kino ist nicht barrierefrei.

Fristen

Sie benötigen die Bescheinigung, bevor Sie die Tätigkeit im Lebensmittelbereich aufnehmen.

Die Bescheinigung darf nicht älter als 3 Monate sein, wenn Sie die Tätigkeit im Lebensmittelbereich aufnehmen.

Verfahrensablauf

Onlinebelehrung:

  • Sie geben Ihre persönlichen Daten ein
  • Sie laden ggf. Ihre Nachweise zur Gebührenbefreiung hoch
  • Sie schauen sich mehrere Filmsequenzen an und beantworten im Anschluss Fragen dazu
  • Wenn Sie zahlungspflichtig sind, bezahlen Sie online per Paypal; im Anschluss können Sie die Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme für Ihren Arbeitgeber ausdrucken.
  • Haben Sie einen Nachweis zur Gebührenbefreiung hochgela-den, wird das nach Abschluss durch die Verwaltung geprüft und die Bescheinigung im Anschluss postalisch versandt.

Vor-Ort-Belehrung:

  • Sie vereinbaren online einen Termin mit der zuständigen Stelle.
  • Alternativ können Sie sich direkt an eine Ärztin oder einen Arzt wenden. Unter Links finden Sie eine Liste, der zugelassenen Arztpraxen.
  • Wenn Sie die Belehrung für eine Gruppe beantragen möchten, wenden Sie sich per Mail an: belehrungen@eimsbuettel.hamburg.de.
  • Sie erscheinen persönlich mit den erforderlichen Unterlagen zu dem Termin.
  • Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind, werden Sie von einer erziehungsberechtigten Person oder einer bevollmächtigten Person begleitet.
  • Die Belehrung wird durchgeführt.
  • Sie erklären schriftlich, dass Ihnen keine Tatsachen für ein Tätigkeitsverbot bekannt sind.
  • Sie zahlen die Gebühren per Überweisung.
  • Sie erhalten die Bescheinigung (Gesundheitszeugnis) nach Zahlungseingang per Post.

Dauer

Die Onlinebelehrung dauert ca. 20 Minuten.

Die Vor-Ort-Belehrung dauert ca. 45 Minuten.

Gebühren

Erstbelehrung: 34 EUR

Ausstellung einer Zweitschrift: 17 EUR

Zahlungsarten

  • Paypal
  • Überweisung/Zahlschein

Hinweise zur Zahlungsart

Onlinebelehrung:


Vor-Ort-Belehrung:


  • Kasse.Hamburg

  • Konto: Deutsche Bundesbank

  • IBAN: DE27 2000 0000 0020 0015 83

  • BIC: MARKDEF1200

  • Verwendungszweck: 2359000014600 + Name, Vorname

Rechtsbehelf

Widerspruch innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheides

Rechtsgrundlage

§ 43 Absatz 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG)

http://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__43.html

Adresse und Kontakt

Bezirksamt Eimsbüttel

Fachamt Gesundheit
Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz

Mo-Mi 8-16, Di+Do 8-9.30, 13-30-16.30. Fr 8-16 Uhr.

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Letzte Aktualisierung: 10.03.2026