Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Zertifizierungsstelle nach der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung Anerkennung beantragen

Sie möchten als Zertifizierungsstelle nach der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung tätig sein? Hier erhalten Sie Informationen über das Anerkennungsverfahren.

Beschreibung der Leistung

Zertifizierungsstellen prüfen, ob Unternehmen im Bereich Biokraftstoff die gesetzlichen Vorgaben einhalten. Wenn dies der Fall ist, stellen sie ein sogenanntes Schnittstellen-Zertifikat aus.



Damit Sie als Zertifizierungsstelle tätig sein dürfen, benötigen Sie eine Anerkennung der zuständigen Stelle.

 

Informationen

Voraussetzungen

Sie müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Die zuständige Stelle kann Sie genauer informieren.

Benötigte Unterlagen

Es sind Unterlagen erforderlich. Die zuständige Stelle kann Sie genauer informieren.

Zu Beachten

Der Antrag Zertifizierungssystem (Biokraft-NachV) kann auf der Homepage der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung heruntergeladen werden.

Fristen

Es können Fristen gelten. Die zuständige Stelle kann Sie genauer informieren.

Verfahrensablauf

  • Sie besuchen die Webseite der zuständigen Stelle und laden das Antragsformular herunter.
  • Sie reichen Ihren Antrag zusammen mit den notwendigen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag.
  • Bei positivem Abschluss der Prüfung erhalten Sie die Anerkennung.

Dauer

Die zuständige Stelle kann Sie genauer über die Bearbeitungsdauer informieren.

Gebühren

Es fallen Kosten an. Die zuständige Stelle kann Sie genauer informieren.

Rechtsbehelf


  • Widerspruch

  • Klage

Rechtsgrundlage

Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung (Biokraft-NachV)

https://www.gesetze-im-internet.de/biokraft-nachv_2021/BJNR514300021.html

Adresse und Kontakt

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

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Suchwörter: Synonym: Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung, Zertifizierungssystem

Letzte Aktualisierung: 16.10.2026