Beschreibung der Leistung
Systeme zur Rücknahme von Verkaufsverpackungen müssen von der zuständigen Obersten Abfallbehörde genehmigt werden.
Systeme zur Rücknahme von Verkaufsverpackungen müssen von der zuständigen Obersten Abfallbehörde genehmigt werden.
Formloser Antrag sowie geeignete Nachweise gemäß § 18 Absatz 1 und 1a Verpackungsgesetzt (VerpackG). Dies sind u.a.:
Es gibt keine Besonderheiten.
Die Genehmigung wird erst nach Veröffentlichung im Amtlichen Anzeiger der Freien und Hansestadt Hamburg wirksam.
Die Bearbeitungsdauer beträgt nach Vollständigkeit der Unterlagen max. drei Monate.
Die Kosten richten sich nach Nr. 2.3.7.1 der Anlage 1 Abschnitt 2 Umweltgebührenordnung.
Gegen einen erlassenen Bescheid kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden.
Suchwörter: Gebrauchte Verkaufsverpackungen, Anerkennung als flächendeckendes Rücknahmesystem Duale Systeme Rücknahmesysteme für Verpackungen Anerkennung dualer Systeme Anerkennung von Rücknahmesystemen für Verpackungen Anerkennung von Rücknahmesystemen für Verkaufsverpackungen Rücknahme von Verpackungen bei privaten Endverbrauchern Widerruf dualer Systeme Einstellung des Betriebes eines dualen Systems Gebrauchte Verkaufsverpackungen Anerkennung als flächendeckendes Rücknahmesystem Verkaufsverpackung Verpackung
Letzte Aktualisierung: 05.12.2024