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Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Genehmigung von Rücknahmesystemen für gebrauchte Verkaufsverpackungen - Duale Systeme

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Systeme zur Rücknahme von Verkaufsverpackungen müssen von der zuständigen Obersten Abfallbehörde genehmigt werden.
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Beschreibung der Leistung

Systeme zur Rücknahme von Verkaufsverpackungen müssen von der zuständigen Obersten Abfallbehörde genehmigt werden.
 

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Antrag auf Erteilung einer Genehmigung als duales System nach § 18 Abs. 1 VerpackG
  • Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit nach § 18 Abs. 1a VerpackG
  • Handelsregisterauszug
  • Bestellung eines Abfallbeauftragten gemäß § 2 Nr. 3a) AbfBeauftrV
  • Öffentlich-rechtlicher Vertrag über die Mitbenutzung von Erfassungseinrichtungen zur Sammlung von stoffgleichen Nichtverpackungen – „Hamburger Wertstofftonne“ mit der Stadtreinigung Hamburg AöR
  • Bestätigung der SRH zur Unterwerfung unter die geltende Abstimmungsvereinbarung
  • Unterschriebene Verträge für die Sammlung, Sortierung und Verwertung der Fraktionen Altglas, Leichtverpackungen und Altpapier
  • Unterwerfungserklärung unter die bestehende Abstimmungsvereinbarung mit der Stadtreinigung Hamburg AöR (als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger)
  • PPK-Mitbenutzungsvereinbarungen nach § 33 Abs. 4 VerpackG
  • Vertrag über die Abnahme und Verwertung gebrauchter Getränkekartons
  • Finanzierungsvereinbarung mit der Zentralen Stelle Verpackungsregister nach § 18 Abs. 1 Nr. 5 VerpackG

 

Benötigte Unterlagen

Formloser Antrag sowie geeignete Nachweise gemäß § 18 Absatz 1 und 1a Verpackungsgesetzt (VerpackG). Dies sind u.a.:

  • Antrag auf Erteilung einer Genehmigung als duales System nach § 18 Abs. 1 VerpackG
  • Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit nach § 18 Abs. 1a VerpackG
  • Handelsregisterauszug
  • Bestellung eines Abfallbeauftragten gemäß § 2 Nr. 3a) AbfBeauftrV
  • Öffentlich-rechtlicher Vertrag über die Mitbenutzung von Erfassungseinrichtungen zur Sammlung von stoffgleichen Nichtverpackungen – „Hamburger Wertstofftonne“ mit der Stadtreinigung Hamburg AöR
  • Bestätigung der SRH zur Unterwerfung unter die geltende Abstimmungsvereinbarung
  • Unterschriebene Verträge für die Sammlung, Sortierung und Verwertung der Fraktionen Altglas, Leichtverpackungen und Altpapier
  • Unterwerfungserklärung unter die bestehende Abstimmungsvereinbarung mit der Stadtreinigung Hamburg AöR (als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger)
  • PPK-Mitbenutzungsvereinbarungen nach § 33 Abs. 4 VerpackG
  • Vertrag über die Abnahme und Verwertung gebrauchter Getränkekartons
  • Finanzierungsvereinbarung mit der Zentralen Stelle Verpackungsregister nach § 18 Abs. 1 Nr. 5 VerpackG
  • Beitrittsnachweis bei der  - Gemeinsamen Stelle

 

Zu Beachten

Es gibt keine Besonderheiten.

Fristen

Die Genehmigung wird erst nach Veröffentlichung im Amtlichen Anzeiger der Freien und Hansestadt Hamburg wirksam.

Verfahrensablauf

  • Antrag auf Genehmigung
  • Prüfung auf Vollständigkeit der Antragsunterlagen 
  • Verwaltungsverfahren
  • Anhörung der betroffenen Dritten (bestehende duale Systeme und Zentralen Stelle Verpackungsregister)
  • Genehmigung
  • Veröffentlichung im Amtlichen Anzeiger der Freien und Hansestadt Hamburg
  • Hinterlegung der Sicherheitsleistung

Dauer

Die Bearbeitungsdauer beträgt nach Vollständigkeit der Unterlagen max. drei Monate.

Gebühren

Die Kosten richten sich nach Nr. 2.3.7.1 der Anlage 1 Abschnitt 2 Umweltgebührenordnung.

Adresse und Kontakt

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Abfallwirtschaft

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Letzte Aktualisierung: 05.12.2024