Beschreibung der Leistung
Ein Unternehmen, das von den Bestimmungen des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) betroffen ist, muss regelmäßig einen sogenannten Emissionsbericht erstellen.
Bevor dieser Bericht bei der zuständigen Behörde eingereicht werden darf, muss er von einer sachverständigen Fachstelle geprüft werden. Wenn Sie als sachverständige Stelle diese Prüfung durchführen möchten, benötigen Sie eine Anerkennung der zuständigen Stelle.