Umweltbundesamt

Sachverständige Stellen für die Prüfung von Emissionsberichten Anerkennung beantragen

Sie möchten als sachverständige Stelle für die Prüfung von Emissionsberichten tätig sein? Hier erfahren Sie, wie Sie die Anerkennung erhalten.

Beschreibung der Leistung

Ein Unternehmen, das von den Bestimmungen des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) betroffen ist, muss regelmäßig einen sogenannten Emissionsbericht erstellen.



Bevor dieser Bericht bei der zuständigen Behörde eingereicht werden darf, muss er von einer sachverständigen Fachstelle geprüft werden. Wenn Sie als sachverständige Stelle diese Prüfung durchführen möchten, benötigen Sie eine Anerkennung der zuständigen Stelle.

 

Informationen

Voraussetzungen

Damit Sie als sachverständige Prüfstelle anerkannt werden, müssen Sie bestimmte fachliche Anforderungen erfüllen, die im Gesetz genau beschrieben sind. Die zuständige Stelle kann Sie ebenfalls genauer informieren.

Benötigte Unterlagen

Es sind Unterlagen erforderlich. Erfragen Sie diese bei der zuständigen Stelle.

Zu Beachten

Wenn Sie bereits

  • über eine Qualifikation als unabhängiger Umweltgutachter beziehungsweise unabhängige Umweltgutachterin mit einer Zulassung nach dem Umweltauditgesetz verfügen oder
  • nach der Gewerbeordnung öffentlich zur Prüfung von Emissionsberichten bestellt wurden,

können Sie die Anerkennung auch ohne weitere Prüfung erhalten.

Fristen

Es können Fristen gelten. Erfragen Sie diese bei der zuständigen Stelle.

Verfahrensablauf

  • Sie reichen Ihren Antrag zusammen mit den gegebenenfalls notwendigen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag.
  • Bei positivem Abschluss der Prüfung erhalten Sie die Anerkennung

Dauer

Erfragen Sie die Bearbeitungsdauer bei der zuständigen Stelle.

Gebühren

Es fallen Kosten an. Erfragen Sie diese bei der zuständigen Stelle.

Rechtsbehelf


  • Widerspruch

  • Klage

Adresse und Kontakt

Umweltbundesamt

Deutsche Emissionshandelsstelle

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Letzte Aktualisierung: 20.04.2026